Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09.A |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anwendung des AufenthG 2004 § 60 Abs 8 S 1 auf Fälle, in denen Gesamtfreiheitsstrafen gebildet wurden
- Justiz Hamburg
§ 60 Abs 8 S 1 AufenthG, Art 14 Abs 4b EGRL 83/2004
Anwendung des AufenthG 2004 § 60 Abs 8 S 1 auf Fälle, in denen Gesamtfreiheitsstrafen gebildet wurden - milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 8; AuslG 1990, § 51 Abs 1; AsylVfG 1992, § 3 Abs 2; AsylG, § 73 Abs 1; AsylVfG 1992, § 73 Abs 3
§ 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Freiheitsstrafe durch Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus jeweils unter drei Jahren liegenden Einzelstrafen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60 Abs. 8 S. 1
Auslegung des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG bei gebildeter Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG bei gebildeter Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 11.12.2008 - 11 A 107/06
- OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09.A
- BVerwG, 18.04.2012 - 10 PKH 7.12
- BVerwG, 03.07.2012 - 10 B 9.12
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 367
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.10.1975, BVerwGE 49, 202, juris [dort zu § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965] …und Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 361 ff., juris, [dort zu § 53 Abs. 4 AuslG 1990 bis Juni 1992, bzw. Abs. 3 AuslG 1990 ab Juli 1992]) verfolgte der Gesetzgeber mit den - § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG inhaltlich entsprechenden - Vorgängernormen das Ziel, der im Einzelfall von einem schwer straffällig gewordenen Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtling ausgehenden schwerwiegenden Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit zu begegnen; insoweit kann es nach Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falles auch verfassungsrechtlich zulässig sein, hinter diesem Normzweck das Interesse eines Asylberechtigten an Verfolgungsschutz zurücktreten zu lassen.Das gilt insbesondere für die Bestimmung der "Opfergrenze", die durch diese Ausschlussnorm markiert wird (…Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., juris Rn. 31, und Urt. v. 7.10.1975, a.a.O., juris Rn. 44).
Diese Rechtfertigung hat das Bundesverwaltungsgericht nur für "außergewöhnlich schwerwiegende Gefahren" angenommen (Urt. v. 7.10.1975, BVerwGE 49, 202, juris Rn. 42 ff., Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351, juris Rn. 31).
In diesem Fall könnte die Aberkennung der Flüchtlings- und Asylanerkennung auch nicht über das (zusätzliche) Erfordernis einer bestehenden Wiederholungsgefahr verhindert werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.10.1975, a.a.O., Rn. 44;… Urt. v. 5.5.1998, a.a.O, juris Rn. 31;… Urt. v. 30.3.1999, BVerwGE 109, 1 ff., juris Rn. 10).
- BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10
Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren; …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, hat das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen und damit die aktuelle Rechtslage zugrunde legen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.2011, InfAuslR 2011, 456 ff., juris Rn. 14; Urt. v. 31.3.2011, ZAR 2011, 351 ff., juris Rn. 17).Dabei erfasst die Vorschrift nicht nur das nachträgliche Entfallen verfolgungsbegründender Umstände, sondern auch die nachträgliche Verwirklichung von Ausschlussgründen nach § 60 Abs. 8 Satz 1 und Satz 2 AufenthG i.V.m. § 3 Abs. 2 AsylVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.2011, a.a.O, juris Rn. 20 ff.).
Der Begriff "Widerruf oder Rücknahme" in dieser Vorschrift bezieht sich ersichtlich auf beide Anerkennungsformen (BVerwG, Urt. v. 31.3.2011, a.a.O., Rn. 44).
Gleichwohl ist es gerechtfertigt, die Ansicht des UNHCR auch im Zusammenhang mit der Auslegung der Ausschlussnorm des Art. 33 Abs. 2 GFK, die ihrerseits durch Art. 14 Abs. 4 Buchstabe b der Richtlinie 2004/83/EG in Unionsrecht überführt worden ist (Erwägungsgrund Nr. 2 und 3 der Richtlinie) zu berücksichtigen (…vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 14.10.2008, BVerwGE 132, 79, juris Rn. 29; Urt. v. 31.3.2011, ZAR 2011, 351 ff., juris Rn. 22;… Urt. v. 7.7.2011, InfAuslR 2001, 456 ff., juris Rn. 27, dort zur Berücksichtigung der Auffassung des UNHCR ebenfalls in Bezug auf die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
Das gilt insbesondere für die Bestimmung der "Opfergrenze", die durch diese Ausschlussnorm markiert wird (Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., juris Rn. 31, …und Urt. v. 7.10.1975, a.a.O., juris Rn. 44).Diese Rechtfertigung hat das Bundesverwaltungsgericht nur für "außergewöhnlich schwerwiegende Gefahren" angenommen (Urt. v. 7.10.1975, BVerwGE 49, 202, juris Rn. 42 ff., Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351, juris Rn. 31).
In diesem Fall könnte die Aberkennung der Flüchtlings- und Asylanerkennung auch nicht über das (zusätzliche) Erfordernis einer bestehenden Wiederholungsgefahr verhindert werden (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.10.1975, a.a.O., Rn. 44; Urt. v. 5.5.1998, a.a.O, juris Rn. 31;… Urt. v. 30.3.1999, BVerwGE 109, 1 ff., juris Rn. 10).
- BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
Gleichwohl ist es gerechtfertigt, die Ansicht des UNHCR auch im Zusammenhang mit der Auslegung der Ausschlussnorm des Art. 33 Abs. 2 GFK, die ihrerseits durch Art. 14 Abs. 4 Buchstabe b der Richtlinie 2004/83/EG in Unionsrecht überführt worden ist (Erwägungsgrund Nr. 2 und 3 der Richtlinie) zu berücksichtigen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 14.10.2008, BVerwGE 132, 79, juris Rn. 29;… Urt. v. 31.3.2011, ZAR 2011, 351 ff., juris Rn. 22;… Urt. v. 7.7.2011, InfAuslR 2001, 456 ff., juris Rn. 27, dort zur Berücksichtigung der Auffassung des UNHCR ebenfalls in Bezug auf die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG). - BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
In diesem Fall könnte die Aberkennung der Flüchtlings- und Asylanerkennung auch nicht über das (zusätzliche) Erfordernis einer bestehenden Wiederholungsgefahr verhindert werden (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.10.1975, a.a.O., Rn. 44;… Urt. v. 5.5.1998, a.a.O, juris Rn. 31; Urt. v. 30.3.1999, BVerwGE 109, 1 ff., juris Rn. 10). - BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage; …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.01.2012 - 4 Bf 26/09
Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, hat das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen und damit die aktuelle Rechtslage zugrunde legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.2011, InfAuslR 2011, 456 ff., juris Rn. 14;… Urt. v. 31.3.2011, ZAR 2011, 351 ff., juris Rn. 17).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 1 LB 10/10
Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung …
Ob der Verurteilung nur "eine" Straftat oder mehrheitlich begangene Straftaten zugrundeliegen, ist im Rahmen der gebotenen Prognose zu berücksichtigen; auf die Frage, ob die in eine Gesamtstrafe eingeflossenen Einzelstrafen "für sich genommen" länger als drei Jahre gewesen wären, kommt es nicht an (a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 02.01.2012, 4 Bf 26/09.A, DöV 2012, 367 Ls.). - VG Düsseldorf, 19.09.2012 - 26 K 977/11
Asyl Widerruf Türkei Straftat Betäubungsmittel Gesamtstrafe Wiederholungsgefahr
Rn. 70 Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 02. Januar 2012 - 4 Bf 26/09.A - Juris jedenfalls für Fälle, in denen eine getrennte Ahndung zeitlich und sachlich nicht zusammenhängender Einzeltaten nach den Regeln der StPO möglich gewesen wäre und nur im Hinblick auf den konkreten zeitlichen Ablauf der Strafverfolgung unterblieben ist. - VG Hamburg, 04.03.2024 - 1 A 39/22
Erfolglose Klage gegen den Widerruf der Anerkennung der Asylberechtigung wegen …
Der deutsche Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er die Geltung der Ausschlussgründe auch für Asylberechtigte angeordnet hat (…siehe auch ausführlich BVerwG, Urt. v. 7.7.2011, 10 C 26/10, juris Rn. 29 ff. und ferner Gärditz, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 103. EL Januar 2024, Art. 16a Rn. 432 f; vgl. zur Widerrufbarkeit der Anerkennung als Asylberechtigter auch z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 02.01.2012, 4 Bf 26/09.A , juris Rn. 29 ;… VG Hamburg, Urt. v. 3.2.2023, 1 A 2478/20, n.v.). - VG Berlin, 04.12.2012 - 23 K 254.11
Widerruf der Asylanerkennung nach strafgerichtlicher Verurteilung
Zudem reicht es aus, dass die in § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG genannte Schwelle von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe nicht bereits durch die Einzelstrafen, sondern erst durch die Bildung einer Gesamtstrafe erreicht wurde (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2012 - 13 LB 50/09 - OVG Schleswig…, Urteil vom 21. Juni 2012 - 1 LB 10/10 - Fritz/Treiber, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2011, § 60, Rdnr. 230;… Hailbronner, AuslR, Stand Mai 2012, § 60 AufenthG, Rdnr. 207; a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Januar 2012 - 4 Bf 26/09.A - VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 26 K 977/11.A -).
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