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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15535
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09 (https://dejure.org/2009,15535)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2009 - L 2 R 271/09 (https://dejure.org/2009,15535)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2009 - L 2 R 271/09 (https://dejure.org/2009,15535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altersrente wegen Schwerbehinderung - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten - Vormonatsprinzip - Gewinnermittlung - Selbständiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 SGB IV; § 34 SGB VI; § 48 SGB X; § 4 Abs. 3 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Anspruch auf Rente wegen Alters bei Überschreiten der Höchstverdienstgrenzen; Privilegierung selbstständiger Rentner durch gleichmäßige rechnerische Aufteilung der aus der selbstständigen Tätigkeit erwirtschafteten Erträge; Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als vom ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Alters bei Überschreiten der Höchstverdienstgrenzen; Privilegierung selbstständiger Rentner durch gleichmäßige rechnerische Aufteilung der aus der selbstständigen Tätigkeit erwirtschafteten Erträge; Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Das BSG habe diese Frage zwar im Urteil vom 26. Juni 2008 (B 13 R 119/07) ausdrücklich offen gelassen; in anderen Urteilen aber hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Privilegierung nur bei einem Hinzuverdienst unterhalb der Hinzuverdienstgrenze im Vormonat in Betracht komme.

    Rn. 31 Die Zweckbestimmung des Überschreitensrechts nach § 34 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 SGB VI wird allerdings in der Rechtsprechung auch damit beschrieben, dass der Gesetzgeber durch diese Regelung des privilegierten zweimaligen Überschreitens den Arbeitsvertragsparteien die Möglichkeit eröffnen wollte, Arbeitsverträge so zu gestalten, dass die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen unabhängig von Schwankungen in Folge variabler monatlicher Arbeitszeiten oder Sonder- bzw. Einmalzahlungen eingehalten und somit gewissen (zweimaligen) "Verdienstspitzen" im Kalenderjahr - von vornherein - die rentenschädliche Wirkung genommen werden können (BSG, U.v. 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R- unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP zum RRG 1992, BT-Dr 11/4124, S. 161).

    Wird die Hinzuverdienstgrenze des Vormonats eingehalten, ist die Rente vom Rentenversicherungsträger ohne weiteres in der dieser Hinzuverdienstgrenze zugeordneten Höhe zu leisten (vgl. Urteil v. 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R -).

    Rn. 55 Mit letzterer Einschränkung dürfte der 8. Senat des BSG zunächst im Ergebnis selbst von der des Weiteren in dem o.g. Urteil vertretenen Auffassung abrücken, wonach von einem "Überschreiten" (als höchstens zweimalige Ausnahme zu dem der gesetzlichen Konzeption zu Grunde liegenden Regelfall des gleichmäßig unter einer Grenze liegenden Verdienstes) schon begrifflich nur gesprochen werden könne, wenn sich der Hinzuverdienst über die im jeweiligen Vormonat eingehaltene Hinzuverdienstgrenze hinaus erhöht (vgl. auch BSG, U.v. 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R -).

    Die Rentenversicherungsträger und die Versicherten müssen nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 26. Juni 2008 - B 13 R 119/07 R -) im Hinblick auf die möglicherweise erheblichen Rechtsfolgen die Möglichkeit haben, stets sofort überprüfen zu können, ob bei einer Änderung des Hinzuverdienstes die bislang maßgebliche Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Rn. 48 Der Sinn und Zweck des zweimaligen Überschreitensrechts ist im Ausgangspunkt darin zu sehen, bei zweimal jährlichen, kurzfristigen Änderungen des Arbeitsentgelts die eigentlich erforderlichen Rentenminderungen zu vermeiden (BSG, U.v. 6. Feb. 2007 - B 8 KN 3/06 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9).

    Auch der 8. Senat des BSG vertritt im Grundsatz dieses "Vormonatsprinzip", lässt aber ausdrücklich offen, ob nicht möglicherweise etwas anderes gilt, wenn der Verdienst lediglich in zwei aufeinanderfolgenden Monaten dieselbe Hinzuverdienstgrenze übersteigt und danach wieder darunter absinkt (vgl. Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9).

    Hieran anknüpfend werden die Rentenversicherungsträger sogar als verpflichtet angesehen, die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen genau zu benennen, damit es der Versicherte in der Hand hat, eine geringe Überschreitung der jeweiligen Grenze zu vermeiden, indem er diese bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses (BSG, U.v. 6. Feb. 2007 - B 8 KN 3/06 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9) oder bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit - soweit möglich - berücksichtigt.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Dauerpflegschaften

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise (BVerfG, B.v. 23. Mai 2006 - 1 BvR 1484/99 - E 115, 381) weisen die tatsächlichen Ungleichheiten keine Relevanz in dem Sinne auf, dass eine Benachteiligung des einen Hinzuverdienst lediglich während zweier Monate erzielenden Versicherten in Betracht kommen würde.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Verwaltungstechnische Gründe können die Verschiedenbehandlung vergleichbarer Sachverhalte durch den Gesetzgeber nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, dass bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstünden, die nicht durch einfachere, die Betroffenen weniger belastende Regelungen behoben werden könnten (BVerfG, B. v. 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - E 84, 348).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    In diesem Gesamtvergleich sind insbesondere die Verschiedenheiten in den Erklärungs- und Buchführungspflichten einschließlich ihrer Kostenfolge, die jeweiligen Zeitwirkungen der Maßstäbe für Gewinn- und Überschusseinkünfte, die gesetzlichen Regelungen zur Annäherung der Belastungszeitpunkte und zum Ausgleich von Liquiditätsunterschieden, Vereinfachungen und Typisierungen für die einzelnen Einkunftsarten zu beurteilen (BVerfG, B. v. 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 - E 96, 1).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Rn. 37 Inwieweit diese gesetzliche Differenzierung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnte (vgl. verneinend BVerfG, B.v. 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96 - E 103, 392 - für die entsprechende Problematik bei der Heranziehung zu Krankenkassenbeiträgen, soweit ein Ausgleich typisierend durch Festsetzung einer besonderen Mindestbemessungsgrenze erfolgt), kann im vorliegenden Zusammenhang dahingestellt bleiben, da sie jedenfalls nicht den Kläger benachteiligt.
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Die steuerrechtliche Zuordnung ist sowohl für die Höhe des als Arbeitseinkommen zu wertenden Einkommens als auch für die Bewertung von Einkommen als Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit) maßgeblich (BSG, U.v. 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 2).
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Rn. 38 Das BSG hat - in etwas anderem Zusammenhang - darauf hingewiesen, dass die Selbstständigen - zumindest typisierend und pauschalierend - von Vorteilen (allerdings auch von Nachteilen) bei der Berechnung des Hinzuverdienstes profitieren, welche systembedingt aus der unterschiedlichen Berechnungsweise des Arbeitsentgelts auf der einen und des Arbeitseinkommens auf der anderen Seite folgen, und die die Arbeitnehmer von vornherein nicht in Anspruch nehmen können (vgl. Urteil. v. 3. Mai 2005 - B 13 RJ 8/04 R - aaO).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 33/01 R

    Altersrente für Frauen - zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09
    Rn. 30 Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass von der Privilegierung des § 34 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 SGB VI im Grundsatz auch Selbständige Gebrauch machen können (BSG, U.v. 31. Januar 2002 - B 13 RJ 33/01 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 4), wenngleich nicht zu verkennen ist, dass die konkrete Interpretation der tatbestandlichen Voraussetzungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Inanspruchnahme erheblich erschwert.
  • SG Kassel, 27.04.2010 - S 6 R 60/07

    Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten - …

    Rn. 43 Mit dieser Fragestellung haben sich in jüngerer Zeit das Landesozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 12.08.2009 (Az. L 2 R 271/09, juris) und das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 21.01.2010 (L 3 R 1350/06, juris) auseinandergesetzt.

    Rn. 45 Der Sinn und Zweck des zweimaligen Überschreitensrechts ist nach der Überzeugung des LSG Niedersachsen-Bremen darin zu sehen, bei zweimal jährlichen, kurzfristigen Änderungen des Arbeitsentgelts die eigentlich erforderliche Rentenminderung zu vermeiden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.08.2009, L 2 R 271/09, juris, Rn. 48 mit Hinweis auf BSG, Urteil v. 06.02.2007, B 8 KN 3/06 R).

    Dem schließt sich die Kammer an: Die strikte Anwendung des Vormonatsprinzips in Konstellationen wie dem vorliegenden Fall führt vielmehr zu ungerechten Ergebnissen, die sich mit keinem sachlichen Grund rechtfertigen lassen und wäre mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht zu vereinbaren (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.08.2009, L 2 R 271/09, juris, Rn. 52;… LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.01.2010, L 3 R 1350/06, juris, Rn. 44).

  • SG Dresden, 24.01.2011 - S 37 R 296/08

    Bestehen eines Anspruchs auf Rente wegen Alters vor Erreichen der …

    Ein anderes Verständnis findet im Wortlaut des § 34 Abs. 2 SGB VI keine Stütze (ebenso Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.08.2009, Az. L 2 R 271/09; zur Parallelvorschrift des § 96a Abs. 2 SGB VI: LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21.01.2010, Az. L 3 R 1350/06, Rn. 39; SG Kassel…, Urteil vom 27.04.2010, Az. S 6 R 60/07, Rn. 37; jeweils abrufbar bei der Datenbank juris).

    Mit der vom 8. Senat für möglich gehaltenen Einschränkung bezüglich einer späteren dritten Überschreitung setzt sich die Entscheidung nicht auseinander (dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.08.2009, Az. L 2 R 271/09, Rn. 54; juris).

  • SG Bremen, 16.07.2012 - S 14 R 255/10

    Kürzung eines Anspruchs auf eine Rente wegen Alters vor Erreichen der …

    Das modifizierte Vormonatsprinzip besagt lediglich, dass auf die im Vormonat geltenden Hinzuverdienstgrenzen abzustellen ist (LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.08.2009 - Az. L 2 R 271/09, Rn 53 ff.).

    Ein wie hier verstandenes Vormonatsprinzip entspricht vor allem dem Sinn und Zweck des Gesetzes: Bei schwankendem Einkommen sollen ein- bis zweimalige Überschreitungen der Hinzuverdienstgrenzen nicht zur Rentenkürzung führen (LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.08.2009 - Az. L 2 R 271/09, Rn 48).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - L 12 R 506/10

    Aufhebung - Erstattung - Hinzuverdienst - schwankendes Einkommen - …

    Hierzu sei auf die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2010, Az.: L 3 R 1350/06 , des Landessozialgerichts Celle vom 12. August 2009, Az.: L 2 R 271/09, sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09. Dezember 2010, Az.: B 13 R 10/10 R zu verweisen.
  • SG Berlin, 05.05.2010 - S 20 R 8106/07

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - geringfügige Beschäftigung - …

    Rn. 22 Darauf, dass der Kläger vor Februar 2005 mangels Beschäftigungsverhältnisses überhaupt kein Arbeitsentgelt erzielt hatte, kommt es für die Anwendbarkeit der Privilegierung nicht an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. August 2009 - L 2 R 271/09 - sowie mit identischer Begründung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - L 3 R 1350/06 - jeweils Juris).
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