Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03
- BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Die Beschwerde hat insoweit nicht nur anzugeben, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, sondern auch, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierzu in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Ist aber die angefochtene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so könnte die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht würde und vorläge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15; stRspr).
- BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97
Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Diese Rüge bedingt die schlüssig vorgetragene Behauptung, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt bestehe ein offensichtlicher Widerspruch (Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 S. 1). - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Angesichts dessen wäre die in Rede stehende Frage auch in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (vgl. Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6). - BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84
Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Sie lässt sich vielmehr nur einzelfallbezogen in Abhängigkeit davon beantworten, ob und inwieweit das Bodenschatzvorkommen Gegenstand des durchgeführten Bewertungsverfahrens war (in diesem Sinne auch Beschluss vom 18. September 1986 - BVerwG 5 B 141.84 - juris Rn. 5und Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. September 1983 - 9 C 37/82 - RdL 1983, 323). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.1983 - 9 C 37/82
Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; Mitwirkung/Mitwirkungspflicht der …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
Sie lässt sich vielmehr nur einzelfallbezogen in Abhängigkeit davon beantworten, ob und inwieweit das Bodenschatzvorkommen Gegenstand des durchgeführten Bewertungsverfahrens war (…in diesem Sinne auch Beschluss vom 18. September 1986 - BVerwG 5 B 141.84 - juris Rn. 5und Flurbereinigungsgericht Koblenz , Urteil vom 21. September 1983 - 9 C 37/82 - RdL 1983, 323).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2020 - 15 KF 28/17
Abfindung, wertgleiche; Bestandteil, wesentlicher; Bewertung; Bodenbestandteil; …
Ob ein Bodenschatzvorkommen bereits Gegenstand des durchgeführten Bewertungsverfahrens war, ist einzelfallbezogen zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 12/08 - juris Rn. 8 zu einem Gipsvorkommen; vorgehend: VGH BW, Urteil vom 9.10.2007 - 7 S 2498/03 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".