Rechtsprechung
| KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Streamingabonnement
§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 312j Abs 2 S 2 BGB, § 312j Abs 3 S 1 BGB, § 312j Abs 3 S 2 BGB
Wettbewerbswidriger Abonnementvertrag über Streamingdienste im Internet: Anforderungen an die Beschriftung des Bestell-Buttons; Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel - webshoprecht.de
Der Bestell-Button von Netflix entspricht nicht der gesetzlichen Button-Lösung
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Gericht verbietet Netflix Werbung auf Bestellbutton
- online-und-recht.de
Bestell-Button von Netflix rechtwidrig
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unzulässige Beschriftung des Abo-Buttons sowie AGB-widrige Preisanpassungsklausel beim Streamingdienst Netflix
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Preisänderungsklausel von Netflix unangemessen
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Netflix-Preisanpassungsklausel und Bestell-Button rechtswidrig
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Preiserhöhungsklausel von Netflix rechtswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Netflix-Bestellbutton mit Aufschrift "Mitgliedschaft beginnen - Kostenpflichtig nach Gratismonat" genügt nicht den Anforderungen der Button-Lösung - Preisanpassungsklausel unwirksam
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Netflix: Preiserhöhungsklausel und Bestellbutton sind rechtswidrig
- heise.de (Pressemeldung, 14.03.2020)
Netflix kann sich nicht Preiserhöhungen vorbehalten
- lto.de (Kurzinformation)
Netflix-AGB: Preiserhöhungsklausel ist zu intransparent
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
KG verbietet Netflix-Werbung mit Gratismonat auf Bestellbutton - KG verbietet Netflix-Werbung mit Gratismonat auf Bestellbutton
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Werbung auf Bestellbuttons!
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Werbung mit Gratismonat auf Bestellbutton für Netflix-Abo unzulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bestellbutton von Netflix unzulässig - Der Streaming-Dienst darf auf dem Abo-Bestellbutton nicht mit Gratismonat werben
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gericht verbietet Netflix Werbung auf Bestellbutton
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Bestellbutton von Netflix entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Preiserhöhungsklausel & Bestell-Button von Netflix rechtswidrig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Bestell-Button mit Zusätzen unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Netflix darf auf Bestellbutton keine Werbung anzeigen - Beschriftung des Bestellbuttons darf keine Werbung mit einem Gratismonat enthalten
Besprechungen u.ä.
- spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit Gratismonat auf Bestellbutton und Preiserhöhungsklausel unzulässig
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Klage gegen Netflix wegen überzahlter Abo-Gebühren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.02.2019 - 52 O 92/18
- KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
- BGH, 11.02.2021 - I ZR 23/20
- BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 273
- MMR 2020, 480
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Rn. 62 Wie bereits das Landgericht ausgeführt hat, sind Preisanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht grundsätzlich unwirksam (vgl. auch BGH NJW 2008, 360, Rn 10).Dementsprechend sind Preisanpassungsklauseln nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 10).
Für den Verbraucher sei deshalb weder vorhersehbar, in welchen Bereichen Kostenänderungen auftreten können, noch habe er eine realistische Möglichkeit, etwaige Preiserhöhungen anhand der Klausel auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 11).
Gerade eine solche Verschiebung des vertraglichen Gleichgewichts durch einen praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum wolle § 307 BGB verhindern (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 12).
Rn. 72 Wenn eine Konkretisierung der Anpassungsmaßstäbe wegen der Besonderheit der Vertragsbeziehung auf unüberwindbare Schwierigkeiten stößt, kann zwar im Einzelfall ein angemessener Interessenausgleich dadurch erreicht werden, dass dem Vertragspartner ab einem bestimmten Umfang der Preissteigerung ein Kündigungsrecht eingeräumt wird (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 13).
An die Konkretisierung der einzelnen Tatbestände wäre kein allzu strenger Maßstab anzulegen, wenn die Komplexität und die Dynamik des betroffenen Marktes einer näheren Eingrenzung entgegenstünden (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 13).
Rn. 75 Im Übrigen kann die Beklagte auf Veränderungen der Marktverhältnisse auch mit einer ordentlichen Kündigung der unbefristet eingegangenen Vertrags Verhältnisse reagieren (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 13).
Rn. 77 Von dem Risiko, Sich nach einer ordentlichen Kündigung mit einem neuen Angebot dem Wettbewerb stellen zu müssen, kann die Beklagte sich nicht auf Kosten ihrer Vertragspartner befreien (vgl. BGH NJW 2008, 360, Rn 13).
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Rn. 82 Beanstandet der Kläger eine Klausel Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter mehreren Gesichtspunkten, überlässt er es bei einem Erfolg der Klage dem Gericht zu bestimmen, auf welchen Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (vgl. BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, Rn 24).Rn. 83 Eine kumulative Klagehäufung, mit der die Klausel unter mehreren Aspekten gesondert angegriffen wird, hat der Kläger nicht vorgenommen (vgl. BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, Rn 25).
- LG Berlin, 14.02.2019 - 52 O 92/18
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Februar 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 92/18 - geändert:.Rn. 19 das am 14. Februar 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 92/18 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen,.
- BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10
Neue Personenkraftwagen
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
(BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, Rn 15; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen I, Rn 15). - BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Halbs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG sehen die Mitgliedstaaten vor, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen, die ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, für den Verbraucher unverbindlich sind, und legen die Bedingungen hierfür in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften fest (vgl. BGH GRUR 2016, 716 - Flugpreise, Rn 21). - OLG Köln, 03.02.2016 - 6 U 39/15
Anforderungen an die Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung eines …
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Rn. 30 § 312j Abs, 3 BGB ist eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Marktverhaltens im Sinne des § 3a UWG (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 330; OLG Köln WRP 2016, 497; OLG Köln WRP 2017, 225). - OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Rn. 30 § 312j Abs, 3 BGB ist eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Marktverhaltens im Sinne des § 3a UWG (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 330; OLG Köln WRP 2016, 497; OLG Köln WRP 2017, 225). - BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09
Gallardo Spyder
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
(BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, Rn 15; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen I, Rn 15). - OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer …
Auszug aus KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19
Rn. 30 § 312j Abs, 3 BGB ist eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Marktverhaltens im Sinne des § 3a UWG (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 330; OLG Köln WRP 2016, 497; OLG Köln WRP 2017, 225).
- LG Berlin, 16.12.2021 - 52 O 157/21
Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig
Die früher von der Beklagten mit der Bezeichnung "Änderungen am Preis und Abo-Angebot" verwendete Klausel war Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen den Parteien, in dem die Beklagte verurteilt wurde, es zu unterlassen, diese zu verwenden (vgl. Urteil des Kammergerichts vom 20.12.2019 - 5 U 24/19, veröffentlicht in GRUR-RR 2020, 273). - LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Sie sehen von Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU und § 312j Abs. 3 und 4 BGB unabhängig von den Umständen des Einzelfalls auch solche Rechtsgeschäfte erfasst, in denen die Entgeltlichkeit nur mittelbar aus dem Vertragsschluss folgt oder an den Eintritt weiterer Bedingungen oder Handlungen des Verbrauchers geknüpft ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 7. Oktober 2016 - 6 U 48/16, CR 2017, 251, beckonline Tz. 28 ff.; KG, Urt. v. 20. Dezember 2019 - 5 U 24/19 , GRUR-RR 2020, 273 , juris Tz. 33 ff.; LG München I, Beschl. v. 11. Juni 2013 - 33 O 12678/13, VuR 2013, 393, juris Tz. 9; Busch, a.a.O., § 312j Rz. 39.1; Glossner, in: Leupold/Wiebe/Glossner, IT-Recht, 4. Aufl. 2021, Teil 5.1 Rz. 294; Kappus, NZM 2022, 207; Kitz, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimediarecht, 57. EL, Stand: September 2021, Teil 13.1. - LG Berlin II, 25.06.2024 - 8 S 11/23
Wirksamkeit von Preiserhöhungen eines Streamingdienstes
Die unangemessene Benachteiligung ergibt sich insbesondere schon daraus, dass die Klausel nicht das Gebot der Reziprozität beachtet, d.h. sie sieht zwar die Berechtigung einer Preisanpassung nach oben, aber keine Verpflichtung einer Preisreduzierung aufgrund gesunkener Gesamtkosten vor (KG Urteil vom 15.11.2023, 23 U 15/22 , II.B.2 d, juris; ders. Urteil vom 2012.2019, 5 U 24/19 ; dazu auch BGH Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20 -, juris, Rn.13f.).Denn der Kläger, der Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verbraucherrecht ist, hat - trotz einer Entscheidung des Kammergerichts aus dem Jahr 2019 zur Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel (KG Urteil vom 20.12.2019, 5 U 24/19 ; dazu auch BGH, Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20 -, juris, Rn.13f.) - auch die weitere Preiserhöhung im Jahr 2021 ohne Beanstandungen bezahlt und das Unterhaltungsangebot der Beklagten genutzt.
Es geht allein um die Information, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist (KG Urteil vom 20.12.2019, Az. 5 U 24/19 ).
§ 312j Abs. 3 S. 1 BGB und Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 Verbraucherrechte-RL wollen den Verbraucher nicht vor einer Intransparenz der Preisgestaltung oder gar der Überraschung bewahren, weniger zahlen zu müssen als erwartet, sondern sicherstellen, dass der Verbraucher sich bewusst ist, bei der Betätigung des Buttons eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben, sie bezwecken den Schutz des Verbrauchers vor Kosten- und Abofallen (KG Urteil vom 20.12.2019, 5 U 24/19 , juris).
- LG Berlin II, 10.02.2025 - 15 O 263/23
Angebot für Twitter-Blue-Abonnements mit vielen Mängeln
Rn. 141 Die Klausel eröffnet der Beklagten einen unkontrollierbarer Preiserhöhungsspielraum und ist bereits aus diesem Grund nach ihrem Inhalt unangemessen und damit gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. KG, Urteil v. 20.12.2019 - 5 U 24/19 , Rn. 68 ff. (juris)).
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