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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15833
LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02 (https://dejure.org/2004,15833)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.10.2004 - L 12 KA 110/02 (https://dejure.org/2004,15833)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - L 12 KA 110/02 (https://dejure.org/2004,15833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologische Psychotherapeutin; Voraussetzungen für die bedarfsunabhängige Zulassung als Ausnahme in Härtefällen; Erforderlichkeit der Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BSG, 06.08.2003 - B 6 KA 117/03 B
    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Klägerin wurde vom BSG mit Beschluss vom 6.August 2003 verworfen (Az.: B 6 KA 117/03 B) die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgerichgt nicht angenommen (Kammerbeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1252/04 -).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der möglichst weitgehenden Umsetzung der Bedarfsplanung vor dem Hintergrund einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sicherung der finanziellen Stabilität dieser Versicherung durch Begrenzung der Zahl der Leistungserbringer Vorrang eingeräumt wird, vor dem Anspruch der möglicherweise häufiger nur in Teilzeit tätigen Therapeutinnen auf Gleichbehandlung mit ihren möglicherweise häufiger in Vollzeit arbeitenden männlichen Kollegen (vgl. Urteil des Senats vom 6. August 2003, Az.: L 12 KA 89/02; Beschluss des BSG vom 27. April 2004, Az.: B 6 KA 117/03 B; Beschluss des BVerfG vom 27. Juli 2004, - 1 BvR 1252/04 -).

    Gründe für die Zulassung der Revision liegen nicht vor (vgl. BSG vom 6. August 2003, Az.: B 6 KA 117/03).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    Nach der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. November 2000 (Az.: B 6 KA 52/00 R und andere) handele es sich bei § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V um eine Härtefallregelung, die an das Vorhandensein einer schutzwürdigen Substanz anknüpfe, die bereits im Zeitfenster bestanden haben müsse oder geschaffen worden sein müsse.

    Die Auslegung des Begriffs der Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion dieser Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme vom Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 24, Seite 103).

    Hintergrund der Regelung des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3, Abs. 11, Satz 3 SGB V war das Bestreben des Gesetzgebers, die Zahl der bedarfsunabhängig zuzulassenden Psychotherapeuten gering zu halten, um auf diese Weise die mit der Bedarfsplanung bezweckte gleichmäßige Verteilung möglichst weitgehend umzusetzen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 Seite 109 unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit, BT-Drucksache 13/9212, Seite 20, 21).

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    In diesem Sinne hat der Senat bereits mit Urteil vom 6. August 2003 (Az.: L 12 KA 89/02) entschieden.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der möglichst weitgehenden Umsetzung der Bedarfsplanung vor dem Hintergrund einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sicherung der finanziellen Stabilität dieser Versicherung durch Begrenzung der Zahl der Leistungserbringer Vorrang eingeräumt wird, vor dem Anspruch der möglicherweise häufiger nur in Teilzeit tätigen Therapeutinnen auf Gleichbehandlung mit ihren möglicherweise häufiger in Vollzeit arbeitenden männlichen Kollegen (vgl. Urteil des Senats vom 6. August 2003, Az.: L 12 KA 89/02; Beschluss des BSG vom 27. April 2004, Az.: B 6 KA 117/03 B; Beschluss des BVerfG vom 27. Juli 2004, - 1 BvR 1252/04 -).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    Unter Berücksichtigung diese Grundsatzes, der auch nach dem innerstaatlichen Verfassungsrecht zu beachten ist (vgl.BVerfGE 57, 335, 343 f; Jarass/Pieroth Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 5.Auflage, Art. 3 Rdnr.80) ist die umstrittene Zeitfensterregelung nicht zu beanstanden.
  • EuGH, 02.10.1997 - C-100/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    Dies kann aber dahingestellt bleiben, denn eine unzulässige Diskriminierung ist immer dann nicht gegeben, wenn notwendige sozialpolitische Ziele des Mitgliedstaates eine Ungleichbehandlung objektiv rechtfertigen (vgl. EuGH vom 13. Juli 1989, Az.: RA 171/88, "Rinner-Kuhn" Slg. SRg. 2989, Seite 2743; EuGHE I 2000, 10.997 bis 11.035 "Schnoorbus"; EuGHE I 1997, 5289 bis 5.301).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen - "Richtlinien 76/207/EWG und 86/613/EWG - Gleichbehandlung von Männern …

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    So hat der EuGH z.B. des Ziel, die öffentlichen Ausgaben für die fachärztliche Behandlung zu steuern und der Bevölkerung den Zugang zu ihr zu garantieren, als ein notwendiges objektiv rechtfertigendes sozialpolitisches Ziel angesehen (vgl. EuGH vom 6. April 2000, EuGHE I 2000, 2447 bis 2485, "Jörgensen").
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG eine hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar zu gestalten und die Ausnahmetatbestände in Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG eine hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar zu gestalten und die Ausnahmetatbestände in Grenzen zu halten.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    So ist auf den Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem das BVerfG eine hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 30; 82, 209, 229 ff.; BVerfGE 77, 84, 107), Rücksicht zu nehmen und in Rechnung zu stellen, dass es dem Gemeinwohl dient, die Bedarfsplanung praktikabel sowie in ihren Auswirkungen überschaubar zu gestalten und die Ausnahmetatbestände in Grenzen zu halten.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der vor dem 2. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S.115 ff.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …

  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung - …

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Zulassung - Vertragsarzt - Psychotherapeut - Verfassungsbeschwerde - …

  • LSG Bayern, 28.09.2005 - L 12 KA 152/03

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als …

    Im Übrigen hat der Senat bereits mit Urteil vom 6. Oktober 2004, Az.: L 12 KA 110/02, und mit Urteil vom 6. August 2003, Az.: L 12 KA 89/02, die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet war, über die Regelung des § 95 Abs. 11b SGB V hinaus weitergehende Begünstigungen hinsichtlich des Bestandsschutzes zu Gunsten von kindererziehenden Müttern oder schwangeren Frauen vorzusehen.
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