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Rechtsprechung
   BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4190
BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 880
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel - …

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    hat den Kläger iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG vorsätzlich tätlich angegriffen, weil seine Handlung in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Kläger zielte und auf ihn einwirken sollte (BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4;… BSGE 59, 46, 47 = SozR 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    Nach der dem LSG damals noch nicht bekannten Entscheidung des Senats vom 24. April 1991 9a/9 RVg 1/89 (…SozR 3800-3 § 1 Nr. 1) brauchte sich der Vorsatz nicht auch auf die gesundheitliche Schädigung zu erstrecken.
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr - …

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    hat den Kläger iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG vorsätzlich tätlich angegriffen, weil seine Handlung in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Kläger zielte und auf ihn einwirken sollte (…BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; BSGE 59, 46, 47 = SozR 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …

    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl etwa BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 <Aussetzung>;… BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 <Blockade mit Kraftfahrzeug>). Ungeachtet eines verwirklichten Verletzungserfolgs besteht in diesen Fällen wegen der Angriffshandlung bereits eine objektive Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person; damit geht regelmäßig die reale Gefahr eines Körperschadens einher (vgl etwa BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714;… BSG Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 59; vgl auch zum Angriff iS des § 31 Abs. 4 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz, Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> Urteil vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 - BVerwGE 135, 176 RdNr 17 f).

    Es hat auch die Würdigung eines Sachverhalts, bei dem ein einschlägig vorbestrafter Täter mit dem Ausruf "Jetzt hab´ ich Euch, Ihr Schweine" auf offener Straße auf das Opfer zugestürzt ist, als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG nicht beanstandet (BSG Beschluss vom 29.9.1993 - 9 BVg 3/93 - juris RdNr 1, 5). Als tätlichen Angriff hat es das BSG zudem angesehen, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, auch wenn ein Tötungs- oder Verletzungsvorsatz noch gefehlt hat (…BSG Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f), nicht aber die bloß verbale Drohung zu schießen, wenn der Täter keine Schusswaffe bei sich führt (vgl BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 20). Im Zusammenhang mit einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB) durch aktives Tun hat das BSG die bloße Aufforderung gegenüber einem 83 Jahre alten Gehbehinderten, den Wagen zu verlassen, als Ausübung von körperlichem Zwang und damit als tätlichen Angriff angesehen, weil diese erzwungene Ortsveränderung das letzte Glied in einer Kette von Gewalttaten des fortgesetzt aggressiv handelnden Täters war (BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237).

    Rn. 54 b) Der schädigende Vorgang iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG - das erste Glied der entschädigungsrechtlichen Ursachenkette - ist zeitlich nicht auf die Dauer des tätlichen Angriffs selbst oder die Vollendung der mit der Gewaltanwendung verbundenen Straftat begrenzt, vielmehr dauert er so lange an, wie das daraus folgende Geschehen noch wesentlich durch die Gewaltanwendung geprägt ist, also bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Opfer in Sicherheit ist bzw die Hilfe Dritter erhält (…vgl BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 8/01 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 2 <Schockschaden aufgrund der Nachricht des Todes im Krankenhaus>; BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 <Aussetzung>). Die strafrechtliche Einordnung als Erfolgs- oder Dauerdelikt ist für die Bewertung des entschädigungsrechtlichen Kerns des Geschehens ohne Belang (vgl BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 <Aussetzung>;… BSG Urteil vom 12.2.2003 - B 9 VG 2/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 1 S 3 <Kindesentziehung>;… BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 8/01 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 2;… BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 15 <Freiheitsberaubung>).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Rn. 41 Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Opferentschädigung nach Schönheitsoperation

    Demgemäss sind vielerlei Angriffshandlungen denkbar, z.B. auch solche, bei denen nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R -: Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe; vgl. auch BSG, Urteil vom. 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 - NJW 1993, 880; LSG Hamburg, Urteil vom 25.09.2007 - L 4 VG 8/06 -) oder aber die Tathandlungen mit List und unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnis begangen wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2005 - L 13 VG 5/03 - LSG NRW, Urteil vom 16.07.2002 - L 6 VG 31/01 - BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 4/93 -).

    Im Übrigen schließt auch ein Handeln durch Unterlassen nicht grundsätzlich die Annahme einer Tat im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG aus (…vgl. Kunz/Zellner a.a.O. § 1 Rdn. 11;… Schulz-Lüke/Wolf, OEG, 1977, § 1 Rdn. 89;… a.A. Schoreit/Düsseldorf, OEG, 1977, § 1 Rdn. 63; offengelassen von BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 -).

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