Rechtsprechung
| EuG, 12.12.2013 - T-171/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission
Europäischer Flüchtlingsfonds - Maßnahme zur Sensibilisierung für und Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge - Projekt "Traumatisierte Flüchtlinge in der EU: Institutionen, Schutzmechanismen und bewährte Verfahren" - Zahlung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsfinanzierung einer Maßnahme zur Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge; Entscheidung der Kommission über die Nichtanerkennung eines Teils der geltendgemachten Kosten; unbegründete Nichtigkeitsklage des Berliner Instituts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinschaftsfinanzierung einer Maßnahme zur Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge; Entscheidung der Kommission über die Nichtanerkennung eines Teils der geltendgemachten Kosten; Nichtigkeitsklage des Berliner Instituts für ...
Sonstiges (3)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig] Europäischer Flüchtlingsfonds - Maßnahme zur Sensibilisierung für und Verbreitung von Informationen über psychologisch traumatisierte Flüchtlinge - Projekt "Traumatisierte Flüchtlinge in der EU: Institutionen, Schutzmechanismen und bewährte Verfahren" - ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2007 und der bestätigenden Entscheidung vom 7. März 2008 über die Festsetzung des der Klägerin in Durchführung eines Vertrags über die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses für eine vom Europäischen ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.01.2006 - C-240/03
Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt sogar eine seiner Hauptpflichten und damit eine Bedingung für die Gewährung des Gemeinschaftszuschusses dar (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnrn.Rn. 104 Nach alledem ist festzustellen, dass der Kläger nicht nachgewiesen hat, dass die fraglichen Personalkosten förderfähig waren, obwohl es ihm gemäß der Rechtsprechung oblag, Belege vorzulegen, die für die Feststellung erforderlich sind, dass die ursprünglich veranschlagten Ausgaben in keinem Widerspruch zu den tatsächlich getätigten Ausgaben stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Comunità montana della Valnerina/Kommission und Kommission/IIC, oben in Randnr. 60 angeführt).
Rn. 136 Da die Kommission in der Anlage zu ihrem Schreiben vom 30. Oktober 2007 ihre Weigerung, den verlangten Restbetrag von 900 Euro im Rahmen der Position A 19 zu erstatten, damit begründet hatte, dass die "Förderfähigkeit nicht belegt" worden sei, war es gemäß den Urteilen Comunità montana della Valnerina/Kommission (oben in Randnr. 60 angeführt, Randnrn. 69, 76, 78, 86 und 97), Kommission/IIC (oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 94), und vom 21. September 2011, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (oben in Randnr. 114 angeführt, Randnr. 26), Sache des Klägers, sein Vorbringen durch Beweise zu untermauern.
- EuG, 22.05.2007 - T-500/04
Kommission / IIC - Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
69, 76, 78, 86 und 97, sowie Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2007, Kommission/IIC, T-500/04, Slg. 2007, II-1443, Randnr. 94).Es oblag vielmehr dem Kläger, nachzuweisen, dass diese Rechnungsführungspflichten tatsächlich eingehalten worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/IIC, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 97).
Rn. 104 Nach alledem ist festzustellen, dass der Kläger nicht nachgewiesen hat, dass die fraglichen Personalkosten förderfähig waren, obwohl es ihm gemäß der Rechtsprechung oblag, Belege vorzulegen, die für die Feststellung erforderlich sind, dass die ursprünglich veranschlagten Ausgaben in keinem Widerspruch zu den tatsächlich getätigten Ausgaben stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Comunità montana della Valnerina/Kommission und Kommission/IIC, oben in Randnr. 60 angeführt).
- EuG, 17.09.2003 - T-137/01
Stadtsportverband Neuss / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Stadtsportverband Neuss/Kommission, T-137/01, Slg. 2003, II-3103, Randnr. 52, und vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV, T-95/06, Slg. 2008, II-31, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 70 Die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf dessen Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand von dessen Kontext sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Stadtsportverband Neuss/Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Der Kläger hat jedenfalls nicht im Geringsten die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für die Begründung eines berechtigten Vertrauens dargetan (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 25. Mai 2000, Kögler/Gerichtshof, C-82/98 P, Slg. 2000, I-3855, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147). - EuGH, 25.05.2000 - C-82/98
Kögler / Gerichtshof - "Rechtsmittel - Beamtenklage - Auf das Ruhegehalt …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Der Kläger hat jedenfalls nicht im Geringsten die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für die Begründung eines berechtigten Vertrauens dargetan (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 25. Mai 2000, Kögler/Gerichtshof, C-82/98 P, Slg. 2000, I-3855, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147). - EuGH, 26.02.2002 - C-23/00
Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Rn. 57 Das Gericht hält es unter den gegebenen Umständen für zweckmäßig, unmittelbar über die Begründetheit der Klage zu befinden, ohne dass über die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit entschieden zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnrn. - EuG, 31.01.2008 - T-95/06
Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / CPVO - …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. September 2003, Stadtsportverband Neuss/Kommission, T-137/01, Slg. 2003, II-3103, Randnr. 52, und vom 31. Januar 2008, Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana/OCVV, T-95/06, Slg. 2008, II-31, Randnr. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 21.09.2011 - T-34/08
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Finanzielle …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Rn. 114 Zum anderen ist in Bezug auf einen Artikel einer Finanzhilfevereinbarung mit demselben Wortlaut wie dem hier in Rede stehenden Art. 11.14.1 bereits entschieden worden, dass Kosten, um förderfähig zu sein, insbesondere vom Finanzhilfeempfänger tatsächlich verauslagt worden sowie identifizierbar und kontrollierbar sein müssen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 21. September 2011, Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung/Kommission, T-34/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 67). - EuG, 28.03.2012 - T-296/08
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung / Kommission - Im Rahmen des …
Auszug aus EuG, 12.12.2013 - T-171/08
Rn. 103 Überdies hat das Gericht im Urteil vom 28. März 2012, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-296/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69), entschieden, dass eine Änderung der Zahl der Stunden, die von der für das Projekt verantwortlichen Person geleistet werden, die Durchführung des Projekts theoretisch beeinflussen kann.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17
ADR Center/ Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der …
{FN:97} Siehe Urteile des Gerichts vom 21. September 2011, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-34/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:504), vom 28. März 2012, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-296/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:162), vom 13. September 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-73/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:433), und vom 12. Dezember 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-171/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:639). - EuG, 20.07.2017 - T-644/14
ADR Center/ Kommission - Finanzielle Unterstützung - Generelles Programm …
Folglich hat die Kommission, indem sie sich auf die Vermutung der fehlenden Förderfähigkeit der Kosten, die durch konkrete Anhaltspunkte gestützt und nicht durch Beweise widerlegt wurde, stützte, den Ausschluss aller Ausgaben für die Arbeit der Sachverständigen X und Y im Rahmen dieser Maßnahme zu Recht gebilligt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission, T-171/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:639, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.10.2015 - T-216/12
Technion und Technion Research & Development Foundation / Kommission - Zuschuss - …
Zum anderen hat die Kommission die Urteile vom 21. September 2011, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-34/08, EU:T:2011:504), vom 28. März 2012, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-296/08, EU:T:2012:162), vom 13. September 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-73/08, EU:T:2013:433), und vom 12. Dezember 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission (T-171/08, EU:T:2013:639), angeführt, in denen das Gericht die betreffenden Verträge im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Rechtsakte geprüft habe. - EuG, 15.09.2021 - T-364/15
ADR Center/ Kommission
Les principes généraux relatifs à la gestion des projets par la Commission ressortent, par conséquent, du droit de l'Union ainsi que des conventions de subvention (voir, en ce sens, arrêt du 12 décembre 2013, Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Commission, T-171/08, non publié, EU:T:2013:639, point 59).
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