Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Haftung für Wettbewerbsverstöße
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung des zweiten Geschäftsführers für Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.12.1999 - 6 O 461/99
- OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 198
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte. - BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 197, 203) sind die Grundsätze über die Anscheinsvollmacht auch auf die Prozessvollmacht anzuwenden. - OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 6 U 190/99
Verantwortlichkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte.
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 6 O 605/06
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch einer hessischen …
Er muss sich das Wissen der Personen zurechnen lassen, die er bewusst eigenverantwortlich für sich handeln lässt (§ 166 I BGB analog; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 198, 199 - Verantwortlichkeit; OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182, 183 - Miss17). - VG Regensburg, 16.02.2017 - RN 2 K 16.1793
Wirksame Klagerücknahme durch Bevollmächtigten
Im Geltungsbereich der Zivilprozessordnung ist anerkannt, dass auch eine Prozessvollmacht nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht formlos erteilt werden kann (…BGH vom 21.9.1978, Az. II ZR 17/76 Rn. 17 = DB 1978, 2358;… BGH vom 23.10.1963, Az. V ZR 146/57 Rn. 29 = NJW 1964, 134; OLG Frankfurt vom 11.5.2000, Az. 6 U 32/00 Rn. 20). - OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07 Als gesetzlicher Vertreter (director) der Beklagten zu 1) ist der Beklagte zu 2) jedenfalls für solche Wettbewerbsverstöße als Mittäter verantwortlich, die zumindest mit seinem Wissen und seiner Duldung begangen worden sind (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2001, 198).
- LG Münster, 29.09.2011 - 25 O 59/11
Voraussetzungen für den medizinischen Transport von an ansteckenden Krankheiten …
(Vergleiche OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 198, 199 am Ende; OLG Naumburg WRP 2011, 1327.). - LG Siegen, 23.07.2005 - 7 O 52/05 Die Verfügungsbeklagten zu 2) bis 4) sind passivlegitimiert, da sie als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen auch persönlich für Maßnahmen des Unternehmens einzustehen haben (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 198; BGH NJW 1996, 1535 f).
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