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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7612
BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62 (https://dejure.org/1963,7612)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1963 - III ZR 4/62 (https://dejure.org/1963,7612)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1963 - III ZR 4/62 (https://dejure.org/1963,7612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 677
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Der Senat hat stets an dem Grundsatz festgehalten, der Eigentumsschutz habe das Recht auf Fortsetzung des Betriebes auf Grund der schön getroffenen betrieblichen Veranstaltungen zum Inhalt; es müsse sich, wenn ein entschädigungspflichtiger Eingriff gegeben sein soll, um einen Eingriff in vorhandene konkrete Werte handeln (vgl. BGHZ 34, 188, 190).

    Deshalb hat der Senat einen Eingriff in den Gewerbebetrieb für die Fälle verneint, daß dem Inhaber einer Stadtapotheke die Genehmigung zur Einrichtung einer geplanten Rezeptsammelstelle auf dem Lande versagt (BGHZ 34, 188) oder einem Spediteur die im Güterkraftverkehr erforderliche Genehmigung vorsagt wurde (BGH Urteil vom 28. Februar 1963 - III ZR 192/61 -).

  • BGH, 22.11.1962 - III ZR 121/61
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Die Revision erbittet eine Überprüfung dieses Grundsatzes, den der Senat in seinem Urteil vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 - (VersR 1963, 254) nach erneuter Prüfung der Rechtsfrage bestätigt hat.

    Demgegenüber ist zu sagen: Der Beginn der Verjährungsfrist setzt nicht voraus, daß der Geschädigte den Erfolg einer Klage für sicher oder für risikolos halten darf (vgl. RGZ 157, 18, 20; LM zu BGB § 852 Nr. 14; BGH VersR 1959, 274; BGH Urteile vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 - und vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 -); das Risiko einer Klage kann dem Kläger im Interesse des durch die Verjährungseinrede geschützten Beklagten nicht abgenommen werden.

  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Es ist keine Ausnahme, sondern eine Anwendung dieses Grundsatzes, wenn - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Senat wiederholt entschieden hat, behördliche Maßnahmen, die betriebliche Erweiterungen oder Erneuerungen verhinderten, könnten Eingriffe in den Gewerbebetrieb sein (vgl. BGH NJW 1959, 1775 Nr. 5 und WM 1962, 1008).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß Art. 14 GG die Nutzung des Eigentums nur im Rahmen der Gesetze gewährleiste; wer zum Betriebe oder zur Erweiterung des Betriebes einer Konzession oder Genehmigung bedarf, hat - so lange er diese nicht besitzt -, selbst wenn er einen Anspruch darauf hat, kein Recht auf den Betrieb oder dessen Erweiterung (LM zu GG Art. 14 Nr. 56; BGH NJW 1962, 2347 und WM 1962, 1008).

  • BGH, 20.09.1962 - III ZR 98/60
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Dem Betroffenen wird nicht, wie dies das Wesensmerkmal einer Enteignung ist, etwas genommen, sondern lediglich etwas nicht gegeben (vgl. BGH in NJW 1962, 2347; LM zu GG Art. 14 Nr. 46).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß Art. 14 GG die Nutzung des Eigentums nur im Rahmen der Gesetze gewährleiste; wer zum Betriebe oder zur Erweiterung des Betriebes einer Konzession oder Genehmigung bedarf, hat - so lange er diese nicht besitzt -, selbst wenn er einen Anspruch darauf hat, kein Recht auf den Betrieb oder dessen Erweiterung (LM zu GG Art. 14 Nr. 56; BGH NJW 1962, 2347 und WM 1962, 1008).

  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Die unrichtige Gesetzesauslegung durch einen Beamten stellt grundsätzlich dann eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt oder wenn die Auslegung sich in Gegensatz zu einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt; ein Verschulden des Beamten ist dagegen in der Regel zu verneinen, wenn er eine Vorschrift objektiv unrichtig auslegt, deren Inhalt zweifelhaft sein kann, und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt ist (LM zu BGB § 839 Nr. 20; BGHZ 30, 19, 22).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Demgegenüber ist zu sagen: Der Beginn der Verjährungsfrist setzt nicht voraus, daß der Geschädigte den Erfolg einer Klage für sicher oder für risikolos halten darf (vgl. RGZ 157, 18, 20; LM zu BGB § 852 Nr. 14; BGH VersR 1959, 274; BGH Urteile vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 - und vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 -); das Risiko einer Klage kann dem Kläger im Interesse des durch die Verjährungseinrede geschützten Beklagten nicht abgenommen werden.
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Die Revision glaubt - unter Hinweis auf BGHZ 20, 379, 383 - aus der Tatsache, daß im Verwaltungsrechtsstreit nicht nur die Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Bescheide festgestellt, sondern die Behörde verpflichtet wurde, dem Kläger die Genehmigung für ein viertes Fahrtenpaar zu erteilen, eine Bindung der ordentlichen Gerichte in der Richtung herleiten zu können, daß dem Kläger nach Art. 12 GG ein Recht auf die Erteilung der Genehmigung zugestanden habe.
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Das geht insbesondere aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 89) hervor, die damit beginnen, die frühere Entscheidung habe Erörterungen in Rechtsprechung und Schrifttum darüber hervorgerufen, was im Einzelfall den Interessen des öffentlichen Verkehrs entspreche oder widerspreche: In der Tat bedürften die Grundsätze der Erläuterung und Entwicklung; anschließend entwickeln die Entscheidungsgründe, welche Gesichtspunkte der Ermessensausübung zugrunde gelegt werden könnten.
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 192/61
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Deshalb hat der Senat einen Eingriff in den Gewerbebetrieb für die Fälle verneint, daß dem Inhaber einer Stadtapotheke die Genehmigung zur Einrichtung einer geplanten Rezeptsammelstelle auf dem Lande versagt (BGHZ 34, 188) oder einem Spediteur die im Güterkraftverkehr erforderliche Genehmigung vorsagt wurde (BGH Urteil vom 28. Februar 1963 - III ZR 192/61 -).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 272/57
    Auszug aus BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Demgegenüber ist zu sagen: Der Beginn der Verjährungsfrist setzt nicht voraus, daß der Geschädigte den Erfolg einer Klage für sicher oder für risikolos halten darf (vgl. RGZ 157, 18, 20; LM zu BGB § 852 Nr. 14; BGH VersR 1959, 274; BGH Urteile vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 - und vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 -); das Risiko einer Klage kann dem Kläger im Interesse des durch die Verjährungseinrede geschützten Beklagten nicht abgenommen werden.
  • BGH, 13.06.1960 - III ZR 111/59
  • RG, 15.01.1938 - VI 190/37

    Wann beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 945 ZPO., falls …

  • RG, 19.12.1941 - III 62/41

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine …

  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 76/50

    Rechtsmittel

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