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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9799
BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06 (https://dejure.org/2007,9799)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2007 - II ZR 217/06 (https://dejure.org/2007,9799)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - II ZR 217/06 (https://dejure.org/2007,9799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    GmbHG § 3 Abs. 2; ; GmbHG § 46 Abs. 2; ; GmbHG § 55 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 35

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines restlichen Aufgeldes auf Grund einer Abrede über ein als Nebenleistung zu erbringendes Agio; Notwendigkeit der Einholung eines Gesellschafterbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 3 Abs. 2 § 46 Nr. 2 § 55; BGB § 119 § 123
    Anforderungen an die Form der Vereinbarung eines zu erbringenden Aufgeldes auf eine Einlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06

    Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu …

    Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
    b) Daher kommt es auf die diesbezüglichen Beweisantritte des Beklagten (Vernehmung seiner Mitinferenten) zu den Besprechungen bzw. Zusagen des Geschäftsführers der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss - die im Übrigen von dem Mitinferenten S. im Parallelverfahren (II ZR 216/06) teilweise erheblich abweichend von dem Beklagtenvorbringen vorgetragen worden sind - aus Rechtsgründen nicht an.
  • BayObLG, 27.02.2002 - 3Z BR 35/02

    Prüfungspflicht des Registergerichts bei Anmeldung einer Kapitalerhöhung gegen …

    Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
    Gleichwohl sind derartige Abreden über ein als Nebenleistung zu erbringendes Agio sowohl in statutarischer Form gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG bzw. aufgrund formwirksamen Kapitalerhöhungsbeschlusses als auch ohne statutarische Grundlage durch rein schuldrechtlich wirkende Vereinbarung zulässig (vgl. BayObLG, ZIP 2002, 1484; dazu Hermanns, ZIP 2003, 788 ff.; Wagner, DB 2004, 293) und dann auch rechtlich verbindlich.
  • RG, 23.06.1911 - II 601/10

    Gesellsch. m. b. H. Pfändbarkeit des Anspruchs auf die Stammeinlage

    Auszug aus BGH, 15.10.2007 - II ZR 217/06
    b) Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt jedoch für den Insolvenzverwalter bei der Einforderung ausstehender Einlageforderungen die Notwendigkeit der Einholung eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 46 Nr. 2 GmbHG (RGZ 76, 434, 438 f.;… Scholz/K. Schmidt aaO § 46 Rdn. 53;… Hüffer aaO § 46 Rdn. 30;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 63 Rdn. 85).
  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 216/06

    Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Vereinbarungen über neben der Einlage zu …

    c) Daher kommt es auf die diesbezüglichen Beweisantritte des Beklagten (Vernehmung seiner Mitinferenten) zu den Besprechungen bzw. Zusagen des Geschäftsführers der Beklagten im Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss - die im Übrigen von dem Mitinferenten Bi. im Parallelverfahren (II ZR 217/06) teilweise erheblich abweichend von dem Beklagtenvorbringen vorgetragen worden sind - aus Rechtsgründen nicht an.
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