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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,87721
OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15 (https://dejure.org/2020,87721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2020 - 5 U 117/15 (https://dejure.org/2020,87721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2020 - 5 U 117/15 (https://dejure.org/2020,87721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 1 S 1 EGV 207/2009, Art 9 Abs 1 S 2 Buchst b EGV 207/2009, Art 9 Abs 2 Buchst b EUV 2017/1001
    Markenmäßige Benutzung von Zeichen wie "Popeye"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung der Unionsbildmarke 'Popeye' Abweisung der Klage wegen Verletzung der Unionsbildmarke 'Olivia' wegen lediglich geringer Zeichenähnlichkeit

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung der Unionsbildmarke "Popeye"; Abweisung der Klage wegen Verletzung der Unionsbildmarke "Olivia" wegen lediglich geringer Zeichenähnlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken verwirklicht keinen der Verletzungstatbestände des Art. 5 Abs. 1 MarkenRL a.F. (EuGH GRUR 2003, 55, 58 Rn. 54 - Arsenal Football Club), genauso wenig wie eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (…BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 24 - SAM).

    Eine Verwendung als Marke (bei auch dekorativer Verwendung) liegt vor, wenn der Eindruck entstehen kann, es handele sich um autorisierte Waren (EuGH GRUR 2003, 55 ff. Rn. 56 - Arsenal Football Club).

    Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, können nur dann eine Marke sein, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Art. 2 Richtlinie 89/104/EWG, EuGH GRUR 2003, 55 ff. Rn. 49 - Arsenal Football Club).

    Damit die Herkunftsgarantie, die die Hauptfunktion der Marke darstellt, gewährleistet werden kann, muss der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (EuGH GRUR 2003, 55 ff. Rn. 50 - Arsenal Football Club).

    In diesen Fällen wird ein Verständnis zumindest auch als Herkunftskennzeichen für das so gestaltete Produkt selbst jedenfalls bei einem Teil des Verkehrs zu bejahen sein (…Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 203; für Fanartikel: EuGH GRUR 2003, 55 ff. Rn. 49 - Arsenal Football Club), ggf. auch gestützt auf Annahmen über Lizenzerwartungen des Publikums oder wegen der denkbaren Interpretation als eigenes Werbemittel des Markeninhabers (…Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 203).

    Kaufmotive und Verwendungsabsichten der Abnehmer schließen diese Einordnung nicht aus, etwa beim Erwerb zur Solidarisierung mit dem Markeninhaber (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 Rn. 61 - Arsenal Football Club).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken verwirklicht keinen der Verletzungstatbestände des Art. 5 Abs. 1 MarkenRL a.F. (…EuGH GRUR 2003, 55, 58 Rn. 54 - Arsenal Football Club), genauso wenig wie eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 24 - SAM).

    Rn. 81 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine beeinträchtigende Benutzung des Zeichens vor, wenn es durch den Dritten markenmäßig oder - was dem entspricht - als Marke verwendet wird und diese Verwendung die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 25 - SAM).

    Bei der Beurteilung, ob der Verkehr in der konkret in Rede stehenden Verwendung eines Zeichens einen Herkunftshinweis sieht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen (vgl. BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 26 - SAM;… BGH GRUR 2019, 1289, 1291 Rn. 22 - Damen Hose MO).

    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 26 - SAM;… BGH GRUR 2019, 1289, 1291 Rn. 22 - Damen Hose MO).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Rn. 96 (aaa) Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist grundsätzlich nach deren Ähnlichkeit im Klang, im Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Zeichen auf die angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (BGH GRUR 2015, 1214 Rn. 34 - Goldbären).

    Rn. 101 Soweit bei fehlender klanglicher und bildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen (etwa bei der Ähnlichkeitsprüfung zwischen einer Wort- und einer 3D-Marke) darauf zu achten ist, dass über die Ähnlichkeit im Sinngehalt nicht ein dem Markenrecht fremder Motivschutz gewährt wird oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs erfolgt (BGH GRUR 2015, 1214 Rn. 35 - Goldbären), so liegt der Fall hier anders.

    Die Gefahr, dass über eine Zeichenähnlichkeit im Sinngehalt einer Wortmarke eine weitgehende Monopolisierung von Warengestaltungen erfolgt, wie sie mit einer Bildmarke oder dreidimensionalen Warenformmarke, in der eine bestimmte Ausgestaltung festgelegt ist, nicht zu erreichen ist (BGH GRUR 2015, 1214 Rn. 35 - Goldbären), besteht hier nicht.

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Denn die Gemeinfreiheit eines Werkes nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzdauer gem. § 64 UrhG begründet für sich genommen kein Eintragungshindernis (BGH GRUR 2012, 618 Rn. 15 - Medusa).

    Überdies besteht im Verletzungsverfahren eine Bindung an die erfolgte Eintragung der Marke nach Art. 99 Abs. 1 GMV, wenn - wie im vorliegenden Fall - Nichtigkeit nicht mit der Widerklage nach Art. 52 Abs. 1 lit. a iVm Art. 7 Abs. 1 GMV geltend gemacht worden ist (BGH GRUR 2012, 618 Rn. 15 - Medusa).

    Rn. 83 Die Frage, ob ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, hängt von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Klagemarke ab (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Rn. 24 - Medusa).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Die rein assoziative gedankliche Verbindung, die der Verkehr über die Übereinstimmung des Sinngehalts zweier Marken zwischen diesen herstellen könnte, begründet für sich genommen noch keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr (EuGH WRP 1998, 39 ff. Rn. 26 - Springende Raubkatze).

    Rn. 102 Überdies wird Bildzeichen ein "Motivschutz", also ein Schutz gegen die Verwendung desselben Motivs in einer anderen, visuell nicht ähnlichen Darstellungsweise, bei solchen Marken gewährt, denen "von Hause aus oder kraft Verkehrsgeltung besondere Kennzeichnungskraft zukommt" (EuGH GRUR 1998, 387 Rn. 24/25 - SABEL bezgl. Tiermotiv "springende Raubkatze"; dem folgend BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 963).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für deliktische Handlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft besteht, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (BGH WRP 2014, 1050 ff. Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung;… BGH WRP 2015, 1367 ff. Rn. 55 - Green-IT).

    Eine Beteiligung durch positives Tun liegt vor, wenn der Geschäftsführer ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat (BGH WRP 2014, 1050 ff. Rn. 31 - Geschäftsführerhaftung).

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Weiter kann bei Maßnahmen der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden sind (…vgl. BGH GRUR 2015, 672 Rn. 83 - Videospiel-Konsolen II;… GRUR 2015, 909 Rn. 45 - Exzenterzähne; BGH GRUR 2016, 803 Rn. 61 - Armbanduhr;… BGH WRP 2017, 434 ff. Rn. 110 - World of Warcraft II).

    Der Vernichtungsanspruch und der Rückrufanspruch dienen der Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands und sind daher nur begründet, wenn ihre Voraussetzungen nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht vorliegen (zum Vernichtungsanspruch vgl. BGH, GRUR 2016, 803 Rn. 14 - Armbanduhr).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Herkunftshinweisende …

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Bei der Beurteilung, ob der Verkehr in der konkret in Rede stehenden Verwendung eines Zeichens einen Herkunftshinweis sieht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen (…vgl. BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 26 - SAM; BGH GRUR 2019, 1289, 1291 Rn. 22 - Damen Hose MO).

    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (…vgl. BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 26 - SAM; BGH GRUR 2019, 1289, 1291 Rn. 22 - Damen Hose MO).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war (BGH GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter).

    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15
    Jedoch kann bei der Ähnlichkeitsprüfung zu berücksichtigen sein, dass das Charakteristische der Marke in dem dargestellten Gegenstand und nicht in der Farbe liegt (…Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 9 Rn. 245; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 23 - Malteserkreuz).

    Allein durch die farbliche Veränderung muss dem Betrachter kein anderes Bild vermittelt werden (vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 23 - Malteserkreuz).

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines …

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im …

  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17

    Tork - Verletzung einer Unionsmarke: Nachfüllen eines mit der Marke des …

  • LG Hamburg, 03.06.2015 - 408 HKO 146/14
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14

    BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer …

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen: …

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen …

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15

    Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei …

  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17

    combit/Commit - Verletzung einer Unionsmarke: Klangliche Ähnlichkeit der Zeichen …

  • EuGH, 12.04.2011 - C-235/09

    Das von einem nationalen Gericht als Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene …

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …

  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21

    VW Bulli - Markenrechtliche Ansprüche der VW AG gegen einen Hersteller von …

    Eine Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken oder eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, ist nicht markenrechtsverletzend (…BGH GRUR 2019, 522, 524 Rn. 24 - SAM; Senat, Urteil vom 27.08.2020, 5 U 117/15 , nicht veröffentlicht).

    Eine Verwendung als Marke (bei auch dekorativer Verwendung) liegt vor, wenn der Eindruck entstehen kann, es handele sich um autorisierte Waren (…EuGH GRUR 2003, 55 ff. Rn. 56 - Arsenal Football Club; Senat, Urteil vom 27.08.2020, 5 U 117/15 , nicht veröffentlicht).

    Jedoch stellt der angesprochene Verkehr ohnehin keine detaillierten Überlegungen zu der Art erforderlicher Lizenzen (urheberrechtlicher oder markenrechtlicher Art) an (vgl. Senat, Urteil vom 27.08.2020, 5 U 117/15 , nicht veröffentlicht).

    So gehen im Warensektor der Merchandising-Produkte erhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs davon aus, dass die Verwendung des wirtschaftlich auszuwertenden Zeichens der "Erlaubnis" eines bestimmten Unternehmens bedarf (vgl. Senat, Urteil vom 27.08.2020, 5 U 117/15 , nicht veröffentlicht).

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