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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,45
BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65 (https://dejure.org/1965,45)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1965 - IV C 73.65 (https://dejure.org/1965,45)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1965 - IV C 73.65 (https://dejure.org/1965,45)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des Baugestaltungsrechts [hier: Beschränkung von Werbeanlagen in Baugebieten]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 251
  • NJW 1966, 69
  • MDR 1966, 77
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
    Diese Erkenntnis gilt auch gegenüber den Ausführungen im Urteil des I. Senats vom 3. September 1963 (BVerwGE 16, 301); für die Regelung der Außenwerbung an den Bundesfernstraßen ist in Art. 74 Nr. 22 GG eine für dieses Sondergebiet weitergehende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes geschaffen.

    Der den Gesetzgeber bindende Gleichheitsgrundsatz (BVerwGE 16, 301 [306]) "ist ... nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen".

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
    Vorschriften über Anlagen der Außenwerbung gehören grundsätzlich zum Baugestaltungsrecht, das als Teil des den Ländern vorbehaltenen Bauordnungsrechts (BVerfGE 3, 407 [430 ff.] "Baupolizeirecht im bisher gebräuchlichen Sinne") anzusehen ist.
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
    Das erkennende Gericht hat sich seit langen Jahren (beginnend mit BVerwGE 2, 172 [174, 179]) dazu bekannt, daß das baupflegerische Ziel, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung gestalteten Charakters eines Baugebiets zu verhindern, ein begründetes öffentliches Anliegen ist.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …

    Vorschriften des Planungsrechtes auch mit der Begründung verneint worden ist, die in jenen Fällen umstrittenen Werbeanlagen seien im Sinne des Bundesbaugesetzes keine baulichen Anlagen (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251]; Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 164.65 -).

    Der erkennende Senat insbesondere hat die generalisierende Regelung für rechtmäßig erachtet, durch welche z.B. in Dorf gebieten, Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten nur für Zettel- und Bogenanschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zugelassen, andere Werbeanlagen jedoch ausgeschlossen waren (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …

    In seinen Urteilen vom 28. Juni 1955 - BVerwG 1 C 146.53 - (BVerwGE 2, 172), vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 73.65 - (BVerwGE 21, 251) und vom 28. April 1972 - BVerwG 4 C 11.69 - (BVerwGE 40, 94) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bestimmte landesrechtliche Vorschriften über Anlagen der Außenwerbung zum Baugestaltungsrecht gehören, das als "Baupolizeirecht im bisher gebräuchlichen Sinne" den Ländern vorbehalten und damit als Teil des Bauordnungsrechts anzusehen sei.

    Der erkennende Senat hat ferner "das baupflegerische Ziel, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung gestalteten Charakters eines Baugebietes zu verhindern", als begründetes öffentliches Anliegen bezeichnet und seine normative Ausgestaltung dem Bauordnungsrecht (Baugestaltungsrecht) überlassen (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 73.65 - BVerwGE 21, 251 ).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 9.05

    Anbauverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Ortsdurchfahrt; Hochbauten; …

    Werbeanlagen, die - wie hier - an der Wand oder dem Dach eines Gebäudes befestigt sind, waren zwar nach damaliger Auffassung keine baulichen Anlagen; städtebauliche Pläne konnten die Zulässigkeit ihrer Errichtung nicht regeln (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 1964 - BVerwG 1 C 97.63 - Buchholz 406.12 § 14 BauNutzVO Nr. 1; Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 73.65 - BVerwGE 21, 251 ; anders inzwischen Urteile vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234 und vom 16. März 1995 - BVerwG 4 C 3.94 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 24).
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