Rechtsprechung
| BGH, 28.01.2003 - 5 StR 438/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 7 Satz 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 263; ; BGB § 823 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anordnung des erweiterten Verfalls von Geldbeträgen bei einer Verurteilung wegen Betruges - Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei Straftatbegehung vor Inkrafttreten der Verweisungsvorschrift des § 263 Abs. 7 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 d
Rückwirkungsverbot beim Verfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.2001 - 3 StR 132/01
Erweiterter Verfall; Vermögensgegenstände; 6. Strafrechtsreformgesetz; …
Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 438/02
Dies verstößt gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BGHR StGB § 73d Gegenstände 3 m. w. N.).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der erweiterte Verfall von Gegenständen, die der Betroffene vor Inkrafttreten der auf § 73d StGB verweisenden Vorschrift erworben hat, gemäß § 2 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 StGB ausgeschlossen (vgl. BGHSt 41, 278; BGH, NStZ 2001, S. 419 und wistra 2003, S. 228 f.). - BGH, 01.06.2021 - 1 StR 675/18
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Anforderungen an den Nachweis der Herkunft …
Im Gegensatz zur Einführung der Vorgängerregelung des erweiterten Verfalls (§ 73d StGB aF; vgl. BGH…, Urteil vom 20. September 1995 - 3 StR 267/95 Rn. 14, BGHSt 41, 278, 283 f.;… Beschlüsse vom 27. April 2001 - 3 StR 132/01 Rn. 5 und vom 28. Januar 2003 - 5 StR 438/02 Rn. 2) entfaltet die erweiterte Einziehung in § 73a StGB nunmehr eine echte Rückwirkung.
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