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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10894
OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 U 104/01 (https://dejure.org/2002,10894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 KunstUrhG, § 37 KunstUrhG, § 42 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Überwachung eines Mitbewerbers durch eine Detektei: Herausgabeanspruch hinsichtlich dabei gefertigter Lichtbilder

  • Judicialis

    UWG § 1

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beschattung eigener Mitarbeiter per Detektiv

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Ausspähung von Daten, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenzunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb; Überwachung eines Mitbewerbers; Überwachung durch Detektei; Bestimmtheit des Antrags; Vertragstreue; Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 4 O 334/00
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch lang anhaltende Observierungsmaßnahmen …

    Rn. 67 Gemessen an diesen strengen Maßstäben kommt durch die erfolgte Weitergabe der im Tenor näher bezeichneten Bilder bereits ein Verbreiten im Sinne des § 22 KUG in Betracht (so wohl Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2002, 6 U 104/01).
  • KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15

    Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im …

    Der Begriff des Verbreitens i. S. v. § 22 KUG ist weit auszulegen; er meint nicht nur die öffentlichen Verbreitung i. S. v. § 17 KUG, sondern jeder Art der Verbreitung, selbst das Verschenken eines Fotos im privaten Bereich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2002, 6 U 104/01 Tz 8 nach juris m. w. N.).
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