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Rechtsprechung
   FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23951
FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 57 Nr 1 FGO
    Klagebefugnis einer KG nach Vollbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 57 Nr. 1
    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft; Kommanditgesellschaft; Gewinnfeststellungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis einer Gesellschaft während der Liquidation in Streitigkeiten wegen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 12/08

    Auslegung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Klageschriften - keine …

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (…BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses;… anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457; s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).

    Bei der hier vorliegenden Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheides, der sich inhaltlich an die Gesellschafter der Klägerin richtet (BFH-Beschluss vom 01.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039), handelt es sich aber schlechterdings nicht um die Verwirklichung von Vermögensinteressen der Klägerin.

  • BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90

    Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer …

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).

    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (…BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses; anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457;… s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (…BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Rn. 23 Einer Beiladung der Gesellschafter der Klägerin bedurfte es im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Klage nicht (BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074).
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 146/88

    Fortbestand einer handelsrechtlich voll beendeten Personengesellschaft im …

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses;… anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457;… s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).
  • BFH, 14.04.1993 - IV B 9/92
    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383).
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