Rechtsprechung
| FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06, 8 K 3393/06, 8 K 3392, 3393/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 90 Abs. 2; AO § 169 Abs. 2 Satz 2; AO § 370
Steuerhinterziehung bei geschätzten Kapitalerträgen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerhinterziehung; Kapitaleinkünfte; Schätzung; Vorsatz; Verjährung - Steuerhinterziehung bei geschätzten Einkünften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerhinterziehung bei geschätzten Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06, 8 K 3393/06, 8 K 3392, 3393/06
- BFH, 20.09.2007 - VIII B 66/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- BFH, 21.01.2000 - VII B 205/99
Zinserträge aus Tafelgeschäften
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
An das Finanzamt ergeht der Hinweis, dass es im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 21. Januar 2000 (VII B 205/99, BFH/NV 2000, 1080) noch prüfen muss, ob Kapitalertragsteuer für die inländischen Einkünfte, soweit diese nicht einem Freistellungsauftrag unterlagen, ggf. im Schätzungswege anzurechnen sind. - BFH, 11.03.1988 - III R 236/84
Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Auch hat ein Steuerpflichtiger im Billigkeitsverfahren nach § 227 AO grundsätzlich keinen Anspruch auf nochmalige sachliche Überprüfung von bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfällen, selbst wenn die Steuergrundlagen geschätzt wurden (BFH, Urteil vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432). - BFH, 29.08.2003 - II B 15/01
VSt, Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Zwar bleibt es dem Steuerpflichtigen unbenommen, eine sachliche Unbilligkeit aus anderen als den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgehandelten Mängeln des VStG geltend zu machen (BFH, Beschluss vom 29. August 2003 II B 15/01, BFH/NV 2004, 98).
- BFH, 10.03.1999 - II B 95/98
VSt
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Für die Dauer der befristeten Weitergeltung des Vermögensteuerrechts ist im Einzelfall zudem keine Billigkeitsmaßnahme aus sachlichen Gründen gem. § 163 AO gerechtfertigt (BFH, Beschluss vom 10. März 1999 II B 95/98, BFH/NV 1999, 1254). - BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Es kann dann von der Existenz bestimmter Tatsachen auch unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung ausgehen (BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Schätzungen müssen in sich schlüssig sein, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226). - BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Abgesehen davon, dass die Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld eine hypothetische Schuldbeurteilung im Sinne der Unwahrscheinlichkeit eines Freispruchs voraussetzt, sind auch die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nicht nach den Vorschriften der StPO, sondern nach denjenigen der AO und der FGO zu treffen (BFH, Urteil vom 12. März 1992 IV R 29/91, BStBl II 1993, 36 m.w.N.). - BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember …
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Rn. 51 Die Vermögensbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 ist verfassungsrechtlich grundsätzlich auch nach diesem Stichtag zulässig und weiterhin auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände anzuwenden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422; BFH, Urteil vom 24. Juni 1998 II R 104/97, BStBl II 1998, 632). - BFH, 24.04.2002 - I R 25/01
Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Der Umfang der Ablaufhemmung hängt davon ab, auf welche Steueransprüche sich die Prüfung während ihres Verlaufs erstreckt hat, denn die Ablaufhemmung ermöglicht nur die Umsetzung der Erkenntnisse, die sich im Zuge der Ermittlungen ergeben haben (vgl. BFH, Urteil vom 24.04.2002 I R 25/01, BStBl II 2002, 586 m.w.N.). - BFH, 14.08.1991 - X R 86/88
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …
Auszug aus FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Grundsatz "in dubio pro reo" auch im Steuerfestsetzungsverfahren zu beachten (BFH, Urteile vom 14. August 1991 X R 86/88, BStBl II 1992, 128; vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BStBl II 1989, 216; BFH…, Beschluss vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149). - BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97
Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …
- BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …
- BFH, 02.04.1998 - V R 60/97
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung mit Schuldausschließungsgrund
- BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97
Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung
- BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94
Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht …
- BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
- BFH, 24.06.1998 - II R 104/97
Vermögensteuerfestsetzungen bis einschließlich 1996
- BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …
- FG Hamburg, 18.02.2002 - III 300/01
Hinterziehung von Vermögensteuer:
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