Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83h Abs 1 IRG, § 55 StGB
Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes - IWW
- Wolters Kluwer
Revision wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 83h Abs. 1
Revision wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2021, 643
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20
Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
"Da die Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes aus § 83h Abs. 1 IRG ein Vollstreckungshindernis bewirkt, hat die Strafe aus dem Urteil nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 5 StR 55/20). - BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16
Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Danach muss der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Einziehungsanordnung entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369). - BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20
Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Einer individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20). - BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Solange diese Strafe nicht einbezogen werden darf, ist aus allen verhängten Einzelstrafen (nur) eine Gesamtstrafe zu bilden, denn Urteile, deren Strafen nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähig sind, entfalten keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 4 StR 499/13; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81).'. - BGH, 07.10.2019 - 5 StR 402/19
Vorliegen eines Rechenfehlers bei der Addition der um den Wert der …
Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
"Da der Angeklagte sämtliche Taten unter Beteiligung von - wenn auch teilweise unbekannt gebliebenen - Mittätern beging und diese tatsächliche (Mit-)Verfügungsmacht über die gestohlenen Gegenstände erlangten, haftet er in Höhe des vollen Einziehungsbetrages gesamtschuldnerisch (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 5 StR 402/19).'.
- BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21
Ablehnung von Beweisanträgen (tatsächliche Bedeutungslosigkeit; Berücksichtigung …
Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2023 - 2 StR 46/22, NJW 2023, 3028, 3029; vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643, KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 460 Rn. 17 jeweils mwN). - BGH, 18.06.2024 - 4 StR 155/24
Spezialitätsgrundsatz (Vollstreckungshindernis: Schutz der Souveränität des um …
Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz (§ 83h IRG; Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten ? 2002/584/JI) nicht zu einem Verfahrenshindernis führt, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis sowie ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen (vgl. § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG) zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2012 ? 1 StR 314/12, NStZ-RR 2012, 345; Beschluss vom 11. Mai 2016 ? 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 292; Beschluss vom 16. November 2016 ? 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 ? 2 StR 46/22, NStZ 2024, 86;… Beschluss vom 15. November 2023 ? 6 StR 488/21 Rn. 13; (jeweils zur gleichzeitigen Aburteilung mehrerer, von der Auslieferungsbewilligung bzw. dem Europäischen Haftbefehl nur teilweise umfasster Taten); siehe weiterhin BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2023 ? 5 StR 498/22 Rn. 3; Beschluss vom 24. Februar 2022 ? 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154; Beschluss vom 3. März 2021 ? 5 StR 562/20, StV 2021, 643; Beschluss vom 24. September 2019 ? 2 StR 315/19, StV 2020, 614;… Beschluss vom 3. März 2015 ? 3 StR 40/15 Rn. 5; Beschluss vom 27. Juli 2011 ? 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 (jeweils zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung); vgl. grundlegend Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft, Urteil vom 1. Dezember 2008 ? Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine). - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; …
Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf daher nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643).
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23
Grundsatz der Spezialität bei Auslieferung
Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81). - BGH, 13.09.2022 - 5 StR 299/22
Revisionsbegründung im Strafverfahren: Handschriftlich verfasste Verfahrensrüge
Dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend hat der Senat den Schuldspruch neu gefasst (vgl. zur Tenorierung von § 244 Abs. 4 StGB als "schwerer" Wohnungseinbruchdiebstahl BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 53/21 mwN) und den Einziehungsausspruch in Höhe von 16.000 Euro um die nach den Feststellungen vorliegende Gesamtschuldnerschaft ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20). - BGH, 24.11.2021 - 4 StR 258/21
Wirkung der Einziehung; Vorbereitung eines Explosions- oder …
Denn mit der Rechtskraft der genannten Urteile ist das Eigentum an diesen Tatmitteln auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 StGB), weswegen die Maßnahme erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643 mwN). - BGH, 07.07.2021 - 5 StR 136/21
Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Auslieferungsbewilligung; Erteilung während …
Das Landgericht hat aus den Einzelstrafen zu Recht keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, weil im Zeitpunkt des Urteils für Tat 2 noch keine nachträgliche Auslieferungsbewilligung Portugals vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20).
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