Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall auf dem Weg vom Beschäftigungsort zu einer Tank-stelle - Handlungstendenz des Versicherten maßgebend - Handlungstendenz eindeutig zu belegen - Kläger wollte die HEM-Tankstelle auf der W. Straße aufsuchen um zu tanken - Tankstelle liegt nicht auf direktem ...
Verfahrensgang
- LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
- BSG, 17.06.2025 - B 2 U 4/23 R
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Vorbereitungshandlung - Abgrenzung …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität), stRspr: vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R - Rn. 8 m.w.N. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist eine versicherte Tätigkeit auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit.Maßgebliches Kriterium für den sachlichen Zusammenhang ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h. ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zu oder von der Arbeitsstätte gerichtet ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2020, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).
Dabei steht nur das "Sichfortbewegen" auf dem direkten Weg bzw. das Zurücklegen des direkten Weges nach dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz, wie sich aus dem Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2020, a.a.O., Rn. 25).
Auf die besondere und überraschende Notwendigkeit des Tankens kommt es dabei gar nicht an, denn das BSG hat im zitierten Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 - Rn. 14 klargestellt, dass Tankvorgänge nach geltendem Recht im Regelfall nicht in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fallen.
Das verbrauchsbedingte Auftanken eines Pkw als jeden Fahrer treffende Maßnahme zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit seines Pkw steht daher nicht unter Versicherungsschutz gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, auch dann, wenn der konkrete Weg ohne ein Auftanken nicht zu Ende geführt werden könnte, denn das Tanken ist letztlich nur eine Vorbereitungshandlung einer weiteren, nur ausnahmsweise kraft gesetzlicher Anordnung unter Versicherungsschutz stehenden Vorbereitungshandlung - nämlich des Zurücklegens des Weges zur bzw. von der versicherten Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Deshalb gehört das verbrauchsbedingte Auftanken eines Pkw bei wertender Betrachtung als typische Vorbereitungshandlung zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R - Rn. 18).
- BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R - juris Rn. 20 ff;… vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 24 …und vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R - juris Rn. 1). - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Wie das BSG seit seiner Entscheidung vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03 R) in ständiger Rechtsprechung betont hat, ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (hier Arbeitsstätte des Beigeladenen) dient, die Handlungstendenz des Versicherten.
- BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R - juris Rn. 18). - BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (…vgl. BSG, Urteile vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R - juris Rn. 20 ff; vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 24 …und vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R - juris Rn. 1). - BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (…vgl. BSG, Urteile vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R - juris Rn. 20 ff;… vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 24 und vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R - juris Rn. 1). - BSG, 23.01.2018 - B 2 U 8/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - schulisch veranlasste …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 56 SGG (ständige Rsprg. des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. z.B. Urteil vom 23.01.2018, B 2 U 8/16 R - juris - Rn. 9;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. A., § 55, Rn. 13b m.w.N.). - BSG, 07.05.2019 - B 2 U 31/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Zu den in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeiten zählt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (vgl. BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 2 U 31/17 R - Rn. 13).
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