Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft - Zahlung der Kommanditeinlage durch Aufnahme eines Darlehens und eine Bürgschaft - Voraussetzungen für die Auflösung einer Gesellschaft - Abweisung einer Übernahmeklage in der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1968, 391
- DB 1968, 435
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.1951 - II ZR 10/50
Offene Handelsgesellschaft. Abwicklung
Auszug aus BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66
Nach der Entscheidung des Senats in BGHZ 1, 330 ff [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50] (vgl. dazu auch Fischer LM HGB § 145 Nr. 1) kann allerdings dann, wenn die Gesellschaft bereits aufgelöst ist und in der Person des verklagten Gesellschafters erst nachher Übernahmegründe eingetreten sind, dem Kläger das Übernahmerecht nur zugebilligt werden, sofern durch den Verbleib des Beklagten in der Gesellschaft die Durchführung einer verständigen und sachgerechten Abwicklung gefährdet würde.In diesem Falle soll also das Geschäft erhalten bleiben, wenn das den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen und den Plänen und Absichten des Vertragstreuen Gesellschafters entspricht und die Verwirklichung dieser Pläne und Absichten nur aus Gründen in der Person des anderen Gesellschafters unmöglich oder unzumutbar geworden ist (BGHZ 1, 331 [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50]).
- BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51
Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66
Hat der Übernahmekläger gleichfalls gesellschaftswidrig gehandelt, so wird er sich allerdings in der Regel eher einen Verstoß seines Mitgesellschafters gefallen lassen müssen als jemand, der seine Gesellschafterpflichten treu und sorgfältig erfüllt hat (BGHZ 4, 111 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51] und LM HGB § 142 Nr. 9). - BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53
Wahrung der Postfrist durch Prozessbevollmächtigten - Fristwahrung durch Einwurf …
Auszug aus BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66
Die Rechtsmittelfrist darf im Terminkalender schon dann gelöscht werden, wenn die Rechtsmittelschrift "postfertig gemacht" ist (vgl. BGH LM ZPO § 233 Nr. 33; JR 1954, 304 und VersR 1956, 572). - BGH, 25.05.1956 - VI ZB 10/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66
Die Rechtsmittelfrist darf im Terminkalender schon dann gelöscht werden, wenn die Rechtsmittelschrift "postfertig gemacht" ist (vgl. BGH LM ZPO § 233 Nr. 33; JR 1954, 304 und VersR 1956, 572).
- BGH, 05.07.1990 - IX ZB 58/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei fristwahrenden …
Entsprechendes gilt, wenn der Schriftsatz nicht mit der Post befördert, sondern durch eine zuverlässige Hilfskraft sogleich zum Gericht gebracht werden soll (BGH, Beschl. v. 25. Mai 1956 - VI ZB 10/56, VersR 1956, 572; Beschl. v. 23. November 1967 - II ZR 183/66, VersR 1968, 177; vgl. auch Beschl. v. 13. Februar 1985 - IVa ZB 15/84, VersR 1985, 455 f). - BGH, 16.03.1983 - IVa ZB 5/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingter …
Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Schriftsatz nicht mit der Post, sondern durch eine zuverlässige Hilfskraft (einen Kanzleiangestellten, Lehrling oder sonstigen Boten) sogleich zum Gericht gebracht werden soll (BGH, Beschlüsse vom 23.11.1967 - II ZR 183/66 - und 25.5.1956 - VI ZB 10/56 - vgl. VersR 1968, 177; 1956, 572). - BGH, 23.03.1976 - VI ZB 1/76
Besondere Vorsichtsmaßnahmen - Bote - Beförderung eines fristwahrenden …
Allerdings bedarf es bei Botengängen zuverlässiger und geschulter Hilfskräfte mit klaren Anweisungen nicht in jedem Falle noch zusätzlicher besonderer Belehrungen; vielmehr kann ein Rechtsanwalt sich dann in der Regel darauf verlassen, daß insbesondere einfache Aufträge ordnungsgemäß erledigt werden (BGH Urt. v. 23. November 1967 - II ZR 183/66 - VersR 68, 177 [Lehrling];… Urt. v. 25. Juni 1969 - VIII ZR 233/68 - VersR 69, 887 [Bürovorsteher]; Beschluß vom 20. Oktober 1970 - VII ZR 18/70 - VersR 71, 156 [Sekretärin]; Beschluß vom 3. November 1971 - IV ZB 58/71 - VersR 72, 148 [weibliche Büroangestellte]; Beschluß vom 30. Januar 1974 - VII ZB 4/74 - VersR 74, 373 [Anweisung an zwei weibliche Angestellte]; s. aber auch Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1970 - VI ZB 17/70 - VersR 70, 928 und vom 13. Februar 1973 - VI ZB 1/73 - VersR 73, 420 - bei unklaren Anweisungen und schwierigeren Aufträgen).
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