Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 KunstUrhG, § 37 KunstUrhG, § 42 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Überwachung eines Mitbewerbers durch eine Detektei: Herausgabeanspruch hinsichtlich dabei gefertigter Lichtbilder - Judicialis
UWG § 1
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beschattung eigener Mitarbeiter per Detektiv
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Ausspähung von Daten, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenzunternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unlauterer Wettbewerb; Überwachung eines Mitbewerbers; Überwachung durch Detektei; Bestimmtheit des Antrags; Vertragstreue; Persönlichkeitsrecht
Verfahrensgang
- LG Limburg - 4 O 334/00
- OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch lang anhaltende Observierungsmaßnahmen …
Rn. 67 Gemessen an diesen strengen Maßstäben kommt durch die erfolgte Weitergabe der im Tenor näher bezeichneten Bilder bereits ein Verbreiten im Sinne des § 22 KUG in Betracht (so wohl Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2002, 6 U 104/01). - KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im …
Der Begriff des Verbreitens i. S. v. § 22 KUG ist weit auszulegen; er meint nicht nur die öffentlichen Verbreitung i. S. v. § 17 KUG, sondern jeder Art der Verbreitung, selbst das Verschenken eines Fotos im privaten Bereich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2002, 6 U 104/01 Tz 8 nach juris m. w. N.).
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