Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorliegen einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 S 3 AO, § 250 AO, § 284 Abs 8 AO, § 1 Nr 3 FVG, § 4 Abs 1 SGB 5
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 11.12.2023 - 61 M 947/23
- AG Eschweiler, 11.12.2023 - 64 M 947/23
- LG Aachen, 22.04.2024 - 5 T 80/23
- BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
Papierfundstellen
- MDR 2025, 1624
- WM 2025, 2173
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07
Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft
Auszug aus BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
Allerdings folgt aus dem Sinn und Zweck des Richtervorbehalts, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 16] mwN).Dem Vollstreckungsgericht ist es von Verfassungs wegen nicht vorgeschrieben, welche Beweismittel es für seine Überzeugungsbildung heranziehen kann (BGH, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 21]).
- BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
Auszug aus BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
Die Vollstreckungsanordnung der Anordnungsbehörde ist damit kein Verwaltungsakt, sondern ein zwischenbehördlicher, rein verwaltungsinterner Vorgang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1960 - VII C 184/57, NJW 1961, 332 [juris Rn. 8];… Baumeister in Schenke/Graulich/Ruthing, 2. Aufl., § 3 VwVG Rn. 1a;… Deutsch/Burr aaO § 3 VwVG Rn. 2).
- BGH, 10.04.2025 - I ZB 59/24
Ärztliches Attest muss konkrete Diagnose enthalten!
Aus dem Sinn und Zweck des Richtervorbehalts folgt, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 10/07, NJW 2008, 3504 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 32/24 Rn. 28). - LG Dortmund, 07.05.2025 - 9 T 160/25 Rn. 12 Aus der von der Gläubigerin zitierten BGH-Rechtsprechung (BGH I ZB 32/24) folgt nichts zu obigen Ausführungen abweichendes.
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