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Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4014
BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86 (https://dejure.org/1987,4014)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1987 - 6 ABR 24/86 (https://dejure.org/1987,4014)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 24/86 (https://dejure.org/1987,4014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Führen eines Betriebes oder Verfolgen eines unternehmerischen Zwecks in verschiedenen Betrieben durch drei selbständig juristische Personen - Definition eines Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Ein einheitlicher Betrieb ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die beteiligten Unternehmer ausdrücklich eine rechtliche Vereinbarung über die einheitliche Leitung des gemeinsamen Betriebs geschlossen haben, sondern auch dann, wenn sich eine solche Vereinbarung konkludent aus den näheren Umständen des Einzelfalls ergibt (vergleiche BAG Urteil vom 07.08.1986 6 ABR 57/85 = DB 1987, 176 = BB 1987, 193.

    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - DB 1987, 176, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), über den Wortlaut des Gesetzes hinaus § 18 Abs. 2 BetrVG nach dessen Sinn und Zweck im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ebenfalls bei der Lösung der Frage anzuwenden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen oder nicht.

    Der Senat hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluß vom 7. August 1986 (6 ABR 57/85 - DB 1987, 176 = BB 1987, 193) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich im Schrifttum geltend gemachten Kritik auch für die Fälle der Unternehmensspaltung bestätigt.

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der weit überwiegenden Auffassung im Schrifttum wird der Betrieb definiert als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und inmateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAGE 1, 175, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG; 2, 91, 93 = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG; BAG Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; BAGE 40, 163, 165 = AP Nr. 6 zu § 4 BetrVG 1972;… Fitting/Auffahrt/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 13;… Diez/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 52;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 1 Rz 2;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 4).

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - DB 1987, 176, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), über den Wortlaut des Gesetzes hinaus § 18 Abs. 2 BetrVG nach dessen Sinn und Zweck im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ebenfalls bei der Lösung der Frage anzuwenden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen oder nicht.

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Die Frage nach der von den Antragsgegnerinnen angesprochenen Beteiligungsbefugnis der Gewerkschaft, die der Senat in jüngster Zeit verneint hat (Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen), stellt sich nicht.
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - DB 1987, 176, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), über den Wortlaut des Gesetzes hinaus § 18 Abs. 2 BetrVG nach dessen Sinn und Zweck im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ebenfalls bei der Lösung der Frage anzuwenden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen oder nicht.
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z. B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz: BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54

    Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der weit überwiegenden Auffassung im Schrifttum wird der Betrieb definiert als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und inmateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAGE 1, 175, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG; 2, 91, 93 = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG; BAG Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; BAGE 40, 163, 165 = AP Nr. 6 zu § 4 BetrVG 1972;… Fitting/Auffahrt/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 13;… Diez/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 52;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 1 Rz 2;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 4).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs - …

  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 20/54

    Betriebsverfassungsrecht: Druckerei/Verlag als Tendenzbetrieb

  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 108/78

    Annahme eines einheitlichen Betriebs mehrerer Unternehmen

  • BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55

    Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte …

  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl - …

  • RG, 09.11.1889 - I 220/89

    Bedeutung einer Erklärung der Gründer, welche in Abänderung der vom …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02

    Antrag auf Feststellung eines einheitlichen Betriebes bei kommunalen …

    Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es auch bei Personalunion in der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften einer - zumindest konkludent vereinbarten - institutionellen gemeinsamen Führung der beteiligten Unternehmen nicht nur in Bezug auf unternehmerische Zusammenarbeit, sondern insbesondere hinsichtlich der Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten bedarf (zuletzt BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11 m.w.N.; zuvor schon ausdrücklich zur Personalunion der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 und BAG vom 29.01.1987 - 6 ABR 24/86, n.v.-juris).
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