Rechtsprechung
| RG, 16.02.1929 - V 40/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 181
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92
Beseitigung von Kabeln nach Erlöschen des Fernmelderechts
Zu berücksichtigen sind vielmehr auch solche Umstände, die erst in der Zukunft eine Behinderung besorgen lassen (RGZ 59, 116, 119; 123, 181, 182; 132, 398, 399; BGH, Urteile vom 15. Mai 1957 - V ZR 143/56 - NJW 1957, 1396, 1397; vom 23. Oktober 1980 - III ZR 146/78 - WM 1981, 129, 130 und vom 31. Oktober 1980 - V ZR 157/79 - NJW 1981, 573, 574). - BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65
Laternengaragen
Die mit ihrer Hilfe zu ermittelnden Grenzen des zulässigen verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs lassen sich daher nicht ein für allemal festlegen (so bereits RGZ 123, 181; BVerwGE 4, 342 [344]). - BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
Ist für einen Streitgegenstand der Zivilrechtsweg eröffnet, gilt dies für alle Klageformen einschließlich der Feststellungsklage (RGZ 123, 181, 183; BGH Urteil vom 2. März 1960 - V ZR 131/58 = LM Nr. 59 zu § 256 ZPO;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. vor § 1 Anm. II A 2a).Die Feststellungsklage bewirkt eine Verschiebung der Parteirollen, ändert ansonsten am Wesen des Streites aber nichts (RGZ 123, 181, 183).
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …
Das deckt sich im übrigen mit' der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der im Anschluß an das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [186], 125, 108 [112] und 130, 398 [400 f.]) mehrfach hervorgehoben hat, daß es für den Umfang des Gemeingebrauchs jeweils auf die "Verkehrsanschauung und -übung" ankomme (RGZ 125, 108 [112]; BGH, Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 162/54 - in BGHZ 19, 85 [90 f.]) und die damit gestellte Frage "nach Maßgabe der örtlichen Rechtsansichten und - übungen zu beantworten" sei (BGH, Urteil vom 15. Mai 1957 - V ZR 143/56 - in NJW 1957, 1396 [1397]).Ob es vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wirklich ein einschlägiges Reichsgewohnheitsrecht gegeben hat, wie es beispielsweise der Hinweis auf die "allgemeinen Rechtsgrundsätze" in RGZ 123, 181 [185] andeuten könnte, mag auf sich beruhen.
- BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78
Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks - …
Allerdings genügt nicht das bloße Interesse, sich für die Gestattung der Einwirkung ein Entgelt auszubedingen (BGH NJW 1957, 1396, 1397 = LM § 905 BGB Nr. 2); denn damit würde der Eigentümer nicht sein Interesse an der unbeschränkten Ausnutzung seines Eigentums, sondern sein Interesse am Nichtbestehen der Einschränkung des § 905 Satz 2 BGB geltend machen (RGZ 123, 181/2; RG WarnRspr. 1926 Nr. 158;… BGB-RGRK a.a.O. § 905 Rdn. 14, allg. Meinung). - BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56
Rechtsmittel
Mit dieser Rechtsanwendung befindet sich das Berufungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 123, 181 [183]; 132, 398 [400]; 150, 216 [218]; BGHZ 19, 85 [90]; 20, 270 [272]).Es ist anerkannt, daß bei der Prüfung, ob ein Interesse des Eigentümers im Sinne des § 905 Satz 2 BGB gegeben ist, auch die zukünftige Entwicklung zu beachten ist (RGZ 123, 181 [182]; 132, 398 [399]; JW 1928, 502;… RGRKomm 10. Aufl § 905 Anm. 4 Schlußabsatz).
Deshalb muß die gewerbliche Reklame, solange sie sich im Rahmen der Gemeinverträglichkeit hält und mit den sonstigen Zwecken der Widmung vereinbar ist, vom Eigentümer der Straße geduldet werden (RGZ 123, 181 [183]).
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52
Bestattungsunternehmer auf Friedhof
Dass Ansprüche aus dem Eigentum bürgerlichrechtliche Ansprüche ebenso nach der zur Zeit des Inkrafttretens des Gerichtsverfassungsgesetzes herrschenden Rechtsauffassung waren als auch es nach der jetzigen Rechtsauffassung sind (RGZ 123, 181), ist nicht zu bezweifeln.Aber abgesehen davon, dass die Beklagte ein eigenes auf dem Kirchenverbandsverhältnis beruhendes Recht auf Benützung des Friedhofs (BayVGH 13, 543) nicht geltend macht, greifen die oben genannten Bedenken deswegen nicht durch, weil nach der derzeitigen Ausgestaltung der Rechtsbeziehung der Parteien die Abgrenzung des Eigentums der Klägerin, insbesondere mangels einschlägiger Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung, für den Rechtsstreit massgebender Streitgegenstand ist (RGZ 144, 289; 123, 181) und für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs auch die Verteidigung der beklagten Partei - hier der Widerbeklagten -,somit der auf Eigentum gestützte Klageanspruch bedeutsam werden kann (Stein-Jonas-Schönke Vorbem II C vor § 1).
- BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
Baudispens
Die mit ihrer Hilfe zu ermittelnden Grenzen des zulässigen verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs lassen sich daher nicht ein für allemal festlegen (so bereits RGZ 123, 181; BVerwGE 4, 342 [344]). - BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
Das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [183]; 123, 187 [188, 189]; 125, 108 [109]; 132, 398 [400]) hat für den Fall, daß die Eigentümerin von Straßengelände auf Grund ihres Eigentums vom Benutzer die Unterlassung des von ihm unter Berufung auf den Gemeingebrauch an der Straße in Anspruch genommenen besonderen Gebrauchs verlangt, in dem Streit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit erblickt. - BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79
"Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg - …
Hinzu kommt, daß der Begriff des, Anliegergebrauchs i.S. eines gesteigerten Gemeingebrauchs dem Gesetzgeber des Telegraphenwegegesetzes nicht vor Augen gestanden haben kann; denn er ist in seiner heutigen rechtlichen Ausgestaltung erst durch die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (grundlegend RGZ 123, 181; 123, 187; 132, 398) - und zwar in ganz anderem Zusammenhang - entwickelt worden. - BGH, 22.10.1954 - I ZR 226/53
Regelungen über Konzessionsabgaben
- BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71
Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte
- BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55
Fremdreklame an Bauzaun
- LG Tübingen, 24.05.1989 - 1 S 131/88
Anforderungen an das Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeit
- BGH, 14.02.1962 - V ZR 128/60
- BGH, 18.02.1959 - V ZR 147/57
Rechtsmittel
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