Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.03.2009 - 8 UF 218/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 517; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 621e Abs. 1; ; ZPO § 621e Abs. 3; ; FGG § 50b Abs. 1; ; FGG § 50b Abs. 3 S. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kindesanhörung (fehlende) - Verfahrensmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Verfahren in Sorgerechtssachen; Anhörung minderjähriger Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Verfahren in Sorgerechtssachen; Anhörung minderjähriger Kinder
Verfahrensgang
- AG Wei - 5 F 283/07
- AG Weißenfels, 12.12.2008 - 5 F 283/07
- OLG Naumburg, 05.03.2009 - 8 UF 218/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1344
- FamRZ 2009, 2024
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 25/98
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2009 - 8 UF 218/08
Das stellt einen Verfahrensfehler dar, zumal eine punktuelle Bezugnahme auf einen "Versuch" der Anhörung in den Beschlussgründen der einstweiligen Anordnung nicht genügt (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2001, 907; OLG Köln FamRZ 1999, 314).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2025 - 2 L 118/25
Bezugnahme auf Rechtsmittelbegründung in einem anderen Verfahren
Selbst in Kindschaftssachen, bei denen nach Maßgabe des § 50b FGG Kinder persönlich anzuhören sind, besteht eine Anhörungspflicht erst ab einem Alter von etwa drei Jahren (OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2009 - 8 UF 218/08 - juris Rn. 3).
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