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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,35885
BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24 (https://dejure.org/2025,35885)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2025 - I ZB 32/24 (https://dejure.org/2025,35885)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2025 - I ZB 32/24 (https://dejure.org/2025,35885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2025, 1624
  • WM 2025, 2173
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07

    Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
    Allerdings folgt aus dem Sinn und Zweck des Richtervorbehalts, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 16] mwN).

    Dem Vollstreckungsgericht ist es von Verfassungs wegen nicht vorgeschrieben, welche Beweismittel es für seine Überzeugungsbildung heranziehen kann (BGH, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 21]).

  • BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
    Auszug aus BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
    Die Vollstreckungsanordnung der Anordnungsbehörde ist damit kein Verwaltungsakt, sondern ein zwischenbehördlicher, rein verwaltungsinterner Vorgang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1960 - VII C 184/57, NJW 1961, 332 [juris Rn. 8];… Baumeister in Schenke/Graulich/Ruthing, 2. Aufl., § 3 VwVG Rn. 1a;… Deutsch/Burr aaO § 3 VwVG Rn. 2).
  • BGH, 10.04.2025 - I ZB 59/24

    Ärztliches Attest muss konkrete Diagnose enthalten!

    Aus dem Sinn und Zweck des Richtervorbehalts folgt, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 32/24 Rn. 28).
  • LG Dortmund, 07.05.2025 - 9 T 160/25
    Rn. 12 Aus der von der Gläubigerin zitierten BGH-Rechtsprechung (BGH I ZB 32/24) folgt nichts zu obigen Ausführungen abweichendes.
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