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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16221
BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05 (https://dejure.org/2005,16221)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2005 - IX B 1/05 (https://dejure.org/2005,16221)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - IX B 1/05 (https://dejure.org/2005,16221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind; das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03

    Schätzung: Durchschnittswerte der Verwaltung für Taxiunternehmen

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).
  • BFH, 02.02.1999 - I B 40/98

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05
    Denn für den im Streitfall geltend gemachten Einwand unzureichender Sachaufklärung fehlt es an der nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen Darlegung, dass die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung wie z.B. die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine entsprechende Rüge unmöglich war (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von …

    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 IX B 1/05, juris Nr: STRE200551067).
  • VG Chemnitz, 14.12.2005 - 1 K 911/01
    Allerdings muss die gewählte Schätzungsmethode dem Ziel gerecht werden, die Grundlagen für die Abgabenerhebung durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (…BFH, Urt. v. 22.08.2002 - IV R 42, 43/01 -JURIS, RdNr. 17 m. w. N.;… BFH, Urt. v. 20.12.2000, NVwZ 2001, 1326 [1327];… Seer, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , Kommentar, Stand: November 2005, § 162 AO RdNr. 29 m. w. N.), das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein ( BFH, Beschl. v. 31.05.2005 -IX B 1/05 - JURIS, RdNr. 4 m. w. N.).
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