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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12387
BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11 (https://dejure.org/2013,12387)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 (https://dejure.org/2013,12387)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 (https://dejure.org/2013,12387)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 9 BauNVO, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB
    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Festsetzungen in einem Bebauungsplan zum Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauNVO § 1 Abs. 9
    Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Festsetzungen in einem Bebauungsplan zum Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Rn. 9 1. Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage für den im Bebauungsplan enthaltenen und dem Anspruch der Antragstellerin auf Erteilung eines Bauvorbescheides entgegenstehenden Einzelhandelsausschluss in § 1 Abs. 9 BauNVO gesehen und nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für diese Einzelfestsetzung eine städtebauliche Rechtfertigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verlangt (vgl. für eine Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 = Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 34 Rn. 11).

    Rn. 13 Aus der Entscheidung des Senats vom 26. März 2009 (a.a.O. Rn. 20) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten.

    Rn. 16 In Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 19 m.w.N.) hat das Oberverwaltungsgericht die Stärkung der gemeindlichen Versorgungszentren als grundsätzlich tragfähiges städtebauliches Ziel angesehen, das den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel rechtfertigen kann.

    Danach bedarf es bei einem nur zum Schutz eines Zentrums erfolgten Einzelhandelsausschlusses der Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Vielmehr werden zusätzliche Anforderungen des Festsetzungsinstrumentariums formuliert, die nach der Rechtsprechung des Senats nicht besonders gewichtige, sondern die auf § 1 Abs. 9 BauNVO gestützte Feindifferenzierung rechtfertigende Gründe verlangen (vgl. etwa Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 13 m.w.N.).

    Wie sich aus § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ergibt, sind derartige Planungskonzepte als Belang im Rahmen der planerischen Abwägung - nur - zu berücksichtigen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 25 f.).

    Aufgrund solcher Durchbrechungen mag das Planungskonzept zukünftig zwar seine steuernde Kraft nur noch in abgeschwächter Weise erfüllen oder sogar ganz einbüßen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind danach Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind; § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 m.w.N.).

    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich (Urteil vom 21. März 2002 a.a.O. S. 147), das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Dabei ist in rechtlicher Hinsicht einzubeziehen, dass auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ) Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² grundsätzlich nur in dafür ausgewiesenen Sondergebieten zulässig sind, so dass Rand- und Nebensortimenten auch insoweit deutliche Grenzen gesetzt sind.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Rn. 10 a) Dem Kriterium der städtebaulichen Rechtfertigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats dieselbe Funktion zu wie demjenigen der Planrechtfertigung im Planfeststellungsrecht, nämlich die Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtseinwirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. hierzu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    Denn auch bei der Verfolgung des Ziels der Stärkung von Versorgungszentren geht es nicht um punktuelle Abwehr konkreter Gefahren, sondern um planerische Lenkung und mithin eine längerfristige Beeinflussung der Entwicklung, die bereits durch den Ausschluss der für die Zentren konstitutiven Sortimente an anderer Stelle bewirkt wird (vgl. zur Unterscheidung von Gefahren- und Planungsschwelle auch Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 4 C 1.11 - BauR 2013, 191 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
    In dieser Auslegung setzt § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (vgl. bereits Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 64.70 - BVerwGE 38, 152 ; ebenso OVG Münster, Urteil vom 3. Juni 2002 - 7a D 92.99.NE - BRS 65 Nr. 38 S. 184).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2024 - 1 KN 2/20

    Lübeck: Änderung des Bebauungsplans Bei der Lohmühle/Stockelsdorfer Straße (A1 …

    Nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für jede einzelne Festsetzung ist eine städtebauliche Rechtfertigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10;… Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45 ).

    Vielmehr werden zusätzliche Anforderungen des Festsetzungsinstrumentariums formuliert, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht besonders gewichtige, sondern die auf § 1 Abs. 9 BauNVO gestützte Feindifferenzierung rechtfertigende Gründe verlangen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Eine planerische Festsetzung, die der Umsetzung eines Planungskonzepts dienen soll, ist erst dann zu beanstanden, wenn sie nicht geeignet ist, dessen Ziele zu fördern oder die Ziele gar konterkariert (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 16).

    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB liegt nicht bereits dann vor, wenn im Rahmen der Planung auf ein städtebauliches Entwicklungskonzept Bezug genommen wird, die darin aufgestellten Grundsätze aber nicht vollständig umgesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 16).

    In der Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse liegt keine sachwidrige Differenzierung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, juris Rn. 25 f., und vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 15 ZB 18.751

    Einzelhandelsausschlusses durch Bebauungsplan - Zulassung der Berufung

    § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 5, Abs. 9 BauNVO ermächtigen eine Gemeinde grundsätzlich dazu, Einzelhandelsbeschränkungen der vorliegenden Art in einem Bebauungsplan zu regeln (…vgl. z.B. BVerwG, B.v. 4.10.2007 - 4 BN 39-07 - ZfBR 2008, 72 = juris Rn. 5;… U.v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 = juris Rn. 11 ff.;… U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 8;… U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6/11 - BauR 2013 - 1402 = juris Rn. 8;… U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 = juris Rn. 8; U.v. 27.3.2013 - 4 CN 7/11 - juris Rn. 9;… BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 15 N 11.178 - juris Rn. 18 ff.;… Hamb. OVG, U.v. 11.4.2019 - 2 E 10/16.N - juris Rn. 47 ff.).

    Die Abgewogenheit einer Planung und ihrer Festsetzungen kann deshalb nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Rechtfertigung gemacht werden (…zum Ganzen: BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 9 ff.;… U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6/11 - BauR 2013 - 1402 = juris Rn. 9 ff.;… U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 = juris Rn. 11 f.; U.v. 27.3.2013 - 4 CN 7/11 - juris Rn. 10;… Hamb. OVG, U.v. 11.4.2019 - 2 E 10/16.N - juris Rn. 58; Gatz, jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 3; Külpmann, jurisPR-BVerwG 4/2016 Anm. 1).

    Eine strikte Bindung der Gemeinde, auch im Sinne eines Alles-oder-nichts-Prinzips, kann deswegen nicht bestehen (…in klarstellender Auseinandersetzung mit BVerwG, U.v. 29.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 ff.: BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 11 f.;… U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6/11 - BauR 2013 - 1402 = juris Rn. 11 f.; U.v. 27.3.2013 - 4 CN 7/11 - juris Rn. 12 f.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 = juris Rn. 13).

    Eine auf dieses Ziel bezogene Regelung eines Einzelhandelsausschlusses ist am Maßstab des § 1 Abs. 3 BauGB erst dann zu beanstanden, wenn sie nicht geeignet ist, das Ziel der Zentrenstärkung zu fördern oder dieses Ziel gar konterkariert (…BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 16 ff.;… U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6/11 - BauR 2013 - 1402 = juris Rn. 14 ff.; U.v. 27.3.2013 - 4 CN 7/11 - juris Rn. 16;… U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 = juris Rn. 13, 17 ff.;… Hamb. OVG, U.v. 11.4.2019 - 2 E 10/16.N - juris Rn. 66; Gatz, jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 3).

    Die Erforderlichkeit soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann nicht mehr gegeben sein, wenn der Ausschluss zentrenbildender Sortimente bei Zugrundelegung eines realitätsnahen Maßstabs keinerlei Beitrag zum Zentrenschutz leisten kann (…zum Ganzen vgl.: BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 = juris Rn. 19;… U.v. 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris Rn. 19, 21;… U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6/11 - BauR 2013 - 1402 = juris Rn. 18, 21; U.v. 27.3.2013 - 4 CN 7/11 - juris Rn. 19, 22; Gatz, jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 3; vgl. auch Lüttgau/Krupp, BauR 2014, 31/40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2026 - 1 KN 12/21
    Nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für jede einzelne Festsetzung ist eine städtebauliche Rechtfertigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10;… Urteile des Senats vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45 , vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, juris Rn. 44 …und vom 5. August 2021 - 1 KN 20/17 -, juris Rn. 42 ).

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