Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Minder schwerer Fall des Totschlags (seelische Kränkungen: vermeintlicher Betrug; Beleidigungen; Handeln ohne eigene Schuld: Eskalation durch den Angeklagten; Doppelverwertungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 213; ; StGB § 213 Alt. 1
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Annahme eines sonst minder schweren Falls des Totschlags i.S.v. § 213 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "ohne eigene Schuld" i.S.d. § 213 Alt. 1 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
Seelische Misshandlung als Strafmilderungsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 510
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
Rn. 9 bb) Abgesehen von der möglichen Auswirkung auf die Strafbemessung kann der Senat - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - im Blick auf den einzigen rechtsfehlerfrei erwogenen strafschärfenden Umstand, die Auswirkungen der Tat auf die Familie des Opfers (…vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 318 und 325 m.w.N.), nicht ausschließen, dass bei wertungsfehlerfreier Subsumtion ein sonst minder schwerer Fall des § 213 StGB angenommen worden wäre. - BGH, 24.05.2006 - 5 StR 158/06
Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
Hätte sich der körperlich kräftige Ah. aktiv gewehrt, hätte sich sogar die Schuld des Angeklagten verringern können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 5 StR 158/06). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
Rn. 9 bb) Abgesehen von der möglichen Auswirkung auf die Strafbemessung kann der Senat - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - im Blick auf den einzigen rechtsfehlerfrei erwogenen strafschärfenden Umstand, die Auswirkungen der Tat auf die Familie des Opfers (…vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 318 und 325 m.w.N.), nicht ausschließen, dass bei wertungsfehlerfreier Subsumtion ein sonst minder schwerer Fall des § 213 StGB angenommen worden wäre. - BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
Damit ist indes - wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend beanstandet hat - keine über die Tatausführung hinausreichende kriminelle Energie des Angeklagten festgestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsversuch 1).
- BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20
Tatrichterliche Beweiswürdigung
Dahin gestellt bleiben kann danach, unter welchen Voraussetzungen die mit einer Straftat für die Angehörigen des Tatopfers verbundenen psychischen Folgen einer Tat überhaupt strafschärfend Berücksichtigung finden können, insbesondere, ob es hierfür darauf ankommt, ob die Tatfolgen - dies wäre mit Blick auf den Straftatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) nicht der Fall - in den Schutzzweck des verletzten Strafgesetzes fallen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8; vom 6. Mai 2008- 5 StR 163/08 Rn. 9; vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02 …und vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9;… Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00 Rn. 17 mwN;… vgl. auch Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. S. 214 ff. zum Meinungsstand hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit außertatbestandsmäßiger Tatfolgen).
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