Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.07.2026 - I-6 W 8/26 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Media Kanzlei - Zur unlauteren Behinderung von Mitbewerbern durch den Erwerb und die Verwendung einer - mit einer Unternehmensbezeichnung verwechslungsfähigen - Domain
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris.de
- kanzlei.biz
Domainkauf zur Behinderung eines Mitbewerbers ist unlauter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Erwerb einer verwechslungsfähigen Domain zum Zweck des Weiterverkaufs an den Mitbewerber ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
OLG Köln sieht unlauteren Wettbewerb - Anwaltsfehde eskaliert über Kanzlei-Domain
- internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Negative Feststellungsklage: Klägerin trägt Domainkosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Domain-Kaperfahrt unter Rechtsanwälten: Lösegeld für den eigenen Namen?
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.12.2025 - 31 O 176/25
- OLG Köln, 22.07.2026 - I-6 W 8/26
Papierfundstellen
- MIR 2026, Dok. 056
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2026 - 6 W 8/26
Bei einem einheitlichen Klagebegehren wie im Streitfall liegen verschiedene Streitgegenstände nur vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet; dies kann der Fall sein, wenn der Kläger sein Klagebegehren auf ein Schutzrecht und auf ein wettbewerbswidriges Verhalten des Beklagten stützt oder seinen Anspruch aus mehreren Schutzrechten herleitet (BGH GRUR 2014, 393, 394 Rn. 14 - wetteronline.de).Dabei ist anerkannt, dass eine gezielte Behinderung auch jenseits des kennzeichenrechtlichen Schutzes in der Registrierung und Nutzung einer Domain liegen kann, wenn damit unangemessen Kunden eines Mitbewerbers abgefangen werden sollen (vgl. grundlegend BGH GRUR 2014, 393, Rn. 28, 34 ff. - wetteronline.de).
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2026 - 6 W 8/26
In der Gesamtabwägung kann dabei auch berücksichtigt werden, ob die Anmeldung der Domain ausschließlich dem Zweck dient, ohne ernsthaften eigenen Benutzerwillen andere Namensinhaber zu behindern bzw. sich die Domain von dem Namensinhaber, der auf die Nutzung der Domain angewiesen ist, gegen ein "Lösegeld" abkaufen oder lizensieren zu lassen (vgl. BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 33 - afilias.de;… GRUR 2009, 685 Rn. 43 - ahd.de: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, Rn. 4/85). - BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2026 - 6 W 8/26
In der Gesamtabwägung kann dabei auch berücksichtigt werden, ob die Anmeldung der Domain ausschließlich dem Zweck dient, ohne ernsthaften eigenen Benutzerwillen andere Namensinhaber zu behindern bzw. sich die Domain von dem Namensinhaber, der auf die Nutzung der Domain angewiesen ist, gegen ein "Lösegeld" abkaufen oder lizensieren zu lassen (…vgl. BGH GRUR 2008, 1099 Rn. 33 - afilias.de; GRUR 2009, 685 Rn. 43 - ahd.de: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, Rn. 4/85). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
Selbstauftrag
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2026 - 6 W 8/26
Eine im Vordergrund stehende Einnahmenerzielungsabsicht des Beklagten (§ 8c Abs. 2 Nr. 1 UWG) lässt sich - mangels Hinzutreten weiterer Indizien - nicht allein aus der geforderten Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicherweise diskutabler Erstattungsfähigkeit (vgl. BGH GRUR 2004, 789 - Selbstauftrag) herleiten.
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