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Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2011 - II B 73/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18731
BFH, 17.03.2011 - II B 73/10 (https://dejure.org/2011,18731)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2011 - II B 73/10 (https://dejure.org/2011,18731)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2011 - II B 73/10 (https://dejure.org/2011,18731)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler - Rügeverlust

  • openjur.de

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler; Rügeverlust

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115, ZPO § 295
    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler - Rügeverlust

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler - Rügeverlust

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 FGO, § 295 ZPO
    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler - Rügeverlust

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigung; Verlust des Rügerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unstatthaftigkeit der Revision im Fall der Rüge materiell-rechtlicher Tatsachen bzw. Sachverhaltswürdigungen; Verwirkung des Rechts auf Erhebung der Rüge unzureichender Sachaufklärung im Falle rügeloser Verhandlung zur Sache in der Vorinstanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher …

    Auszug aus BFH, 17.03.2011 - II B 73/10
    Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigungen sowie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art sind jedoch einer Nachprüfung durch den BFH entzogen, sofern nicht Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu beanstanden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, unter II.1.c).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 17.03.2011 - II B 73/10
    Abgesehen davon, dass --entgegen der Darstellung des Klägers-- auf den Kassenstreifen jeweils ein Vorgang unter Angabe der Kontonummer des Klägers bei der Bank A vermerkt ist und sich daraus im Zusammenhang mit anderen Vorgängen oder Unterlagen bestimmte Schlussfolgerungen auch in Bezug auf seine Person ziehen lassen, wäre selbst eine unzutreffende Beweiswürdigung kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 22.10.2008 - X B 248/07

    Schlüssige Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - Hinweispflicht nach …

    Auszug aus BFH, 17.03.2011 - II B 73/10
    Rn. 6 3. Ein Verfahrensverstoß in Form einer vorweggenommenen Beweiswürdigung liegt schon deshalb nicht vor, weil kein Beweisantrag gestellt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186).
  • BFH, 10.05.2007 - VIII B 132/05

    Ablehnender AdV - Beschluss; Beschwerde; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 17.03.2011 - II B 73/10
    Rn. 2 1. Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) rügt, die vom Finanzgericht (FG) ausgesprochene Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, ist dieser Einwand materiell-rechtlicher Natur, der nicht die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers rechtfertigt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2007 VIII B 132/05, BFH/NV 2007, 1681, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2010 - V B 10/10

    Rügeerfordernis bei Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 17.03.2011 - II B 73/10
    Mit der rügelosen Verhandlung zur Sache hat der Kläger das Recht verloren, eine unzureichende Sachaufklärung zu rügen (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2010 V B 10/10, BFH/NV 2011, 276, m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2011 - V B 48/11

    Rechnungsanforderung

    Mit der rügelosen Verhandlung zur Sache hat die Klägerin das Recht verloren, eine unzureichende Sachaufklärung zu rügen (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2011 II B 73/10, BFH/NV 2011, 1163).
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