Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1976 - IV ZR 132/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schutzbereich einer Betriebsunterbrechungsversicherung umfasst nicht diejenigen Schäden, die durch das Ausbleiben von Kundenbestellungen im Versandhandel entstehen - Objekt der Betriebsunterbrechung ist das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit - Annahme der Kunden, ...
Verfahrensgang
- BGH, 21.01.1976 - IV ZR 132/74
- BGH, 21.01.1977 - IV ZR 132/74
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1316
- MDR 1976, 477
- VersR 1976, 379
- DB 1976, 1225
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 21.01.1976 - IV ZR 132/74
Bei der Frage, ob Kunden aufgrund der Berichte über das Brandgeschehen von Bestellungen abgesehen haben, handelt es sich nicht um den nach § 286 ZPO zu beweisenden Kausalzusammenhang innerhalb des konkreten Haftungsgrundes (Brand und Betriebsunterbrechung der bezeichneten Art), sondern um den Kausalzusammenhang zwischen Haftungsgrund und behauptetem Schaden (§ 287 ZPO; vgl. BGHZ 4, 192, 196 f.) Im Rahmen des § 287 ZPO sind an die Substantiierung des Vorbringens geringere Anforderungen zu stellen. - OLG Frankfurt, 28.05.1974 - 5 U 114/73
Auszug aus BGH, 21.01.1976 - IV ZR 132/74
In dem angefochtenen Urteil, das in VersR 1974, 897 veröffentlicht ist, wird der Klageanspruch aus zwei Gründen verneint.
- OLG Saarbrücken, 08.09.2023 - 5 U 64/22
Hausratversicherung: Auslegung einer Versicherungsbedingung über eine Erstattung …
Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104). - OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18
Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …
Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104). - OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07
Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während …
Dass es den Teilnehmern zweifelsohne auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist bei der gebotenen engen Auslegung der Ausschlussklausel, deren Wortlaut der Bundesgerichtshof bereits 1975 als "nicht eindeutig" bezeichnet hat (BGH VersR 1976, 379), nicht ausreichend.
- BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem …
Hierbei hat der Versicherungsnehmer den Brand und die hierdurch verursachte Betriebsunterbrechung auf der Grundlage von § 286 ZPO darzulegen und zu beweisen, während ihm beim Kausalzusammenhang zwischen der Betriebsunterbrechung und dem eingetretenen Schaden die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379 unter 2). - OLG Saarbrücken, 17.02.2023 - 5 U 30/22
Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der …
Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104). - OLG Koblenz, 11.12.2025 - 10 U 593/25
Keine Erweiterung der Versicherungsleistung aufgrund fiktiver Ereignisse
Auswirkungen bzw. Schäden sind im Sinne von § 5 Nr. 1, 5 a) Satz 1 Besondere Bedingungen "infolge" einer Betriebsunterbrechung eingetreten, wenn sie adäquat-kausal durch die Betriebsunterbrechung verursacht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1976, in juris fälschlich 1977 angegeben, IV ZR 132/74, VersR 1976, 379, Rn. 15).Ein solches außergewöhnliches Ereignis liegt bei Umständen vor, die völlig außerhalb der noch kalkulierbaren Erwartungen und insofern nicht innerhalb des Schutzbereichs der Unterbrechungsversicherung liegen (BGH, Urteil vom 21.01.1976, a.a.O., Rn. 19).
- OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 682/03
Anspruch auf Schadensminderungskosten auf Grund einer Geschäftsversicherung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 01.02.1990 - 5 U 1300/89
Feststellung der Todesursache eines Tieres; Darlegungs- und Beweislast bei …
Die Beweisvereitelung führt nach überwiegender Rechtsprechung (RGZ 105, 259; BGHZ 3, 162, 176; BGHZ 6, 224, 226; BGH, NJW 1976, 1316; BGH, VersR 1978, 282;… zustimmend: Stein/Jonas/Leipold § 286 Rdn. 121), denen sich der Senat jedenfalls für die Fälle anschließt, in denen, wie vorliegend, die nicht beweispflichtige Partei ihrem Gegner den Beweis unmöglich macht, zu einer Umkehrung der Beweislast.
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