Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 3. Abschnitt - Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften (§§ 152 - 156a) |
(1) 1Sind auf Grund von Maßnahmen, die der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet dienen, nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren, werden bei deren Bemessung Werterhöhungen, die lediglich durch die Aussicht auf die Sanierung, durch ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung eingetreten sind, nur insoweit berücksichtigt, als der Betroffene diese Werterhöhungen durch eigene Aufwendungen zulässigerweise bewirkt hat. 2Änderungen in den allgemeinen Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt sind zu berücksichtigen.
(2) 1Liegt bei der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines Grundstücks sowie bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts der vereinbarte Gegenwert für das Grundstück oder das Recht über dem Wert, der sich in Anwendung des Absatzes 1 ergibt, liegt auch hierin eine wesentliche Erschwerung der Sanierung im Sinne des § 145 Abs. 2. 2Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des § 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags erloschen ist.
(3) 1Die Gemeinde oder der Sanierungsträger darf beim Erwerb eines Grundstücks keinen höheren Kaufpreis vereinbaren, als er sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt. 2In den Fällen des § 144 Abs. 4 Nr. 4 und 5 darf der Bedarfsträger keinen höheren Kaufpreis vereinbaren, als er sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt.
(4) 1Bei der Veräußerung nach den §§ 89 und 159 Abs. 3 ist das Grundstück zu dem Verkehrswert zu veräußern, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt. 2§ 154 Abs. 5 ist dabei auf den Teil des Kaufpreises entsprechend anzuwenden, der der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung des Grundstücks entspricht.
(5) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24.06.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
und Entschädigungs-
leistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156Überleitungs-
vorschriften zur förmlichen Festlegung § 156aKosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 153 BauGB
256 Entscheidungen zu § 153 BauGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6.19
Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044
Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge; ...
- VGH Bayern, 12.11.2018 - 15 B 17.2006
Konkludenter Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen anlässlich geschlossener ...
- VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044
- VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 05.02.2024 - 4 BN 14.23
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 05.02.2024 - 4 BN 14.23
- BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 16.19
Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen
- BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
- BVerwG, 08.01.2025 - 2 B 32.24
Diebstahlshandlungen; Aberkennung des Ruhegehalts; krankhafte ...
- BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 12.19
Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ...
§ 153 BauGB in Nachschlagewerken
- § 153 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme