Rechtsprechung
| BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2005 - 20 D 113/03
- BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
Diese Entscheidung beruht auf sachlichen und nachvollziehbaren Gesichtspunkten und lässt keine Anhaltspunkte für Willkür, also eine grobe Missachtung oder grobe Fehlanwendung der gesetzlichen Vorschriften (zum Maßstab vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - NJW 2005, 3410 m.w.N.) erkennen. - BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
Rn. 3 Die Beschwerde verweist zwar auf das Urteil des Senats vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (BVerwGE 121, 152), gibt einige Leitsätze dieser Entscheidung wieder, referiert in sehr verkürzter Form aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung und wirft die Frage auf, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu "einer solchen These" führen dürfe. - BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 66.04
Einordnung einer Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Berufungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
Die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist deshalb nur ausnahmsweise in dem Maße beachtlich, als mit ihr die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 66.04 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 65).
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