Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO § 37 Abs. 2 S. 1; ; AO § 37 Abs. 2 S. 2; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 124 Abs. 2; ; UStG § 18 Abs. 4
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 37 Abs. 2 Satz 2
Rückforderung abgetretener Vorsteuerüberschüsse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung abgetretener Vorsteuererstattungsbeträge; Aufhebung oder Änderung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids durch Umsatzsteuerjahresbescheid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der sog. Drei-Tages-Fiktion aus § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) auf § 108 Abs. 3 AO; Verschiebung des Fristendes auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktages bei Fristende an einem Sonntag; Anspruch auf Erstattung eines gezahlten oder zurückgezahlten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Rückforderung abgetretener Vorsteuererstattungsbeträge
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
- BFH, 17.03.2009 - VII R 38/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 833
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92
Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Auch habe der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24. Januar 1995 (BIII R 144/92 BStBl. II 1995, 862) die Möglichkeit der Rückforderung von im Voranmeldungsverfahren ausgezahlten Vorsteuerüberschüssen gegenüber dem Abtretungsempfänger auf Grund des Jahressteuerbescheides nicht nur auf die Fälle der fehlenden Unternehmereigenschaft oder Festsetzung der Jahressteuer auf 0, 00 DM beschränkt.(BFH Urteil vom 24. Januar 1995 - VII R 144/92 BStBl. II 1995, 862).
In dieses Ergebnis der Jahresabrechnung gegenüber dem Steuerpflichtigen finden auch die für bestimmte Voranmeldungszeiträume an Dritte abgetretenen und ausgezahlten Umsatzsteuerüberschüsse Eingang unabhängig davon, ob sie in der zutreffenden Höhe vorangemeldet oder festgesetzt worden sind (BFH Urteil vom 24. Januar 1995 - VII R 144/92 -, a.a.O.).
Diese Rechtsprechung ist aber - wie dargelegt - auf die Fälle beschränkt, in denen der Vorauszahlungsbescheid und der Umsatzsteuerjahresbescheid dieselben Besteuerungsgrundlagen regeln, weil z.B. jeweils nur ein Vorbezug betroffen ist, oder in denen durch den Jahressteuerbescheid (durch Steuerfestsetzung auf 0, 00 DM) festgestellt wird, dass mangels Unternehmereigenschaft bzw. Vorsteuerabzugsberechtigung ein abtretbarer Vorsteuerüberschuss von vornherein nicht bestand (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 - VII R 144/92 - a.a.O.).
- BFH, 29.11.1984 - V R 146/83
Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Zwar erledigt sich die Steuerfestsetzung aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid mit der wirksamen Bekanntgabe des Jahresumsatzsteuerbescheides gemäß § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" (BFH Urteil vom 29. November 1984 - V R 146/83 - BStBl. II. 1985, 370).Denn der Schuldgrund einer für den Vorauszahlungszeitraum nach materiellem Recht geschuldeten Umsatzsteuer entfällt nicht deshalb, weil der Vollstreckungstitel des Vorauszahlungsbescheids durch den sämtliche Vorauszahlungszeiträume des Besteuerungszeitraums umspannenden Vollstreckungstitel des Jahressteuerbescheids abgelöst wird (BFH Urteil vom 29. November 1984 - V R 146/83 -, a.a.O.).
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes handelt es sich bei der sog. Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) um eine Frist, auf die § 108 Abs. 3 AO Anwendung findet (BFH Urteil vom 14. Oktober 2003 - IX R 68/98 BStBl. II 2003, 898).
- BFH, 21.02.1991 - V R 130/86
Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Das materielle Ergebnis der in dem Kalenderjahr positiv oder negativ entstandenen Umsatzsteuer wird für die Zukunft ausschließlich aus dem Jahressteuerbescheid festgestellt (BFH Urteil vom 21. Februar 1991 - V R 130/86 - BStBl. II 1991, 465). - BFH, 21.05.1985 - VII R 191/82
Erstattungsanspruch - Vorsteuerüberschuß - Auszahlungen durch Finanzamt - GmbH - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Als Rückforderungsanspruch im Sinne dieser Vorschrift sieht der BFH auch den Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht ausgezahlter Vorsteuerüberschüsse an, da der Vorsteuerabzugsanspruch seinem Wesen nach - unbeschadet seiner verfahrensrechtlichen Unselbständigkeit - ein Vergütungsanspruch ist (BFH Urteil vom 21. Mai 1985 - VII R 191/82 BStBl. II 1985, 488). - BFH, 14.02.1989 - VII R 55/86
Rückforderung einer an einen Zessionar ausgezahlten Einkommenssteuererstattung - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Dieser wird als Leistungsempfänger im Sinn des § 37 Abs. 2 AO angesehen, weil das Finanzamt willentlich an ihn geleistet hat, da er in die Rechtsstellung des Zedenten eingetreten ist und er folglich den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus eigenem - erworbenen - Recht erhalten hat (BFH Urteil vom 14. Februar 1989 - VII R 55/86 BFH/NV 1989, 751, m.w.N.). - BFH, 27.10.1992 - VII R 44/91
Bestehen eines Vorsteuerüberschusses aufgrund einer für entgültig erklärten …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 4 K 23/02
Mit der Zahlung des Erstattungs- oder Vergütungsbetrages ohne rechtlichen Grund an den Abtretungsempfänger entsteht somit gegen diesen ein in § 37 Abs. 2 AO geregelter, eigenständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der als solcher nicht identisch ist mit dem ursprünglichen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Zedenten gemäß § 37 Abs. 1 AO (BFH Urteil vom 27. Oktober 1992 - VII R 44/91 BFH/NV 1993, 344).
- BFH, 17.03.2009 - VII R 38/08
Abtretung von Vorsteuerüberschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen: Rückforderung …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 833 veröffentlicht.
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