Rechtsprechung
| BGH, 04.02.2021 - 4 StR 133/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) niedergelegte Verbot wiederholter Strafverfolgung (ne bis in idem)
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Betrug zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56c; StPO § 349 Abs. 2
Aussetzung der Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Betrug zur Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.08.2019 - 302 Js 110/16
- BGH, 04.02.2021 - 4 StR 133/20
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
Dass das Landgericht darüber hinaus das von ihm in diesem Zeitraum bezogene Grundgehalt in Höhe von insgesamt 587.816 Euro in Abzug gebracht hat, beschwert den Angeklagten jedenfalls nicht (zum Geschäftsführergehalt vgl. BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 213/19 Rn. 30 mwN und Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 StR 133/20 Rn. 7).
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