Rechtsprechung
| BFH, 22.08.2006 - I B 23/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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KStG § 47 Abs. 1; ; FGO § 74; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 251
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ruhen des Verfahrens bei beiderseitigem Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des …
Auszug aus BFH, 22.08.2006 - I B 23/06
Eine Umdeutung des angegriffenen Beschlusses in eine Aussetzung des Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen anhängigen Rechtsstreits gemäß § 74 FGO scheidet schon deshalb aus, weil die Beschlussgründe weder Feststellungen zur Vorgreiflichkeit des Verfahrens ... noch Ausführungen zu der im Rahmen der Entscheidung nach § 74 FGO zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986) enthalten. - BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
Auszug aus BFH, 22.08.2006 - I B 23/06
Zwar ist im finanzgerichtlichen Verfahren die gerichtliche Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach Maßgabe von § 155 FGO i.V.m. § 251 ZPO möglich (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944). - BFH, 08.02.2006 - I B 91/05
Musterverfahren vor BVerfG - Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 22.08.2006 - I B 23/06
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 I B 91/05, BFH/NV 2006, 1115, m.w.N.). - BFH, 31.10.1997 - I B 72/97
Anforderungen an Anordnung eines Ruhens des Verfahrens wegen anhängigen …
Auszug aus BFH, 22.08.2006 - I B 23/06
Wesentliche Voraussetzung einer solchen Anordnung ist aber nach dem eindeutigen Wortlaut des § 251 ZPO ein entsprechender Antrag beider Hauptbeteiligter (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1997 I B 72/97, BFH/NV 1998, 601), an dem es vorliegend fehlt.
- BFH, 14.02.2008 - I B 162/07
Gehörsrüge bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Keine …
e) Das vom Kläger beantragte Ruhen des Verfahrens gemäß § 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung durfte das FG nicht anordnen, weil hierfür ein entsprechender Antrag beider Hauptbeteiligter erforderlich ist (…Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 1997 I B 72/97, BFH/NV 1998, 601; vom 22. August 2006 I B 23/06, BFH/NV 2006, 2287). - FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2025 - 14 K 14071/23
Kindergeld für ein Kind mit Behinderung - Schulgeld als behinderungsbedingter …
Eine derartige Anordnung setzt übereinstimmende Anträge der Beteiligten voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 22. August 2006, I B 23/06, BFH/NV 2006, 2287; BFH…, Beschluss vom 16. Juni 2009, V B 154/08, BFH/NV 2009, 1597; BFH…, Beschluss vom 23. August 2016, V B 32/16, BFH/NV 2016, 1757).
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