Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00 |
Hammerschmiede
§ 906 BGB, zwar kommt es grds. auf Fragen der zeitlichen Priorität nicht an, jedoch kann aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB) ein immissionsschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch desjenigen ausgeschlossen sein, der in Kenntnis der Vorbelastung an eine störende Anlage heranzieht, sofern diese die öffentlich-rechtlichen Richtwerte einhält
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; 1004 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 906 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 a.F., 1004 Abs. 1
Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle - Wolters Kluwer
Kenntnis - Fahrlässige Unkenntnis - Duldungspflicht - Immission
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lärmimmissionen und Duldungspflichten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wer sich in der Nähe einer Immissionsquelle ansiedelt, muss deren Lärm ertragen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
Duldung von Industrielärm; Ansiedlung in der Nähe einer vorhandenen Immissionsquelle - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer sich in einem Industriegebiet ansiedelt muss Lärm dulden
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- jurawelt.com
Duldung von Immissionen bei nachträglicher Ansiedlung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zeitliche Priorität im Immissionsschutzrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
Duldungspflicht hinsichtlich bekannter Immissionen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Industrielärm bei späterer Wohnbebauung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Industrielärm ist bei späterer Wohnbebauung zu dulden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Nachbarrecht; Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sachenrecht, Duldungspflicht aufgrund eines sog. nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duldung von Industrielärm in vorbelastetem Gebiet? (IBR 2001, 646)
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 246/00
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1679/01
Papierfundstellen
- BGHZ 148, 261
- NJW 2001, 3119
- NJW-RR 2002, 737 (Ls.)
- MDR 2001, 1233
- NVwZ 2001, 1018
- NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
- DNotZ 2001, 949
- NZM 2001, 1046
- VersR 2002, 326
- WM 2001, 1917
- DVBl 2001, 1837
- DB 2001, 2497 (Ls.)
- DÖV 2002, 33
- BauR 2001, 1859
- BauR 2002, 134 (Ls.)
Wird zitiert von ... (87) Zitiert selbst (16)
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).Den darin liegenden Gedanken der Mitverantwortung des beeinträchtigten Eigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Senat in seinem Tennisplatz-Pappelwurzel-Fall (BGHZ 135, 235, 241) aufgegriffen und in den Vordergrund gestellt.
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).b) Andererseits hat der Senat in dem Jugendzeltplatz-Fall (BGHZ 121, 248, 254) aber auch betont, daß der Grundstückseigentümer, der sich im Grenzbereich von Gebieten mit verschiedener Qualität und Schutzwürdigkeit als erster ansiedelt, keinen Anspruch darauf hat, daß im angrenzenden Bereich eine emittierende Nutzung in Zukunft unterbleibt.
- BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97
Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.d) Im übrigen führte die Festlegung eines höheren Mittelwerts lediglich zu einem stärkeren Unterschreiten des maßgeblichen Richtwerts, ohne daß allein dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks der Kläger ausgeschlossen wäre; das Einhalten oder Unterschreiten von Richtwerten indiziert nämlich nur die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (Senatsurt. v. 20. November 1998, aaO).
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert. - BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71
Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241). - BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133). - BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94
Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.). - BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89
Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93
Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …
Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133). - BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82
Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen
- BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …
- BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91
Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen
- BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66
Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …
- BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53
Zuführung industrieller Gase
- BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71
Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes
- BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14
Rauchen auf dem Balkon
Auch wenn in Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften für bestimmte Immissionen Grenz- oder Richtwerte festgelegt sind, bei deren Einhaltung nach § 906 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB in der Regel von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, kommt eine davon abweichende Beurteilung bei einer besonderen Gefahrenlage im Einzelfall stets in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318). - BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, muß auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, abgestellt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 264 m.w.N.). - OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17
Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE
Rn. 344 Die Frage der Wesentlichkeit (oder Erheblichkeit) beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem "Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist " (BGH…, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 41/03, Rn. 6; BGH…, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 121/19, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91, Rn. 44; BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00, Rn. 7).Rn. 397 Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00, Rn. 16) rechtfertigt gleichfalls nicht die Annahme einer Selbstgefährdung des Klägers; es fehlt in mehrfacher Hinsicht an einer Vergleichbarkeit.
- OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Ausübung gewisser, aus dem Eigentum fließender Rechte aber ganz oder teilweise unzulässig werden (vgl. (BGH…, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 346/89 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, Rn. 15; BGH…, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02 -, Rn. 8, BGH…, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 199/02 -, Rn. 16; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2008 - IX ZR 216/06 -, Rn. 19, jeweils nach juris). - BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10
Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf …
Dass die Klägerin solche geringfügigen Beeinträchtigungen hinzunehmen hat, folgt aus der aus dem Zusammenleben der Parteien als Nachbarn entspringenden Pflicht zu einer gesteigerten gegenseitigen Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, dass die Ausübung der aus dem Eigentum fließenden Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (Senatsurteile vom 9. Juli 1958 - V ZR 202/57, BGHZ 28, 110, 114; vom 22. Februar 1991 - V ZR 308/89, BGHZ 113, 384, 389 und vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 268). - AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 142/18
Beseitigung von Rank-Pflanzen die über Grundstücksgrenze ragen
Ein Rechtsmissbrauch läge nur dann vor, wenn die Beklagten die Kürzung nur unter unverhältnismäßigen, ihnen vernünftigerweise nicht mehr zuzumutenden Aufwendungen vornehmen könnten (BGH, Urteil vom 06.07.2001, Az.: V ZR 246/00, u.a. in: NJW 2001, Seite 3119; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012, Az.: 12 U 26/12, u.a. in: BeckRS 2012, Nr. 212439). - BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18
Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche; …
Das ist hier der Fall (vgl. zur Heranziehung der TA-Lärm Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; zu der LAI-Freizeitlärmrichtlinie Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).Zum anderen könnte die zeitliche Priorität selbst bei bestehender Baugenehmigung nur dazu führen, dass die Klägerin Immissionen, die sich innerhalb der Grenzen der zulässigen Richtwerte halten, auch dann dulden müsste, wenn diese ihrer Art nach besonders lästig und damit grundsätzlich abwehrfähig wären (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 268 ff.).
- BGH, 27.11.2020 - V ZR 121/19
Pferdehaltung im Offenstall
Rn. 10 a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Einhaltung der einschlägigen Richtwerte der TA Lärm nach § 906 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB die Unwesentlichkeit einer Lärmbeeinträchtigung indiziert (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264 f.), während die Überschreitung der Richtwerte die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, ZfIR 2020, 338 Rn. 34).Von der indiziellen Bedeutung der Richtwertüberschreitung nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist deshalb abzuweichen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls dies gebieten (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, aaO;… Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, aaO, jeweils mwN).
Denn selbst bei Einhaltung der Richtwerte kann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen, die der Nachbar nicht hinnehmen muss (vgl. zu einer Ausnahme bei herangerückter Bebauung Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 269).
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere …
Auch auf sie ist allerdings der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuwenden; daraus folgt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall man unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammenfaßt (z. B. Senat BGHZ 28, 110, 114; Senat BGHZ 42, 374, 377; BGHZ 58, 149, 157; BGHZ 88, 344, 351; BGHZ 113, 384, 389; Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 346/89, NJW 1991, 2826, 2827 u. v. 6. Juli 2001, V ZR 246/01, NJW 2001, 3119, 3120;… Soergel/J. F. Baur, 13. Aufl. [2002] § 903 Rdn. 51 jeweils m. w. Nachw.).Wenn diese Bedingungen vorliegen, ist die Ausübung eines Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers unzulässig (vgl. Senat BGHZ 28, 225, 229 f.; 68, 350, 353 ff.; BGHZ 113, 384, 389; Urt. v 26. April 1991, V ZR 346/01, NJW 1991, 2826, 2827, u. v. 6. Juli 2001, V ZR 246/01, NJW 2001, 3119, 3120 f. ) .
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Lärm durch Rockkonzert
Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (Senat BGHZ 148, 261, 264 - Hammerschmiede; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030).Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (Senat BGHZ 148, 261, 264).
Im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe hat der Senat eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen, die als erhebliche Belästigung alles ansieht, was einem verständigen Durchschnittsmenschen auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat BGHZ 120, 239, 255 - Froschlärm; 148, 261, 264 - Hammerschmiede).
- AG Dieburg, 14.09.2016 - 20 C 607/16
Nachbarn müssen nächtliche Musik über Zimmerlautstärke von 40 dba nicht dulden
- BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06
Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks; …
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks
- BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06
Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung
- OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 6 U 185/07
Beseitigungs- bzw. Ausgleichsanspruch wegen Emissionen durch Bäume: Verjährung …
- BGH, 21.03.2025 - V ZR 1/24
Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung …
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
- OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 19 U 67/23
Keine Laubrente wegen Reinigungsaufwand für Pool
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06
Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende …
- OLG Hamm, 18.11.2021 - 24 U 74/16
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln?
- AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen …
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers
- OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen
- LG Braunschweig, 14.02.2023 - 6 O 3931/21
Kein Anspruch gegen Volkswagen auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit …
- KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08
Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine …
- OLG Hamm, 19.10.2017 - 5 U 147/16
Rechtsgemeinschaft an einem Frischwasserrohrleitungssystem
- OLG Hamm, 19.05.2014 - 5 U 190/13
Rechte des Nachbarn bei Errichtung eines Spielturms für Kinder auf einem …
- OLG Hamm, 01.09.2014 - 5 U 229/13
Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber dem Schattenwurf hoher …
- OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06
Bestimmung der Unzumutbarkeit und Beeinträchtigung durch Geräuschimmissionen
- OLG Hamm, 28.08.2014 - 24 U 71/13
Grenzwerte für die Geräuschbelastung an der Grenze zwischen Wohngebiet und …
- AG Siegburg, 19.02.2015 - 118 C 97/13
Es kann der Frömmste nicht in Frieden mähen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht …
- LG Bielefeld, 30.06.2026 - 1 O 310/24
Muss der Nachbar eine brummende Wärmepumpe hinnehmen?
- OLG Stuttgart, 23.02.2007 - 10 U 226/06
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Schäden an vom Mieter eines benachbarten …
- OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03
Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für …
- BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03
Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Beeinträchtigung eines …
- OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08
Nachbarschutz: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Emissionen durch …
- OLG Frankfurt, 17.05.2002 - 25 U 311/98
Zur Frage von Unterlassungsanspruch, Beweislastverteilung und Wesentlichkeit bei …
- OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck muss nicht eingeschränkt …
- OLG Celle, 29.06.2011 - 4 U 199/09
Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Falle der Beachtung …
- OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 3 U 60/13
Nachbarschutz: Vorliegen einer unzulässigen "besonderen Leitung" bei …
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
Beseitigung von Erschütterungsimmissionen; Wirtschaftliche Zumutbarkeit von …
- OLG Dresden, 19.03.2013 - 9 U 1265/12
Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden
- OLG Brandenburg, 19.09.2024 - 5 U 140/23
Nachbar darf auf seinem Trampolin so hoch springen wie er will!
- OLG Hamm, 10.10.2017 - 24 U 123/16
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch
- LG Bonn, 29.07.2003 - 10 O 505/99
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1679/01
Verfassungsbeschwerde - Grundrechtsverletzung - Zulässigkeit - Begründetheit
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2010 - 4 O 11758/04
Klage gegen FC Möning und Stadt Freystadt wegen Lärmbeeinträchtigungen ohne …
- OLG Köln, 18.03.2004 - 8 U 72/03
Vorgehen gegen eine Fluglärmbeeinträchtigung eines außerhalb der durch das …
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Unterlassung einer benachbarten …
- OLG Bremen, 11.09.2002 - 1 U 79/01
Zur Fortwirkung einer 1931 eingetragenen Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15
Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …
- OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Lärmeinwirkungen ausgehend von einer Bushaltestelle auf ein Wohnhaus
- VG Köln, 05.03.2009 - 1 K 1485/08
Pfingstkirmes in Niederkassel-Mondorf verstößt gegen gesetzlichen Lärmschutz
- OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 U 146/02
Mobilfunkanlage: Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch elektromagnetische …
- LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
Unterlassungsanspruch eines Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch bäuerliche …
- OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 U 137/02
Mobilfunkanlage: Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch elektromagnetische …
- VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338
Liturgisches Glockenläuten - Unterlassungsansprüche
- LG Siegen, 01.06.2012 - 2 O 435/11
Duldungspflicht von Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - 20 D 134/00
- LG Münster, 14.04.2023 - 17 O 393/22
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei Blendwirkung einer …
- VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 167/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 164/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an …
- VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689
Berücksichtigung von Herkömmlichkeit und sozialer Adäquanz der …
- VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
- OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 19 W 1/26
Lärm als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens
- AG Solingen, 16.04.2014 - 13 C 278/13
Anwohner muss Betrieb eines Glockenspiels in der Solinger Innenstadt hinnehmen
- OLG Naumburg, 13.04.2021 - 1 U 252/20
Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Form der Gebrauchsgewährung bei …
- VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
Geruchsimmissionen, die von einem gemeindlichen Kanal hervorgerufen werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 155/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- BGH, 06.10.2011 - V ZR 41/11
Zurückweisung einer Beschwerde
- LG Offenburg, 14.02.2012 - 1 S 72/11
Geräuschbelästigung durch Kirchturmuhr - Unterlassungsanspruch
- VG Saarlouis, 09.09.2009 - 5 K 7/08
Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den vom Betrieb einer Sportanlage ausgehenden …
- OLG Stuttgart, 31.03.2014 - 5 U 137/13
Wie werden Immissionen bewertet?
- KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
Einstweiliges Verfügungsverfahren durch Durchsetzung eines Beteiligungsanspruchs …
- LG Siegen, 25.01.2024 - 8 O 122/23
Rückschnitt der Thujahecke: Wann Nachbarn Wildwuchs kürzen müssen
- VG Berlin, 18.06.2014 - 10 K 147.13
Nachbarklage gegen das Veterinärmedizinische Institut der FU Berlin erfolglos
- LG Trier, 07.09.2018 - 1 S 34/15
Wesentlichkeit von Geruchsemissionen - Eigentumsbeeinträchtigung
- LG Bonn, 12.11.2003 - 9 O 41/01
Wertminderung eines Grundbesitzes wegen Fluglärms
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