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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40755
FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18 (https://dejure.org/2021,40755)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2021 - 4 K 4206/18 (https://dejure.org/2021,40755)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 4 K 4206/18 (https://dejure.org/2021,40755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 53 EStG 2009, § 19 EStG 2009, § 2 Abs 2 Nr 4 LStDV, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 38a Abs 1 S 3 EStG 2009
    Lohnsteuerpflicht von Abfindungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Unwirksame Zuführung der Abfindungen auf Wertguthabenkonten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Haftungsbescheid vom 09.06.2017 über Lohnsteuer September bis Dezember 2012

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Haftungsbescheid für die Leistung von Lohnsteuern bei Zahlung eines Abfindungsbetrages an seinen Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Keine Wertguthabenfähigkeit der echten Abfindung

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Zuführung von Abfindungen zu Zeitwertkonten bzw. Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig!

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig - Echte Abfindung ist nicht wertguthabenfähig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Wertguthabenfähigkeit der echten Abfindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Wertguthabenfähigkeit der echten Abfindung - FG Berlin-Brandenburg zur Zuführung einer Abfindung zu einem Wertguthaben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuerhaftung - Zufluss und Steuerpflicht von Abfindungsleistungen an ausscheidende Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplans bei Gutschrift auf Zeitwertkonten (Langzeitkonten) und anschließender Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung Bund

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abfindungen
    Begriff

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Rn. 31 Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers, also der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (siehe BFH-Urteil vom 22.02.2018 a. a. O. mit vielfachen Hinweisen auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte), welche im Grundsatz davon ausgeht, dass die aufgrund einer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossenen Wertguthabenvereinbarung erfolgten Zuführungen von künftig fällig werdendem Arbeitslohn zu sog. Wertgutenhabenkonten (Zeitwertkonten) keine Auszahlung bewirken und keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn darstellen, findet hier keine Anwendung.

    Rn. 47 Mit der auf Rechnung der Arbeitnehmer überwiesenen Beträge an die DRV flossen den Arbeitnehmern die Einnahmen zu (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1993 III R 32/92, BStBl II 1994, 179 vom 22.02.2018 VI R 17/16 a. a. O., Schmidt/Krüger a. a. O., § 11 Tz. 17).

    Rn. 54 Mit dieser Beurteilung weicht der erkennende Senat im Ergebnis nicht von der (bisherigen) höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, nach der Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto (gleichbedeutend mit Langzeit- /Wertguthabenkonto) kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind (BFH-Urteil vom 22.02.2018 VI R 17/16, BStBl II 2019, 496).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Dies trifft aber auf eine (echte) Abfindung, die - wie hier - aus Anlass der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für künftig entgehende Einnahmen geleistet wird, nicht zu (so zutreffend die langjährige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], Urteil vom 21.02.1990 12 RK 20/88, Amtliche Sammlung des BSG [BSGE] 66, 219 Tz. 13).

    Soweit es die Gesamtsozialversicherungsbeträge anbelangt, kann dies schon deshalb nicht der Fall sein, weil es sich bei den hier in Rede stehenden Abfindungen, die wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt wird, nach zutreffender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welche der Senat für zutreffend erachtet und der er folgt, kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt (BSG-Urteil vom 21.02.1990 12 RK 20/88, BSGE 66, 219).

  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Rn. 47 Mit der auf Rechnung der Arbeitnehmer überwiesenen Beträge an die DRV flossen den Arbeitnehmern die Einnahmen zu (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1993 III R 32/92, BStBl II 1994, 179 vom 22.02.2018 VI R 17/16 a. a. O., Schmidt/Krüger a. a. O., § 11 Tz. 17).
  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Die Klägerin hat für die betroffenen Arbeitnehmer keine Einkommensteuerbescheide zur Untermauerung der genauen Höhe der Einkommensteuer vorgelegt, was auch für Zwecke des Lohnsteuerhaftungsverfahrens zu ihren Lasten zu würdigen ist, weil die Klägerin insoweit die objektive Feststellungslast trifft (siehe Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2018 4 K 4263/17 , juris, nicht rechtskräftig, Revision anhängig, Aktenzeichgen des BFH: VI R 47/18).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 4 K 4263/17

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmer …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Die Klägerin hat für die betroffenen Arbeitnehmer keine Einkommensteuerbescheide zur Untermauerung der genauen Höhe der Einkommensteuer vorgelegt, was auch für Zwecke des Lohnsteuerhaftungsverfahrens zu ihren Lasten zu würdigen ist, weil die Klägerin insoweit die objektive Feststellungslast trifft (siehe Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2018 4 K 4263/17 , juris, nicht rechtskräftig, Revision anhängig, Aktenzeichgen des BFH: VI R 47/18).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16

    Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Rn. 30 Der Zufluss von Arbeitslohn setzt die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut voraus (siehe auch BFH-Urteil vom 23.08.2017 VI R 4/16, BStBl II 2018, 208).
  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweigliedrig (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.2016 X R 36/15, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2017, 593 m. w. N.).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Wesentliche Rechtsfolge einer Wertguthabenvereinbarung ist, dass Einstellungen keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung auslösen (§ 23 b Abs. 1 Satz 1 SGB IV) und auch nicht der Lohnsteuer unterliegen, da dem Arbeitnehmer noch kein Arbeitslohn zufließt (siehe BFH-Urteil vom 28.10.2020 X R 1/19, BStBl II 2021, 283).
  • FG Niedersachsen, 16.02.2012 - 14 K 202/11

    Zufluss von Arbeitslohn bei Abschluss einer Zeitwertkonto-Vereinbarung mit einem …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
    Ob die wirtschaftliche Verfügungsmacht übergegangen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.02.2012 14 K 202/11, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2012, 1397).
  • BFH, 03.05.2023 - IX R 25/21

    Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.06.2021 - 4 K 4206/18 und die Einspruchsentscheidung vom 15.10.2018 aufgehoben.

    Rn. 12 Das FG hat die Klage mit Urteil vom 17.06.2021 - 4 K 4206/18 (veröffentlicht u.a. in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 1932) abgewiesen.

  • LSG Hamburg, 07.12.2023 - L 1 KR 28/23

    Voraussetzungen der Beitragspflicht vom Arbeitgeber gezahlter Abfindungen - …

    Demgegenüber können sogenannte "unechte" Abfindungen Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IV sein, etwa, wenn sie bei Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen gezahlt werden ( LSG Hamburg…, Urteil vom 26. November 2019 - L 3 BA 1/19 -, Rn. 29 ; weitreichender hingegen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - 4 K 4206/18, DStRE 2022, 1100, Rn. 42)..
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