Rechtsprechung
| OLG Jena, 18.08.1999 - 7 U 1879/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Führung eines Baubuches ; Definition des "Baugeldes"; Schutzzweck des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderung (GSB) und Auslegung des Ersten Abschnittes ; Voraussetzungen der Substantiierung der auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB gestützten Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 09.11.1998 - 8 O 498/97
- OLG Jena, 18.08.1999 - 7 U 1879/98
Papierfundstellen
- BauR 1999, 1465
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85
Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84
Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95
Vermutung der Baugeldeigenschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 01.10.1932 - IX 165/32
1. Ist § 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 18.10.2006 - 13 U 90/06
Haftung des Baugeldempfängers wegen zweckwidriger Baugeldverwendung: …
Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, trifft die Baugeldverwendungspflicht nicht allein den Bauherrn, sondern auch Generalüber- und Generalunternehmer, sowie sonstige Baubeteiligte, die als "Zwischenperson" die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erhalten haben (…vgl. BGH NJW 1982 a.a.O.; NJW-RR 1990, 280, 281; NJW-RR 1991, 141; OLGR Jena 1999, 438, 439). - LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …
Entsprechend dem Schutzzweck des GSB ist der Begriff des Baugeldempfängers in § 1 Abs. 1 GSB im Interesse der an der Herstellung des Baues Beteiligten weit zu fassen und als Empfänger von Baugeld auch derjenige zu betrachten, der die volle Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistung - wie hier die für die von den eingesetzten Subunternehmern zu erbringenden Arbeiten erhält (vgl. OLG Jena BauR 1999, 1465 [OLG Jena 18.08.1999 - 7 U 1879/98]).
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