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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8987
BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95 (https://dejure.org/1996,8987)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1996 - 5 B 51.95 (https://dejure.org/1996,8987)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1996 - 5 B 51.95 (https://dejure.org/1996,8987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Zwang sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen - Aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot folgende Grundsatz des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Ob der Gesetzgeber durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot folgenden Grundsatz des Parlamentsvorbehalts (vgl. hierzu BVerfGE 83, 130 [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87]; 91, 148 [BVerfG 11.10.1994 - 1 BvR 337/92]) verpflichtet ist, über die Regelsatzhöhe selbst zu entscheiden, ist eine Frage, die sich nach der zur Zeit geltenden Rechtslage nicht stellt.

    Der Hinweis auf BVerfGE 83, 130 (149 ff.) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87] allein führt nicht weiter, da diese Entscheidung den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG betrifft, der hier offenkundig nicht berührt ist.

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Denn die Einholung weiterer Gutachten steht nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Prozeßgerichts, das nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; sowie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - <NJW 1989, 1233>).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Denn der Bundestag hat am 29. Februar 1996 ein Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts beschlossen (BRDrucks 141/96), das die konkrete Höhe der Regelsätze für die Jahre 1996 bis 1998 regelt und für die Zeit ab 1999 ein Bedarfsbemessungssystem für die Regelsätze vorschreibt, mit dem jedenfalls die im Sinne des Parlamentsvorbehalts wesentlichen Regelungen für die Bestimmung des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs, den der Staat bei einem mittellosen Bürger im Rahmen sozialstaatlicher Fürsorge durch Staatsleistungen zu decken hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ), getroffen werden.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Diesen Spielraum überschreitet der Gesetzgeber erst dann, wenn die dafür vorgesehenen Mittel und dementsprechend die vorgesehenen Leistungen erkennbar und eindeutig zur Erfüllung der sozialen Verpflichtung des Staates gegenüber in Not geratenen Mitbürgern unzureichend sind, also den sozialen Mindestvoraussetzungen nicht mehr entsprechen (vgl. BVerfGE 40, 121 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74])." Dem wird die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob höhere Regelsätze möglich wären, wenn an anderer Stelle gespart würde, schon im Ansatz nicht gerecht.
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Ob der Gesetzgeber durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot folgenden Grundsatz des Parlamentsvorbehalts (vgl. hierzu BVerfGE 83, 130 [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87]; 91, 148 [BVerfG 11.10.1994 - 1 BvR 337/92]) verpflichtet ist, über die Regelsatzhöhe selbst zu entscheiden, ist eine Frage, die sich nach der zur Zeit geltenden Rechtslage nicht stellt.
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben den Angaben der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen und welches Ergebnis die Beweiserhebung im einzelnen erbracht hätte (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Ist ein Bevollmächtigter an der Wahrnehmung der durch das Prozeßrecht eingeräumten Befugnisse gehindert - und hierzu zählt grundsätzlich auch eine durch kurzfristige Mandatierung verursachte unzumutbar kurze Zeit der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - ), wird der Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör jedoch nur dann verkürzt, wenn er seinerseits alles ihm zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - und vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - sowie vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - ), insbesondere sich rechtzeitig und ausreichend um die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bemüht hat.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Ist ein Bevollmächtigter an der Wahrnehmung der durch das Prozeßrecht eingeräumten Befugnisse gehindert - und hierzu zählt grundsätzlich auch eine durch kurzfristige Mandatierung verursachte unzumutbar kurze Zeit der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - ), wird der Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör jedoch nur dann verkürzt, wenn er seinerseits alles ihm zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - und vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - sowie vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - ), insbesondere sich rechtzeitig und ausreichend um die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bemüht hat.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Wahlverfahren Präsidialrat

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Im übrigen bedürfen Richter einer unmittelbaren demokratischen Legitimierung durch das Volk nicht, weil das Grundgesetz (vgl. Art. 95 Abs. 2, 98 Abs. 4) und die Hessische Landesverfassung (vgl. Art. 127 Abs. 3) Einstellung und Beförderung der Richter maßgeblich gewählten Volksvertretern und von der Volksvertretung bestellten und ihr verantwortlichen Ministern übertragen haben (vgl. BVerfGE 41, 1 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvL 7/74]).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 5 B 51.95
    Denn die Einholung weiterer Gutachten steht nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Prozeßgerichts, das nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; sowie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - <NJW 1989, 1233>).
  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und …

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …

  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen …

  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision …

  • VG Hannover, 15.01.2004 - 7 B 59/04

    Einmalige Beihilfe für Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlung für …

    Diesen Spielraum überschreitet der Gesetzgeber erst dann, wenn die dafür vorgesehen Mittel und dementsprechend die vorgesehenen Leistungen erkennbar und eindeutig zur Erfüllung der sozialen Verpflichtung des Staates gegenüber in Not geratenen Mitbürgern unzureichend sind, also den sozialen Mindestvoraussetzungen nicht mehr entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 06.06.1996 - 5 B 51.95 - ).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 52.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit der Bezugnahme auf die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischer Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1994 - 9 UE 1045/91 -, das den Regelsatz nach dem Statistikmodell ab 1. Juli 1990 zum Streitgegenstand hat (s. dazu BVerwG 5 B 51.95), ist eine grundsätzliche Bedeutung in bezug auf den hier strittigen Anspruch des Klägers auf Sozialhilfe für einen Mehrbedarf wegen politischer, kultureller und geistiger Interessen über die Leistung nach dem Regelsatz hinaus nicht dargelegt.
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