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| VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 3 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 3d Abs 2 S 1 AsylVfG 1992, § 3e Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen homosexuellen guineischen Mann - VG Hamburg
Erfolgreiche Klage eines guineischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Homosexualität
- Informationsverbund Asyl und Migration
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- VG Berlin, 25.04.2022 - 31 K 75.19
Guinea: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, bei beachtlich wahrscheinlicher …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Rückkehrer nach Guinea sind einem Risiko ausgesetzt, im Einzelfall durch gesellschaftliche Kräfte wie die Großfamilie einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Verfolgungshandlungen wegen Homosexualität ausgesetzt zu sein (hinsichtlich der risikobegründenden Umstände anknüpfend an VG Berlin, Urt. v. 25.4.2022, 31 K 75.19 A, juris Rn. 31-34).Ebenso wenig verhält sich das erkennende Gericht nicht zu der Annahme insbesondere des Verwaltungsgerichts Berlin (Urt. v. 25.4.2022, 31 K 75.19 A, juris Rn. 25, 31), dass Homosexuellen, denen es ein inneres Bedürfnis sei, ihre Homosexualität auszuleben, in Guinea unabhängig von einer Vorverfolgung bei einer Rückkehr nach Guinea Verfolgung durch private Akteure drohe.
Hinsichtlich der ein solches Risiko begründenden Umstände schließt sich das erkennende Gericht den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin (Urt. v. 25.4.2022, a.a.O. Rn. 31-34) an:.
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Rn. 39 Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannte Verfolgung aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23.12, juris Rn. 19, BVerwGE 146, 67).Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, a.a.O., Rn. 32).
- VG Minden, 19.06.2018 - 10 K 3952/16
Guinea, homosexuell, Strafbarkeit, soziale Gruppe, nichtstaatliche Verfolgung, …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Dies folgt schon aus dem nach der sexuellen Orientierung diskriminierenden Straftatbestand in Art. 325 des guineischen Strafgesetzbuchs, wonach jede "unanständige" Handlung oder Handlung "gegen die Natur" mit einem Angehörigen desselben Geschlechts mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht wird (…VG Berlin, Urt. v. 25.4.2022, 31 K 76.19 A, juris Rn. 30;… VG Dresden, Urt. v. 22.8.2019, 11 K 1351/16.A, juris Rn. 17; VG Minden, Urt. v. 19.6.2018, 10 K 3952/16.A, juris Rn. 23;… VG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2013, 13 K 3683/13.A, juris Rn. 34).Es besteht zudem eine tief verwurzelte religiöse und kulturelle Tabuisierung homosexueller Handlungen und LSBTIQ-Personen waren im Jahr 2021 Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ausgesetzt (…vgl. USDOS, a. a. O.; umfassend und mit weiteren Nachweisen zur Lage Homosexueller in Guinea bis 2018 bzw. 2019 auch VG Düsseldorf…, Urteil vom 31. Juli 2019 - 7 K 12946/17. A -, Rn. 42 ff und Rn. 55 ff, VG Minden, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 K 3952/16 A -, juris, Rn. 42 ff; im Ergebnis ebenfalls sowohl eine Verfolgungsgefahr durch den Staat als auch durch nichtstaatliche Akteure, ohne dass der guineische Staat wirksamen Schutz hiervor biete, bejahend VG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2019 - VG 31 K 289.17 A -, S. 5 d. amtl. Abdr.).
- BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20
Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Zwar kann die Niederlassung in einem sicheren Landesteil (§ 3e Abs. 1 Nr. 1 AsylG) i. S. d. § 3e Abs. 1 Nr. 2 AsylG vernünftigerweise erwartet werden, wenn bei umfassender wertender Gesamtbetrachtung der allgemeinen wie der individuellen persönlichen Verhältnisse am Ort des internen Schutzes mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine anderen Gefahren oder Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer für den internationalen Schutz relevanten Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, und auch sonst keine unerträgliche Härte droht; der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz am Ort des internen Schutzes ist dabei eine hervorgehobene Bedeutung beizumessen (BVerwG, Urt. v. 18.2.2021, 1 C 4.20, juris Rn. 26, BVerwGE 171, 300). - VG Hamburg, 22.04.2022 - 5 A 3903/19
Erfolglose Asylklage eines jungen, arbeitsfähigen volljährigen Mannes aus Guinea, …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Auch wird im Grundsatz ein junger, arbeitsfähiger, volljähriger Mann mit Kenntnissen des Landes und einer Landessprache ohne Unterhaltslasten bei Rückkehr nach Guinea auch ohne dort vorfindliches familiäres Netzwerk voraussichtlich seine grundlegenden Bedürfnisse ("Brot, Bett, Seife") decken können und nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit alsbald wegen der humanitären Bedingungen einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein ( VG Hamburg, Urt. v. 22.4.2022, 5 A 3903/19 , juris Rn. 89 ). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Der Asylbewerber befindet sich typischerweise in Beweisnot; er ist als "Zeuge in eigener Sache" zumeist das einzige Beweismittel; auf die Glaubhaftigkeit seiner Schilderung und die Glaubwürdigkeit seiner Person kommt es entscheidend an (BVerfG, Urt. v. 14.5.1996, 2 BvR 1516/93, juris Rn. 121, BVerfGE 94, 166). - EuGH, 02.12.2014 - C-148/13
Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Die Behörden, die für die Prüfung eines Asylantrags zuständig sind, der auf die Furcht vor Verfolgung wegen der sexuellen Ausrichtung des Asylbewerbers gestützt wird, müssen dessen behauptete Ausrichtung allein aufgrund seiner Aussagen nicht als erwiesen ansehen, vielmehr können diese Aussagen angesichts des besonderen Kontexts von Asylanträgen im Verfahren der Prüfung der Ereignisse und Umstände gemäß Art. 4 der Richtlinie 2004/83 nur den Ausgangspunkt bilden (EuGH, Urt. v. 2.12.2014, C-148/13 u.a., juris Rn. 49). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Rn. 40 Die Gefahr eigener Verfolgung für einen Ausländer, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG begehrt, kann sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 10 C 11.08, juris Rn. 13, NVwZ 2009, 1237 m.w.N.) nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2016 - 11 A 324/14
Politische Verfolgung Homosexueller in Guinea wegen ihrer sexuellen Neigung; …
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Rn. 42 Dabei mag trotz der Strafandrohung in Art. 325 des guineischen Strafgesetzbuches für einen Homosexuellen vom guineischen Staat keine beachtliche wahrscheinliche tatsächliche Gefahr ("real risk") einer strafrechtlichen Verfolgung ausgehen (so OVG Münster, Beschl. v. 5.1.2016, 11 A 324/14.A, juris Rn. 20). - VG Düsseldorf, 13.12.2013 - 13 K 3683/13
Homosexualität Strafverfolgung
Auszug aus VG Hamburg, 26.05.2023 - 5 A 2207/19
Dies folgt schon aus dem nach der sexuellen Orientierung diskriminierenden Straftatbestand in Art. 325 des guineischen Strafgesetzbuchs, wonach jede "unanständige" Handlung oder Handlung "gegen die Natur" mit einem Angehörigen desselben Geschlechts mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht wird (…VG Berlin, Urt. v. 25.4.2022, 31 K 76.19 A, juris Rn. 30;… VG Dresden, Urt. v. 22.8.2019, 11 K 1351/16.A, juris Rn. 17;… VG Minden, Urt. v. 19.6.2018, 10 K 3952/16.A, juris Rn. 23; VG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2013, 13 K 3683/13.A, juris Rn. 34). - VG Dresden, 22.08.2019 - 11 K 1351/16
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