Rechtsprechung
| RG, 17.05.1907 - Rep. II. 45/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bedingte Anfechtung
Papierfundstellen
- RGZ 66, 153
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85
Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag
Der Erklärungsempfänger soll nicht im Ungewissen über den durch die Willenserklärung des Berechtigten neu zu schaffenden Rechtszustand sein (vgl. z. B. RGZ 66, 153, 154; auch Senatsurt. vom 27. Mai 1981, V ZR 104/78, WM 1981, 729 zur Klarheit der Rücktrittserklärung). - BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66
Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf …
Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann aus der künftigen gerichtlichen Klarstellung eines damals nur für die Parteien Ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (RGZ 66, 153 Fußn 1; 146, 234, 230; BGH Urteil vom 28. September 1954 - I ZR 180/52 - LM BGB § 119 Nr. 5; vom 8. März 1961 - V ZR 24/60 - WM 1961, 785; vom 31. Mai 1961 - VIII ZK 28/60 - LM BGB § 155 Nr. 1; Staudinger/Coing, BGB 110 Aufl. § 143 Anm. 2; Soergel/Hefermehl BGB, 100 Aufl. § 143 Bem. - BGH, 08.03.1961 - V ZR 24/60 Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, dass die Anfechtung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nicht unter einer Bedingung erfolgen kann (vgl. RGZ 66, 153; 146, 234, 240).
Eine Anfechtung ist rechtzeitig, wenn der Irrtum über den Inhalt der Willenserklärung erst durch die Auslegung urkundlicher Vertragsbestimmungen endgültig festgestellt wird und die Anfechtungserklärung schon vor Aufdeckung des Irrtums für den Fall, dass ein solcher festgestellt werden sollte, abgegeben worden ist (vgl. RGZ 66, 153 Fussn. 1).
- BGH, 28.09.1954 - I ZR 180/52
Rechtsmittel
Eine "eventuelle" Anfechtung ist an sich zulässig; sie kann auch im Prozeß durch den Prozeßbevollmächtigten erklärt werden (RGZ 48, 218 [221]; 66, 153 Fußnote 1; 68, 6 [8]; RG WarnRspr 1908 Nr. 116 S. 78). - BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 304/77
Rücktritt vom Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Der Senat brauchte daher nicht darüber zu entscheiden, ob ein Rücktritt unter einer aufschiebenden Bedingung rechtswirksam erklärt werden kann (vgl. BGB-RGRK, 12. Aufl., § 325 Rdn. 28 und zur bedingten Anfechtungserklärung RGZ 66, 153). - BGH, 04.11.1960 - V ZR 21/59
Rechtsmittel
Wenn schließlich die Revision das Schreiben dahin auszulegen versucht, der Kläger habe die angebliche Anfechtungserklärung von einer Ablehnung seines Vorschlages, die Notariatsurkunde zu berichtigen, durch die Beklagte abhängig machen wollen, so übersieht sie, daß eine bedingte Anfechtung unstatthaft ist (RGZ 66, 153; 146, 234, 238).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".