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Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9382
EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 67 Abs. 3

  • Europäischer Gerichtshof

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Streitsachen vermögensrechtlicher Art

  • EU-Kommission PDF

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Streitsachen vermögensrechtlicher Art

  • EU-Kommission

    Weißenfels / Parlament

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Zahlung einer erhöhten Kinderzulage für ein schwerbehindertes unterhaltsberechtigtes Kind an einen europäischen Beamten für verschiedene Zeiträume im Rahmen seiner Dienstbezüge bei Erhalt einer luxemburgischen Sonderbeihilfe; Voraussetzungen für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 67 Abs. 3
    Beamtenstatut: Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Herrn Roderich Weißenfels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04, Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament, eingelegt am 10. März 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04 (Roderich Weißenfels/Parlament), mit dem der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 26. Juni 2003, mit der ihm von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 25.01.2006 - T-33/04

    Weißenfels / Parlament - Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Weißenfels die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses seine Klage auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen des Europäischen Parlaments abgewiesen hat, mit denen von der ihm nach Art. 67 Abs. 3 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Statut) gewährten doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 2 des Statuts die nach luxemburgischem Recht für schwerbehinderte Personen gezahlte Sonderbeihilfe (im Folgenden: luxemburgische Beihilfe) abgezogen worden war.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04), wird aufgehoben..

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 87 Aus den Art. 225 EG, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34).
  • EuG, 10.05.1990 - T-117/89

    Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 84 Unter Verweis auf das Urteil des Gerichts vom 10. Mai 1990, Sens/Kommission (T-117/89, Slg. 1990, II-185), trägt das Parlament schließlich vor, dass die fehlende Identität der Empfänger der fraglichen Leistungen kein für die Anwendung von Art. 67 Abs. 2 des Statuts relevantes Kriterium sei.
  • EuGH, 07.05.1987 - 189/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 73 Die beiden in Rede stehenden Leistungen seien in formaler Hinsicht nicht identisch, weil die Zulage nach dem Statut eine Lohnnebenleistung sei, was bei der luxemburgischen Beihilfe, deren Gewährung nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sei, nicht der Fall sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, Slg. 1987, 2029, Randnrn. 27 bis 30 und 33, sowie Kommission/Deutschland, 189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 26).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 55 Der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung vom 28. April 2004 ist zwar erst im Stadium der Erwiderung gestellt worden, so dass seine Unzulässigkeit trotz des vom Gericht begangenen Rechtsfehlers den Tenor des Urteils unter diesem Gesichtspunkt rechtlich begründen könnte (vgl. Urteil vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission, C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28).
  • EuGH, 07.05.1987 - 186/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 73 Die beiden in Rede stehenden Leistungen seien in formaler Hinsicht nicht identisch, weil die Zulage nach dem Statut eine Lohnnebenleistung sei, was bei der luxemburgischen Beihilfe, deren Gewährung nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sei, nicht der Fall sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, Slg. 1987, 2029, Randnrn. 27 bis 30 und 33, sowie Kommission/Deutschland, 189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 26).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 60 Es trägt außerdem vor, dass dieser Antrag auch deshalb für unzulässig hätte erklärt werden können, weil der Rechtsmittelführer den Betrag des erlittenen Schadens weder beziffert noch die genauen Umstände angegeben habe, die ihn daran gehindert hätten, diesen Schaden zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2004, Hectors/Parlament, C-150/03 P, Slg. 2004, I-8691, Randnr. 62).
  • EuGH, 11.05.1989 - 193/87

    Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Andernfalls hat der Betroffene das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung, gegen die bestätigende Entscheidung oder gegen beide vorzugehen (vgl. Urteil vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, 193/87 und 194/87, Slg. 1989, 1045, Randnrn. 25 und 26).
  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem - "Rechtsmittel - Bedienstete der Europäischen Investitionsbank - …

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 65 Im Sinne dieser Vorschrift sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2001, EIB/Hautem, C-449/99 P, Slg. 2001, I-6733).
  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Rn. 56 Da es sich jedoch um eine Entscheidung handelt, die die gleiche Frage betrifft, nämlich den Anspruch des Betroffenen auf die gesamte erhöhte Kinderzulage für verschiedene Zeiträume und auf eine eventuelle Nachzahlung des zu Unrecht abgezogenen Betrags, würde es einer geordneten Rechtspflege widersprechen, wollte man ihn verpflichten, gegen die Entscheidung vom 28. April 2004 eine neue Klage zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi u. a./Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

  • EuGH, 03.03.2022 - C-162/20

    WV/ EAD

    Rn. 121 Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h. über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Rn. 122 Es ist Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger/Rechtsmittelführer nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (Urteile vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68, …und vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 40).

    Rn. 123 Im Sinne von Art. 91 Abs. 1 des Statuts sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch sämtliche Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65).

  • EuGH, 18.04.2024 - C-567/22

    Dumitrescu und Schwarz/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 8 …

    Rn. 108 Im Sinne dieses Art. 91 Abs. 1 sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" solche, die sich darauf beziehen, dass ein Organ einem Beamten oder Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 109 Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten grundsätzlich die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h. über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Beamten oder Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Rn. 110 Es ist demnach Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der betreffende Beamte oder Bedienstete nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den …

    Rn. 45 Im Sinne dieser Vorschrift sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 65).

    Rn. 49 Dem Unionsrichter wird mit der ihm durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (Urteil Weißenfels/Parlament, Randnr. 67, und Entscheidung vom 17. Dezember 2009, Überprüfung des Urteils M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 56).

  • EuG, 07.09.2022 - T-529/20

    LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - …

    Rn. 66 Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten in Streitsachen vermögensrechtlicher Art die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h., über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Rn. 67 Im Sinne von Art. 91 Abs. 1 des Statuts sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" daher nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch sämtliche Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65).

    Rn. 68 Es ist Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (Urteile vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68, …und vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 40).

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - …

    Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dem Gemeinschaftsrichter mit dieser Befugnis die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 67).
  • EuG, 06.11.2024 - T-160/23

    VO/ Kommission

    Rn. 78 La compétence de pleine juridiction conférée au juge de l'Union à l'article 91, paragraphe 1, du statut l'investit de la mission de donner aux litiges dont il est saisi une solution complète, c'est-à-dire de statuer sur l'ensemble des droits et des obligations de l'agent, sauf à renvoyer à l'institution en cause, et sous son contrôle, l'exécution de telle partie de l'arrêt dans les conditions précises qu'il fixe (arrêts du 18 décembre 2007, Weißenfels/Parlement, C-135/06 P, EU:C:2007:812, point 67, et du 7 septembre 2022, LR/BEI, T-529/20, EU:T:2022:523, point 66).

    Rn. 79 Il appartient au juge de l'Union de prononcer, le cas échéant, à l'encontre d'une institution une condamnation au versement d'une somme à laquelle le requérant a droit en vertu du statut ou d'un autre acte juridique (arrêt du 7 septembre 2022, LR/BEI, T-529/20, EU:T:2022:523, point 68 ; voir, en ce sens, arrêt du 18 décembre 2007, Weißenfels/Parlement, C-135/06 P, EU:C:2007:812, point 68).

    Rn. 80 Constituent des « litiges à caractère pécuniaire ", au sens de l'article 91, paragraphe 1, du statut, non seulement les actions en responsabilité dirigées par les agents contre une institution, mais aussi tous ceux qui tendent au versement par une institution à un agent d'une somme qu'il estime lui être due en vertu du statut ou d'un autre acte qui régit leurs relations de travail (arrêts du 18 décembre 2007, Weißenfels/Parlement, C-135/06 P, EU:C:2007:812, point 65, et du 7 septembre 2022, LR/BEI, T-529/20, EU:T:2022:523, point 67).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-417/14

    Réexamen Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Überprüfung des Urteils des …

    Rn. 40 Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass der Unionsrichter gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags verurteilen kann, den der Kläger nach dem Beamtenstatut oder einem anderen Rechtsakt beanspruchen kann (Urteil Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68).
  • EuG, 22.01.2025 - T-1093/23

    AH/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Dienstbezüge - …

    Rn. 51 Dennoch wird dem Gericht bei Streitsachen vermögensrechtlicher Art mit der ihm durch Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h. über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihm festgelegten Bedingungen an das durch ihn überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Es ist also Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65 und 68), oder festzustellen, dass ein Recht auf Gewährung von Zulagen besteht (…vgl. Urteil vom 19. Juni 2007, Asturias Cuerno/Kommission, T-473/04, EU:T:2007:184, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Andernfalls hat der Betroffene das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung, gegen die bestätigende Entscheidung oder gegen beide vorzugehen (…Urteile vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, 193/87 und 194/87, EU:C:1989:185, Rn. 26, und vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg, EU:C:2007:812, Rn. 54).
  • EuG, 14.09.2011 - T-236/02

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …

    Rn. 162 Par conséquent, il y a lieu de comprendre ces demandes comme une seule demande tendant à ce que la Commission verse au requérant les sommes auxquelles, selon lui, il a droit en vertu de l'annexe X du statut et desquelles il aurait été privé illégalement par la décision attaquée (voir, en ce sens, arrêt de la Cour du 18 décembre 2007, Weißenfels/Parlement, C-135/06 P, Rec.
  • EuGH, 31.05.2017 - C-228/16

    DEI/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einstellungsentscheidung …

  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einstufung in die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 …

  • EuG, 14.06.2018 - T-568/16

    Spagnolli u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im …

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-70/05

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …

  • EuG, 07.06.2023 - T-143/22

    OP/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Hinterbliebenenversorgung - …

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-102/09

    Bennett u.a. / HABM

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-6/10

    Munch / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Klausel, wonach der …

  • EuG, 26.11.2008 - T-284/07

    HABM / López Teruel

  • EuG, 04.07.2017 - T-234/15

    Systema Teknolotzis/ Kommission - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, …

  • EuGöD, 26.05.2011 - F-83/09

    Kalmár / Europol

  • EuG, 10.03.2021 - T-134/19

    AM/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - Zulässigkeit - …

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-56/05

    Strobl / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Vor …

  • EuGöD, 02.07.2009 - F-49/08

    Giannini / Kommission

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-58/07

    Collotte / Kommission

  • EuG, 24.11.2021 - T-370/20

    KL/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Gesundheitszustand …

  • EuGöD, 05.06.2012 - F-83/10

    Giannakouris / Kommission

  • EuGöD, 13.04.2011 - F-105/09

    Scheefer / Parlament - Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Verlängerung …

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-66/07

    Dubus und Leveque / Kommission

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