Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GmbHG § 3 Abs. 2; ; GmbHG § 46 Abs. 2; ; GmbHG § 55 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 35
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung eines restlichen Aufgeldes auf Grund einer Abrede über ein als Nebenleistung zu erbringendes Agio; Notwendigkeit der Einholung eines Gesellschafterbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 3 Abs. 2 § 46 Nr. 2 § 55; BGB § 119 § 123
Anforderungen an die Form der Vereinbarung eines zu erbringenden Aufgeldes auf eine Einlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06
Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu …
Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
b) Daher kommt es auf die diesbezüglichen Beweisantritte des Beklagten (Vernehmung seiner Mitinferenten) zu den Besprechungen bzw. Zusagen des Geschäftsführers der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss - die im Übrigen von dem Mitinferenten S. im Parallelverfahren (II ZR 216/06) teilweise erheblich abweichend von dem Beklagtenvorbringen vorgetragen worden sind - aus Rechtsgründen nicht an. - BayObLG, 27.02.2002 - 3Z BR 35/02
Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen …
Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
Gleichwohl sind derartige Abreden über ein als Nebenleistung zu erbringendes Agio sowohl in statutarischer Form gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG bzw. aufgrund formwirksamen Kapitalerhöhungsbeschlusses als auch ohne statutarische Grundlage durch rein schuldrechtlich wirkende Vereinbarung zulässig (vgl. BayObLG, ZIP 2002, 1484; dazu Hermanns, ZIP 2003, 788 ff.; Wagner, DB 2004, 293) und dann auch rechtlich verbindlich. - RG, 23.06.1911 - II 601/10
Gesellsch. m. b. H. Pfändbarkeit des Anspruchs auf die Stammeinlage
Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
b) Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt jedoch für den Insolvenzverwalter bei der Einforderung ausstehender Einlageforderungen die Notwendigkeit der Einholung eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 2 GmbHG (RGZ 76, 434, 438 f.;… Scholz/K. Schmidt aaO § 46 Rdn. 53;… Hüffer aaO § 46 Rdn. 30;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 63 Rdn. 85).
- BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06
Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu …
c) Daher kommt es auf die diesbezüglichen Beweisantritte des Beklagten (Vernehmung seiner Mitinferenten) zu den Besprechungen bzw. Zusagen des Geschäftsführers der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss - die im Übrigen von dem Mitinferenten Bi. im Parallelverfahren (II ZR 217/06) teilweise erheblich abweichend von dem Beklagtenvorbringen vorgetragen worden sind - aus Rechtsgründen nicht an.
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