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Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14287
BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06 (https://dejure.org/2006,14287)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2006 - IX B 4/06 (https://dejure.org/2006,14287)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - IX B 4/06 (https://dejure.org/2006,14287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel; Gesellschafter-/Gesellschafts- ebene

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei KG; schuldrechtliche Geschäftsabschlüsse für den Verwertungszeitraum i.S. der Drei-Objekt-Grenze maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    So sind für den Verwertungszeitraum i.S. der Drei-Objekt-Grenze die jeweiligen schuldrechtlichen Geschäftsabschlüsse maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.;… vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, unter II. 3. c bb); folglich ist das FG vorliegend vom Unterschreiten der Fünf-Jahres-Grenze und einer entsprechend starken Indizwirkung für eine von Anfang an bestehende Verkaufsabsicht ausgegangen.
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Auf eine evtl. bestehende Einkünfteerzielungsabsicht bei einzelnen Gesellschaftern kommt es nicht an, wenn diese nach Auffassung des FG bereits auf der Ebene der Gesellschaft nicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789, unter III. 2. a (2)).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    So kann aber die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht offensichtlich ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf …

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Dazu ist erforderlich, dass eine die Abweichung erkennbarmachende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    So kann aber die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht offensichtlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359;… vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer - …

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    So sind für den Verwertungszeitraum i.S. der Drei-Objekt-Grenze die jeweiligen schuldrechtlichen Geschäftsabschlüsse maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195, unter II. 3. c bb); folglich ist das FG vorliegend vom Unterschreiten der Fünf-Jahres-Grenze und einer entsprechend starken Indizwirkung für eine von Anfang an bestehende Verkaufsabsicht ausgegangen.
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Letztlich macht die Klägerin die ihrer Ansicht nach unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung, die auch Schlussfolgerungen tatsächlicher Art einbezieht, sowie einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331) geltend; sie rügt damit materiell-rechtliche Fehler.
  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Dazu ist erforderlich, dass eine die Abweichung erkennbarmachende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649;… vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Das FG hat "die in der Gesellschafterversammlung vom 14. Januar 1998 geschilderte Situation einer rückläufigen Mietpreisentwicklung bei Gewerbeimmobilien" in seine Erwägungen --wenn auch nicht im Sinne der Klägerin-- einbezogen (FG-Urteil S. 13 oben); der Aspekt eines "überraschenden und ungewöhnlich attraktiven Kaufangebots" ist als neuer Sachvortrag im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) von vornherein unbeachtlich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1998 XI B 159/97, BFH/NV 1999, 662; vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186).
  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602).
  • BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97

    Revision; neuer Sachverhalt

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