Rechtsprechung
| BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 5a Abs 2 S 2, EStG § 5a Abs 3, EStG § 5a Abs 2 S 2, EStG § 5a Abs 1, HBeglG2004BestG Art 1 Nr 3, HBeglG2004BestG Art 8, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus; § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. als Rechtsgrundlage für den Erlass von Änderungsbescheiden
- rechtsinformationen.bund.de
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus; § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. als Rechtsgrundlage für den Erlass von Änderungsbescheiden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a Abs 2 S 2 EStG 2002, § 5a Abs 3 EStG 2009 vom 05.04.2011, § 5a Abs 2 S 2 EStG 2009, § 5a Abs 1 EStG 2009, Art 1 Nr 3 HBeglG2004BestG
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus; § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. als Rechtsgrundlage für den Erlass von Änderungsbescheiden - IWW
§ 5a Abs. 3 Satz 2 des Einkommenste... uergesetzes (EStG), § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 5a EStG, § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 5a Abs. 3 EStG, § 5a Abs. 1 EStG, § 5a Abs. 2 EStG, § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Optierung zur Tonnagegewinnermittlung; Zulässigkeit der Änderung vorangegangener Steuerbescheide
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Optierung zur Tonnagegewinnermittlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tonnagebesteuerung - und die erst später ausgeübte Option
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tonnagebesteuerung - und die Vorratsgesellschaft
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verlust vor Abschluss eines Handelsschiff-Bauvertrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
- BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16
Papierfundstellen
- BFHE 261, 353
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14
Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase
Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16
Mit dem Merkmal der Unmittelbarkeit soll sichergestellt werden, dass nicht sämtliche mit dem Einsatz oder der Vercharterung eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr zusammenhängenden Geschäfte in den Anwendungsbereich des § 5a EStG einbezogen werden, sondern nur solche, die in einem besonderen, engen Zusammenhang mit dem Einsatz oder der Vercharterung eines Handelsschiffs stehen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. April 2017 IV R 14/14, BFHE 257, 413).Dementsprechend stellen z.B. Kapitalanlagen in der Investitionsphase eines Schiffsbetriebs grundsätzlich selbst dann keine Hilfsgeschäfte dar, die unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung des Schiffs zusammenhängen, wenn zu diesem Zeitpunkt die konkrete Investitionsentscheidung schon getroffen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 257, 413).
- FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15
Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages …
Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 16/16
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Februar 2016 1 K 171/15 aufgehoben.Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage mit Urteil vom 11. Februar 2015 1 K 171/15 als unbegründet ab.
- BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18
Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als …
Hilfsgeschäfte sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 16/16, BFHE 261, 353, Rz 19).Für sie ist typisch, dass sie --auch wenn mit dem Merkmal der Unmittelbarkeit ein besonderer, enger Zusammenhang des Geschäfts mit dem Einsatz (oder der Vercharterung) eines Handelsschiffes verlangt wird (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 20)-- dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, Rz 30).
Es ist zwar zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Gründung einer Schifffahrtsgesellschaft kein Hilfsgeschäft ist (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 21).
- FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21
Umfang der nach § 9 Nr. 3 Sätze 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) im …
Hilfsgeschäfte sind solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (BFH, Urteil vom 7. Juni 2018 IV R 16/16, BFHE 261, 353).Typisch für Hilfsgeschäfte ist es, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vorgehen können (BFH, Urteile vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253; vom 7. Juni 2018 IV R 16/16, BFHE 261, 353, BStBl II 2022, 649; vom 16. Juli 2020 IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668).
- BFH, 12.02.2026 - IV R 30/23
Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im …
Dass es sich --die Begünstigung der Hauptgeschäfte unterstellt-- um Neben- oder Hilfsgeschäfte handelt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155, unter 2.a [Rz 24], zu § 11 Abs. 4 GewStG 1974 bzw. § 34c Abs. 4 EStG a.F.; vom 07.06.2018 - IV R 16/16, BFHE 261, 353, BStBl II 2022, 649, Rz 19, zu § 5a EStG), ist zwischen den Beteiligten nicht streitig.
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