Rechtsprechung
| LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133 140 § 147 Abs. 1 Satz 1; StGB § 266
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Untreue - Umdeutung in Angebot auf Abschluss eines Auflösungsvertrags - Annahme des Angebots durch konkludentes Verhalten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, eines Auflösungsantrag des Klägers und des Abschlusses eines Auflösungsvertrags; Fiktion der Wahrung der Frist der Kündigungsschutzklage wegen fristgerechter Einreichung bei dem Arbeitsgericht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.06.1995 - 7 Ca 6233/94
- LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung dem Betriebsrat nicht Dinge zur Kenntnis geben, die diesem ohnehin bekannt sind (BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 -, NZA 1995, 521, 523; BAGE 49, 136; Hess. LAG, Urteil vom 06.08.1993 - 9 Sa 713/93 -, rechtskräftig). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
(1) Dem Arbeitsgericht ist darin zu folgen, dass die durch den Personalleiter der Beklagten mündlich und durch die Prozessbevollmächtigten der Beklagten nochmals schriftlich ausgesprochene fristlose Kündigung der Beklagten vom 15. Juli 1994 unwirksam ist, weil der Betriebsrat der Beklagten nicht ordnungsgemäß gehört worden ist, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, wobei eine nicht ordnungsgemäße Anhörung einer unterbliebenen gleichsteht (BAG, Urteil vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 -, NZA 1994, 311, 312 ff. m.w.N.). - BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Der Arbeitnehmer, dem gekündigt worden und der mit der Kündigung nicht einverstanden ist, muss sich dem Arbeitgeber, gegenüber für diesen erkennbar so verhalten, als ob das Arbeitsverhältnis fortbestünde (BAG, Urteil vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 -, AP Nr. 104 zu § 626 BGB unter B II 2 d).
- BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung dem Betriebsrat nicht Dinge zur Kenntnis geben, die diesem ohnehin bekannt sind (BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 -, NZA 1995, 521, 523; BAGE 49, 136; Hess. LAG, Urteil vom 06.08.1993 - 9 Sa 713/93 -, rechtskräftig). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung die Personalien des Arbeitnehmers, dem gekündigt werden soll, die Kündigungsabsicht, die Kündigungsart, gegebenenfalls den Kündigungstermin und die Kündigungsgründe im Einzelnen mitteilen (BAG, Urteil vom 16.09.1993, NZA 1994, 313, ständige Rechtsprechung; vom 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 -, NZA 1995, 672, 673). - BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54
Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
b) Der Antrag des Klägers festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15. Juli 1994 nicht beendet wurde, ist danach jedenfalls unbegründet (BAG, Urteil vom 11.12.1983 - 4 AZR 12/79 -, AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 1), weil das Arbeitsverhältnis der Parteien an diesem Tag durch Auflösungsvertrag geendet hat. - LAG Hessen, 06.08.1993 - 9 Sa 713/93
Auszug aus LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung dem Betriebsrat nicht Dinge zur Kenntnis geben, die diesem ohnehin bekannt sind (BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94 -, NZA 1995, 521, 523; BAGE 49, 136; Hess. LAG, Urteil vom 06.08.1993 - 9 Sa 713/93 -, rechtskräftig).
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