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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11537
VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80 (https://dejure.org/1989,11537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.1989 - 7 CS 89.80 (https://dejure.org/1989,11537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 1989 - 7 CS 89.80 (https://dejure.org/1989,11537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Europäische Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Lediglich aufgrund der in allen Bundesländern einfachgesetzlich gewährten Schulgeldfreiheit hat das BVerfG eine Subventionsverpflichtung für Privatschulen festgestellt, um die Wettbewerbsungleichheit gegenüber den öffentlichen Schulen auszugleichen (DVBl. 1987, 621/623 f).

    Danach wäre erst ein Schulgeld von mehreren hundert Mark im Monat für jedes Kind bedenklich (DVBl. 1987, 621/624; vgl. auch BVerwG, DÖV 1988, 1057/1058).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Die Maßnahme eines Hoheitsträgers führt zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit, wenn dieser sie nach außen erkennbar - unabhängig davon, ob dies rechtlich zulässig ist - als hoheitlich verstanden wissen will (BVerwG, BayVBl. 1988, 56; vgl. auch Kopp, § 40 VwGO RdNr. 8 m. w. N.) Insoweit lassen die Schreiben vom 27.10.1988 und 14.11.1988 durch den Hinweis auf die verbindliche Festsetzung des Schulgeldes durch den Obersten Rat der Europäischen Schulen und die Verpflichtung zur Entrichtung des Schulgeldes erkennen, daß die Zahlung kraft öffentlichen Anstaltsrechts verlangt werde.

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach dem objektiv erkennbaren Sinn eine einseitig verbindliche Regelung gewollt ist (BVerwG BayVBl 1988, 56; Kopp, Anhang zu § 42 VwGO RdNr. 35).

  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Danach wäre erst ein Schulgeld von mehreren hundert Mark im Monat für jedes Kind bedenklich (DVBl. 1987, 621/624; vgl. auch BVerwG, DÖV 1988, 1057/1058).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Haushaltssicherungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Im übrigen gibt es selbst nach dem (hier nicht anwendbaren) deutschen Verfassungsrecht gegenüber der allein für die Zukunft geltenden Erhöhung öffentlicher Abgaben grundsätzlich keinen Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 27, 375/385).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Der - hier ohnehin nicht unmittelbar anwendbare - Grundsatz des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gehört nicht zu den Prinzipien, die bei der Übertragung von Hoheitsrechten durch die zwischenstaatliche Einrichtung - etwa wie Grundrechte - unabdingbar beachtet werden müßten (vgl. BVerfGE 37, 271/279 ff; BayVBl. 1987, 237/270 f;… Maunz a.a.O. RdNr. 16).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.1989 - 7 CS 89.80
    Der - hier ohnehin nicht unmittelbar anwendbare - Grundsatz des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gehört nicht zu den Prinzipien, die bei der Übertragung von Hoheitsrechten durch die zwischenstaatliche Einrichtung - etwa wie Grundrechte - unabdingbar beachtet werden müßten (vgl. BVerfGE 37, 271/279 ff; BayVBl. 1987, 237/270 f;… Maunz a.a.O. RdNr. 16).
  • VGH Hessen, 09.10.1996 - 7 TG 1496/96

    Beiträge gemäß WHG § 4 Abs 2 Nr 3 gehören nicht zu den öffentlichen Abgaben und …

    Rn. 3 Nach der inzwischen herrschend gewordenen, weiten Auslegung des Begriffs der "Abgaben" im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen unter diesen Begriff alle hoheitlich geltend gemachten öffentlich-rechtlichen Geldforderungen, die aufgrund eines normativ bestimmten Tatbestandes erhoben werden und zur Deckung des Finanzbedarfs eines Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen, wobei es rechtlich ohne Bedeutung ist, wenn die Abgabe außer dieser Finanzierungsfunktion auch anderen Zwecken, wie etwa Zwecken der Wirtschaftslenkung dient (OVG Berlin, Beschluß vom 08.04.1986 - 2 S 65/85 - NVwZ 1987, 61 (62); BayVGH, Beschluß vom 23.08.1989 - Nrn. 7 CS 89.80 u.a. - BayVBl. 1990, 469 (471); BayVGH, Beschluß vom 16.07.1990 - 7 CS 90.1090 - NVwZ-RR 1990, 639; Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1991 - 6 TH 3410/90 - DÖV 1991, 1029; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03.09.1992 - 14 B 684/92 - DVBl. 1993, 563; Hess. VGH, Beschluß vom 27.09.1994 - 5 TH 1485/93 - NVwZ-RR 1995, 158;… Kopp, a.a.O., § 80 Rdnr. 37a;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 16;… Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 535;… Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 01.04.1996, § 80 Rdnr. 112).
  • VGH Hessen, 09.10.1996 - 7 TG 1502/96

    Aufschiebende Wirkung: Der Beitrag nach WHG § 4 Abs 2 Nr 3 ist keine öffentliche …

    Rn. 3 Nach der inzwischen herrschend gewordenen, weiten Auslegung des Begriffs der "Abgaben" im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen unter diesen Begriff alle hoheitlich geltend gemachten öffentlich-rechtlichen Geldforderungen, die aufgrund eines normativ bestimmten Tatbestandes erhoben werden und zur Deckung des Finanzbedarfs eines Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen, wobei es rechtlich ohne Bedeutung ist, wenn die Abgabe außer dieser Finanzierungsfunktion auch anderen Zwecken, wie etwa Zwecken der Wirtschaftslenkung dient (OVG Berlin, Beschluß vom 08.04.1986 - 2 S 65/85 - NVwZ 1987, 61 ; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1989 - Nrn. 7 CS 89.80 u.a. - BayVBl. 1990, 469 ; BayVGH, Beschluß vom 16.07.1990 - 7 CS 90.1090 - NVwZ-RR 1990, 639; Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1991 - 6 TH 3410/90 - DÖV 1991, 1029; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03.09.1992 - 14 B 684/92 - DVBl. 1993, 563; Hess. VGH, Beschluß vom 27.09.1994 - 5 TH 1485/93 - NVwZ-RR 1995, 158;… Kopp, a.a.O., § 80 Rdnr. 37a;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 16;… Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 535;… Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 01.04.1996, § 80 Rdnr. 112).
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