Rechtsprechung
| BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 48 Abs. 2; ; FGO § 48 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 1; ; FGP § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 160
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei einer Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid als selbständiger Streitgegenstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anerkennung von Rückstellungen; Klagebefugnis einer Gesellschaft sowie der Gesellschafter; Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid; Zulässigkeit der Rüge der "Vorberatung"; Inhalt der Akten unter dem Aspekt des Gesamtergebnis des Verfahrens; ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 445/99
- BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98
Rückstellung wegen Bürgschaft
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Mit Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98 (BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333) hatte der beschließende Senat das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen, weil noch Feststellungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Rückstellungen zu treffen waren.Der beschließende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333 unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 25. August 1986 IV B 76/86 (BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481) ausgeführt, dass es für den Anwendungsbereich des § 160 AO 1977 unerheblich sei, ob die Gesellschaft die Voraussetzungen, unter denen das schweizerische Recht vom Bestehen einer Domizilgesellschaft ausgehe, in allen Punkten erfülle.
Jedenfalls kann --worauf der Senat im ersten Rechtsgang in seinem Urteil in BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333 hingewiesen hat-- eine ausreichende wirtschaftliche Betätigung nicht daraus hergeleitet werden, dass die betreffende Gesellschaft ins Telefonbuch eingetragen ist sowie Lohnsteuer und Sozialabgaben für eine Angestellte abführt.
- BFH, 10.11.1998 - I R 108/97
Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Ein ausreichend deutlicher Hinweis darauf, wann nicht mehr von einer lediglich zwischengeschalteten Gesellschaft auszugehen ist, ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 10. November 1998 I R 108/97 (BFHE 187, 211, BStBl II 1999, 121). - BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86
Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333 unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 25. August 1986 IV B 76/86 (BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481) ausgeführt, dass es für den Anwendungsbereich des § 160 AO 1977 unerheblich sei, ob die Gesellschaft die Voraussetzungen, unter denen das schweizerische Recht vom Bestehen einer Domizilgesellschaft ausgehe, in allen Punkten erfülle.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305). - BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Eine Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung ist frühestens mit der Beanstandung einer bestimmten Sachbehandlung durch den Prüfer zu bilden (BFH-Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, m.w.N.). - BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Macht der Beschwerdeführer als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend, er sei mangels eines Hinweises des FG gehindert gewesen, weitere Tatsachen vorzutragen, so muss er darlegen, was er im Falle eines Hinweises noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung des unterbliebenen Vorbringens eine andere Entscheidung der Sache möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, Abschn. II.A. Nr. 2., und BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 14). - BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N., …und vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, 803). - BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89
1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt indes nicht vor, wenn das FG im angefochtenen Urteil einen rechtlichen Gesichtspunkt als maßgebend herausgestellt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N., und vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375, unter Ziff. 1. der Gründe, m.w.N.;… ferner BFH-Beschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, 1059, m.w.N.). - BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Sie wird während der Dauer der Liquidation vertreten durch den Liquidator (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. Dezember 2003 IV B 21/01, BFHE 204, 44, BStBl II 2004, 239, unter 2.b). - BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98
Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt indes nicht vor, wenn das FG im angefochtenen Urteil einen rechtlichen Gesichtspunkt als maßgebend herausgestellt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N., und vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375, unter Ziff. 1. der Gründe, m.w.N.;… ferner BFH-Beschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, 1059, m.w.N.). - BFH, 05.08.2004 - II B 159/02
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
- BFH, 03.02.2003 - I B 49/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
- BFH, 27.11.1997 - IV S 7/97
Antrag auf sofortige Vollziehung eines Änderungsbescheides über die gesonderte …
- BFH, 11.02.1991 - V B 13/89
Inhaltliche Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 11.01.2012 - IV B 142/10
Darlegung von Verfahrensmängeln; Abzugsverbot für Geldbußen bei …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.;… ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1. der Gründe, m.w.N.; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe). - BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Eine Überraschungsentscheidung liegt indes nicht schon dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen; denn die --fachkundig vertretenen-- Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (…BFH-Beschlüsse vom 8. April 2005 IV B 105/03, BFH/NV 2005, 1355; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris; vom 27. Januar 2004 III B 60/03, juris;… vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790). - BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
Sachaufklärungspflicht
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (…BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.;… ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1. der Gründe, m.w.N.; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe).
- BFH, 12.04.2007 - IV B 42/06
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer …
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann vorliegen, wenn das Gericht einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung macht, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe). - BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts
Dies kann der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005, IV B 114/03, juris). - BFH, 28.06.2006 - IV B 93/05
Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; rückwirkende Anwendung einer …
Dies kann der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsauffassungen nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris).
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