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Rechtsprechung
   BFH, 27.04.1972 - V R 142/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1243
BFH, 27.04.1972 - V R 142/71 (https://dejure.org/1972,1243)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1972 - V R 142/71 (https://dejure.org/1972,1243)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1972 - V R 142/71 (https://dejure.org/1972,1243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Steuerfreiheit - Blinde Mineralölunternehmer - Unwirksamkeit der Rechtsvorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 428
  • DB 1972, 1420
  • BStBl II 1972, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.02.1971 - V R 86/70

    Blinder Tankstellenunternehmer - Beschäftigung von Arbeitnehmern - …

    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Das FG gab der Klage unter Bezugnahme auf die zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Entscheidungen des BFH V R 86/70 vom 4. Februar 1971 (BFH 101, 562, BStBl II 1971, 430) und V B 4/71 vom 18. März 1971 (BFH 102, 162) statt.

    Das FA wendet sich mit der Revision insbesondere gegen das BFH-Urteil V R 86/70 (…a. a. O.).

    Es hat eine Stellungnahme des BMWF vom 25. November 1971 vorgelegt und sich zu eigen gemacht, in der ebenfalls Bedenken gegen das BFH-Urteil V R 86/70 (…a. a. O.) zum Ausdruck gebracht werden und im wesentlichen folgendes ausgeführt wird: Der Gesetzgeber habe in § 15 Abs. 2 UStG 1967 die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 19a UStG 1967 mit dem Ausschluß des Vorsteuerabzugs verbunden und damit "den für die Blinden durch die Steuerbefreiung entstehenden Vorteil deutlich begrenzt".

    Der Senat hat in dem Urteil V R 86/70 (…a. a. O.) ausgesprochen, daß die Mineralölumsätze eines blinden Tankstellenunternehmers, der nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt, auch dann steuerfrei sind, wenn er ein Mineralölsteuerlager unterhält.

  • Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Als Vorteil der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug ist stets herausgestellt worden, daß sie als eine sog. "subtraktive" Besteuerungsmethode -- anders als die "additiven" Methoden -- eine Unterscheidung der einzelnen Wertschöpfungselemente überflüssig mache (Zierold-Pritsch, Die Optimale Umsatzsteuer, 1954 S. 31 ff., unter Hinweis darauf, daß andernfalls die Umsatzsteuer zu einer Betriebssteuer werden würde; Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BdF 1960, Schriftenreihe BdF Heft 2 S. 63 f.; Allgemeine Begründung zum Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes, Bundestagsdrucksache IV/1590 unter VI 2).

    Zutreffend weist der BMWF darauf hin, daß die speziellen Verbrauchsteuern -- so auch die Mineralölsteuer -- nach eingehenden Überlegungen des Gesetzgebers in die Bemessungsgrundlage des Entgelts einbezogen worden sind (Bundestagsdrucksache IV/1590, Allgemeines VI 6, Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zu Bundestagsdrucksache V/1581 Allgemeines 4h).

  • BFH, 18.03.1971 - V B 4/71
    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Das FG gab der Klage unter Bezugnahme auf die zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Entscheidungen des BFH V R 86/70 vom 4. Februar 1971 (BFH 101, 562, BStBl II 1971, 430) und V B 4/71 vom 18. März 1971 (BFH 102, 162) statt.

    Hiervon ausgehend, enthält § 1a der 3. UStDV eine Abänderung des § 4 Nr. 19a UStG 1967 (vgl. schon BFH-Beschluß V B 4/71, a. a. O.).

  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Zutreffend weist der BMWF darauf hin, daß die speziellen Verbrauchsteuern -- so auch die Mineralölsteuer -- nach eingehenden Überlegungen des Gesetzgebers in die Bemessungsgrundlage des Entgelts einbezogen worden sind (Bundestagsdrucksache IV/1590, Allgemeines VI 6, Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zu Bundestagsdrucksache V/1581 Allgemeines 4h).
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Zu dieser Ermächtigungsnorm hat das BVerfG ausgeführt, sie gebe, verfassungskonform ausgelegt, dem Verordnungsgeber nur "die Befugnis, die Befreiungs- und Ermäßigungsvorschriften, die sich bereits im Umsatzsteuergesetz befinden, zu konkretisieren"; der Verordnungsgeber finde "seine Schranken in der gesetzlichen Regelung der Befreiungen und Ermäßigungen"; Befreiungen und Ermäßigungen, die sich nicht aus dem Gesetz ergäben, könne der Verordnungsgeber nicht einführen (Beschluß 2 BvL 21/56 vom 11. Februar 1958, BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56], BStBl I 1958, 83).
  • BFH, 19.11.1964 - V 245/61 S

    Entsprechende Anwendung der für die Organschaft aufgestellten Grundsätze bei der …

    Auszug aus BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
    Sie ergaben sich hinsichtlich der Mineralölsteuer aus § 9 MinöStG (Mineralölsteuerlager), hinsichtlich der Branntweinmonopolabgabe u. a. aus der Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2, § 7 Abs. 3 UStG 1951 (vgl. z. B. BFH-Urteil V 245/61 S vom 19. November 1964, BFH 81, 506, BStBl III 1965, 182).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …

    § 1a der Dritten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - 3. UStDV -, der mit Wirkung vom 11. Juli 1970 die Steuerfreiheit für blinde Unternehmer, die Mineralölsteuer zu entrichten haben, einschränken wollte, war rechtsunwirksam (BFH-Urteil vom 27. April 1972 V R 142/71, BFHE 105, 428, BStBl II 1972, 658, ferner BFH-Beschluß vom 18. März 1971 V B 4/71, BFHE 102, 162).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 56/81

    Anforderungen an die Auslegung des Revisionsbegehrens - Voraussetzungen für die …

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG 1967 in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung dargelegt, daß der Gesetzgeber die aus sozialen Gründen eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift des früheren Rechts unverändert in das Mehrwertsteuersystem übernommen hat, obwohl erkennbar war, daß persönliche Steuerbefreiungen in diesem System zu Verwerfungen führen konnten; insbesondere § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG habe zu einer kommerziellen Ausnutzung geradezu herausgefordert (Urteile vom 4. Februar 1971 V R 86/70, BFHE 101, 562, BStBl II 1971, 430; vom 27. April 1972 V R 142/71, BFHE 105, 428, BStBl II 1972, 658).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.1995 - 2 K 91/95
    Wertschöpfung ist die durch unternehmerische Tätigkeit bewirkte Wertsteigerung (vgl. BFH Urt. v. 27. April 1972 - V R 142/71 - BStBl. II 1972, 658).
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