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Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2003 - II B 139/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11808
BFH, 28.10.2003 - II B 139/01 (https://dejure.org/2003,11808)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2003 - II B 139/01 (https://dejure.org/2003,11808)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - II B 139/01 (https://dejure.org/2003,11808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 155; ; ZPO § 251; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74; VStG § 10
    VSt; Verfassungswidrigkeit; Halbteilungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de

    "Halbteilungsgrundsatz" führt nicht zur Verfassungswidrigkeit der VSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 28.10.2003 - II B 139/01
    Entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat das Finanzgericht (FG) ihrem Antrag, das Klageverfahren betreffend den Vermögensteuerbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) auf den 1. Januar 1990 im Hinblick auf die unter den Aktenzeichen 2 BvR 2194/99 und 1 BvR 1242/00 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geführten Vorgänge ruhen zu lassen, ohne Rechtsverstoß nicht entsprochen.

    Die dem Verfahren 1 BvR 1242/00 zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde war bereits durch Kammerbeschluss vom 10. Mai 2001 nicht zur Entscheidung angenommen worden; das Verfahren 2 BvR 2194/99 war für die Entscheidung des Streitfalls nicht vorgreiflich.

    Denn die dem Verfahren 2 BvR 2194/99 zugrunde liegende Frage, ob eine Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer von über 50 v.H. des zu versteuernden Einkommens wegen Verstoßes gegen den so genannten "Halbteilungsgrundsatz" verfassungswidrig ist, berührt die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer bei einem Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz nicht.

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 1242/00

    VSt-Hinterziehung - Keine Entscheidung des BVerfG

    Auszug aus BFH, 28.10.2003 - II B 139/01
    Entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat das Finanzgericht (FG) ihrem Antrag, das Klageverfahren betreffend den Vermögensteuerbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) auf den 1. Januar 1990 im Hinblick auf die unter den Aktenzeichen 2 BvR 2194/99 und 1 BvR 1242/00 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geführten Vorgänge ruhen zu lassen, ohne Rechtsverstoß nicht entsprochen.

    Die dem Verfahren 1 BvR 1242/00 zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde war bereits durch Kammerbeschluss vom 10. Mai 2001 nicht zur Entscheidung angenommen worden; das Verfahren 2 BvR 2194/99 war für die Entscheidung des Streitfalls nicht vorgreiflich.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 28.10.2003 - II B 139/01
    Die Anordnung in der Entscheidung des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, unter C. III. 3.), wonach die Regelungen zur Vermögensbesteuerung bis Ende 1996 weiterhin angewendet werden dürfen, ist nicht nur ungeachtet des festgestellten Verstoßes gegen den Gleichheitssatz infolge der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe erfolgt, sondern auch ungeachtet dessen, dass diese Regelungen den aufgestellten Belastungsobergrenzen (noch) keine Rechnung tragen (…so Entscheidungen des BFH vom 29. Oktober 1997 II B 67/97, BFH/NV 1998, 361;… vom 19. Mai 1998 II B 14/98, BFH/NV 1998, 1275;… vom 6. August 1998 II B 53/98, BFH/NV 1999, 228;… vom 30. September 1998 II R 47/97, BFH/NV 1999, 452;… vom 30. Juni 1999 II B 110/98, BFH/NV 1999, 1653, …sowie vom 23. Oktober 2000 II B 157/99, BFH/NV 2001, 498).
  • BFH, 26.01.2007 - II B 28/06

    VSt: grundsätzliche Bedeutung und ausgelaufenes Recht

    a) So ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass der vom BVerfG zur Vermögensteuer aufgestellte sog. Halbteilungsgrundsatz keine Auswirkungen auf die Erhebung der Vermögensteuer auf vor Ablauf des Jahres 1996 verwirklichte Sachverhalte hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1999 II B 95/98, BFH/NV 1999, 1254, und vom 28. Oktober 2003 II B 139/01, BFH/NV 2004, 384, m.w.N.).
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