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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6417
VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785 (https://dejure.org/2011,6417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2011 - 4 BV 11.785 (https://dejure.org/2011,6417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2011 - 4 BV 11.785 (https://dejure.org/2011,6417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung zu verbrauchsabhängigen Gebühren für die Inanspruchnahme einer gemeindlichen Obdachloseneinrichtung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, Art. 9 KAG, § 5, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 HeizkostenV, Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 Nr. 5, Art. 20 KG, § 812 Abs. 1 BGB
    Kommunalrecht: Gebührensatzung für Obdachlosenunterkünfte | Obdachlosenunterkunft; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Kommunalabgabenrechtlicher Satzungsvorbehalt; Gebührensatzung; Verbrauchsabhängige Gebühren; Normativ festgelegter Abgabesatz; Erfordernis ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, Art. 9 KAG, § 5, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 HeizkostenV, Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 Nr. 5, Art. 20 KG, § 812 Abs. 1 BGB
    Kommunalrecht: Gebührensatzung für Obdachlosenunterkünfte | Obdachlosenunterkunft; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Kommunalabgabenrechtlicher Satzungsvorbehalt; Gebührensatzung; Verbrauchsabhängige Gebühren; Normativ festgelegter Abgabesatz; Erfordernis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbare Heranziehung von Benutzern kommunaler Obdachlosenunterkünfte zur Erstattung verbrauchsabhängiger Kosten i.R.e. öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses; Normative Festlegung eines Abgabesatzes aufgrund einer Gebührenkalkulation zur Erhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbare Heranziehung von Benutzern kommunaler Obdachlosenunterkünfte zur Erstattung verbrauchsabhängiger Kosten i.R.e. öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses; Normative Festlegung eines Abgabesatzes aufgrund einer Gebührenkalkulation zur Erhebung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 121
  • DVBl 2011, 1373
  • DÖV 2011, 980
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 1 S 1027/93
    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Ob diese rechtlichen Grenzen eingehalten sind, lässt sich nur anhand einer entsprechenden Gebührenkalkulation überprüfen, die zwar nicht schon bei der Beschlussfassung über die Satzung vorliegen oder gar mitbeschlossen werden muss, aus der sich aber jedenfalls im Nachhinein der festgesetzte Gebührensatz bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Regelung sachlich begründen lassen muss (BayVGH vom 29.3.1995, BayVBl 1996, 532 f. m.w.N.; VGH Mannheim vom 7.2.1994 NVwZ-RR 1994, 325/328 f.;… Happ a.a.O. RdNr. 26;… Stadlöder in Schieder/Happ, a.a.O. RdNrn.

    Stattdessen wird eine unmittelbare Verpflichtung des Abgabenschuldners zur Kostenerstattung normiert, die aber im Kommunalabgabengesetz - abgesehen vom Sonderfall der Grundstücksanschlusskosten (Art. 9 KAG) - nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist (ebenso bereits VG München vom 18.12.2008 Az. M 10 K 08.3095 ;… Huttner a.a.O. S. 127, 131; Anm. zu VGH BW vom 7.2.1994 BWGZ 1994, 192/196;… vgl. allgemein Happ a.a.O. RdNr. 9 zu Art. 1 KAG).

  • VG München, 18.12.2008 - M 10 K 08.3095

    Abrechnung von verbrauchsabhängigen Nebenkosten einer städtischen Unterkunft

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    In der Gebührensatzung müsse der Abgabesatz im Rahmen einer dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Äquivalenzprinzip entsprechenden Gebührenkalkulation ermittelt und festgesetzt werden (so auch VG München vom 18.12.2008 Az. M 10 K 08.3095).

    Stattdessen wird eine unmittelbare Verpflichtung des Abgabenschuldners zur Kostenerstattung normiert, die aber im Kommunalabgabengesetz - abgesehen vom Sonderfall der Grundstücksanschlusskosten (Art. 9 KAG) - nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist (ebenso bereits VG München vom 18.12.2008 Az. M 10 K 08.3095 ;… Huttner a.a.O. S. 127, 131; Anm. zu VGH BW vom 7.2.1994 BWGZ 1994, 192/196;… vgl. allgemein Happ a.a.O. RdNr. 9 zu Art. 1 KAG).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Es ist auch nicht zwingend anhand des konkret nachgewiesenen Umfangs der Inanspruchnahme (Wirklichkeitsmaßstab) zu ermitteln, sondern kann nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bestimmt werden, dessen Legitimation sich aus der Notwendigkeit eines praktikablen, kostensparenden Erhebungsverfahren ergibt (vgl. BVerwG vom 28.3.1995 NVwZ-RR 1995, 594 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03

    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Dürfte die Beklagte, nachdem sich die Satzungsbestimmung zur Erhebung von Verbrauchsgebühren als nichtig erwiesen hat (s.o., 1.), wegen ihrer Aufwendungen für die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnung Kostenersatz unter Berufung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder analog den zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften fordern, so läge hierin eine unzulässige Umgehung des in Art. 2 KAG zwingend vorgeschriebenen Satzungsvorbehalts (vgl. NdsOVG vom 25.3.2004 NVwZ-RR 2004, 777/779 m.w.N.; VGH BW vom 9.1.1996 NVwZ-RR 1997, 123/124; Kanther, NVwZ 2002, 828/830).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95

    Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Dürfte die Beklagte, nachdem sich die Satzungsbestimmung zur Erhebung von Verbrauchsgebühren als nichtig erwiesen hat (s.o., 1.), wegen ihrer Aufwendungen für die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnung Kostenersatz unter Berufung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder analog den zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften fordern, so läge hierin eine unzulässige Umgehung des in Art. 2 KAG zwingend vorgeschriebenen Satzungsvorbehalts (vgl. NdsOVG vom 25.3.2004 NVwZ-RR 2004, 777/779 m.w.N.; VGH BW vom 9.1.1996 NVwZ-RR 1997, 123/124; Kanther, NVwZ 2002, 828/830).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1997 - 9 A 4113/96
    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Bei der Kalkulation der verbrauchsabhängigen Kostenfaktoren im Rahmen einer einheitlichen Benutzungsgebühr darf daher typisierend von einem Einrichtungsbenutzer mit durchschnittlichem Verbrauchsverhalten in einer durchschnittlich ausgestatteten Unterkunft ausgegangen werden (ebenso OVG NRW vom 19.6.1997 Az. 9 A 4113/96, abrufbar unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ ovgs/ovg_nrw/j1997/9_A_4113_96urteil19970619.html).
  • VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.3641
    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785
    Ob diese rechtlichen Grenzen eingehalten sind, lässt sich nur anhand einer entsprechenden Gebührenkalkulation überprüfen, die zwar nicht schon bei der Beschlussfassung über die Satzung vorliegen oder gar mitbeschlossen werden muss, aus der sich aber jedenfalls im Nachhinein der festgesetzte Gebührensatz bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Regelung sachlich begründen lassen muss (BayVGH vom 29.3.1995, BayVBl 1996, 532 f. m.w.N.; VGH Mannheim vom 7.2.1994 NVwZ-RR 1994, 325/328 f.; Happ a.a.O. RdNr. 26; Stadlöder in Schieder/Happ, a.a.O. RdNrn.
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …

    Rn. 72 c) Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist zunächst das Vorliegen einer Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht (vgl. VGH BW, Urteil v. 7.2.1994 - 1 S 1027/93 -, NVwZ-RR 1994, 325 [329]; Beschluss v. 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -, NVwZ 1994, 194 [196]; Urteil v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 -, BWGZ 1995, 392 f.; OVG Bautzen, Urteil v. 16.12.1998 - 2 S 370/96 -, NVwZ-RR 1999, 676 f.; s. zum Erfordernis des Vorliegens einer Gebührenkalkulation auch BayVGH, Urteil v. 10.12.1982 - 23 N 81 A.1479 -, BayVBl 1983, 755 [758]; Urteil v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 -, NVwZ-RR 1994, 290 f.; Urteil v. 29.3.1995 - 4 N 93.3641 -, BayVBl 1996, 532; Urteil v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 -, BayVBl 2012, 19 [20]).

    Rn. 76 Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 KG schließen es daher aus, die bedenkliche (zu Recht generell ablehnend: VGH BW, Urteil v. 7.2.1994 - 1 S 1027/93 -, NVwZ-RR 1994, 325 [329]; Beschluss v. 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -, NVwZ 1994, 194 [196]; Urteil v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 -, BWGZ 1995, 392 f.), im Kommunalabgabenrecht aber gleichwohl weit verbreitete, auch von anderen mit dem Abgabenrecht befassten Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich gebilligte Praxis, nach der eine Gebührenkalkulation nicht schon bei der Beschlussfassung über die Gebührensatzung vorliegen muss, sondern es vielmehr ausreichen soll, dass eine solche, gleichviel ob vorher oder nachher durchgeführt, die tatsächlich gefundenen oder auch nur "gegriffenen" Gebührensätze (nachträglich) legitimiert (vgl. BayVGH, Urteil v. 10.12.1982 - 23 N 81 A.1479 -, BayVBl 1983, 755 [758]; Urteil v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 -, NVwZ-RR 1994, 290 f.; Urteil v. 29.3.1995 - 4 N 93.3641 -, BayVBl 1996, 532; Urteil v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 -, BayVBl 2012, 19 [20]), auf die Erhebung von Benutzungsgebühren nach dem Kostengesetz zu übertragen.

    Ausschließlich auf der Grundlage einer fehlerfrei zustande gekommenen Ermessensentscheidung lässt sich zudem zugleich auch die Rechtmäßigkeit der Gebührenhöhe objektiv feststellen und auf eine Vereinbarkeit mit dem Kostendeckungsgrundsatz, dem Äquivalenzprinzip und weiterer legitimer Zwecke der Gebührenerhebung überprüfen (vgl. VGH BW, Urteil v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 -, BWGZ 1995, 392 f.; s. insoweit auch BayVGH, Urteil v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 -, BayVBl 2012, 19 [20]).

    Eine Überprüfung der Gebührensätze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Äquivalenzprinzip sowie weiterer gebührenrechtlicher Maßstäbe und Grundsätze wäre indes erst auf der Grundlage einer fehlerfrei ergangenen Ermessensentscheidung, die wiederum das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation (vgl. insoweit auch BayVGH, Urteil v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 -, BayVBl 2012, 19 [20] Rn. 25) vor Verordnungserlass voraussetzen würde, möglich.

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Insoweit besteht nach der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Finanzierung laufender Betriebskosten einer gemeindlichen Obdachlosenunterkunft als öffentlicher Einrichtung ein Vorrang des Kommunalabgabenrechts, der den Erlass einer Abgabensatzung nach Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 GO i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 KAG und eine Gebührenkalkulation zur Erhebung verbrauchsabhängiger Benutzungsgebühren erfordert (BayVGH, U. v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - VGH n. F. 64, 195/196 ff. = BayVBl 2012, 19).

    Zwar weist die Zulassungsbegründung zu Recht darauf hin, dass - wie oben dargelegt - der vom Verwaltungsgerichtshof postulierte Vorrang des Kommunalabgabenrechts vor anderen Anspruchsgrundlagen nur bei der Einweisung in eine der Gemeinde gehörende Unterkunft mit einer entsprechenden Benutzungs- und Gebührensatzung gilt (vgl. BayVGH, U. v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - VGH n. F. 64, 195 ff. = BayVBl 2012, 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2020 - 1 S 2151/19

    Rechtmäßige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft mit entsprechender …

    Denn es ist fraglich, ob und wie bei der öffentlich-rechtlichen Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft im Rahmen der Benutzungsgebühr verbrauchsabhängige Gebühren erhoben werden können (…vgl. dazu nur OVG NRW, Urt. v. 19.06.1997 - 9 A 4113/96 - juris; BayVGH, Urt. v. 17.08.2011 - 4 BV 11.785 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 4 B 22.811

    Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Entgelts für die Nutzung einer …

    Sie konnten die ihnen mit Nr. 1 des Bescheids vom 1. Dezember 2020 zugewiesene Unterkunft aber berechtigterweise im Rahmen des durch die Zuweisung begründeten öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses in Anspruch nehmen (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - VGH n.F. 64, 195 = BayVBl 2012, 19 Rn. 33 f. m.w.N.).

    Rn. 15 Macht eine Gemeinde von der Möglichkeit, Benutzungsgebühren nach Maßgabe des Art. 8 KAG zu erheben, keinen Gebrauch, so kann sie die ihr durch die Obdachlosenunterbringung entstehenden Aufwendungen nicht in analoger Anwendung der zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften oder unter Berufung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ersetzt verlangen, da darin eine unzulässige Umgehung des in Art. 2 KAG zwingend vorgeschriebenen Satzungsvorbehalts läge (BayVGH, U.v. 17.8.2011, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2022 - 4 ZB 21.2858

    Zulassung der Berufung zur Frage der Rechtsgrundlage für die Erhebung von …

    Die Berufungen werden zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Urteile bestehen (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.2011 - 4 BV 11.785 - BayVBl 2012, 19 Rn. 32 ff.;… B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - BayVBl 2017, 276 Rn. 10 m.w.N.;… Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, S. 122 ff.).
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