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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,59
BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 (https://dejure.org/2001,59)
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Hammerschmiede

§ 906 BGB, zwar kommt es grds. auf Fragen der zeitlichen Priorität nicht an, jedoch kann aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB) ein immissionsschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch desjenigen ausgeschlossen sein, der in Kenntnis der Vorbelastung an eine störende Anlage heranzieht, sofern diese die öffentlich-rechtlichen Richtwerte einhält

Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; 1004 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 906 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 a.F., 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis - Fahrlässige Unkenntnis - Duldungspflicht - Immission

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lärmimmissionen und Duldungspflichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wer sich in der Nähe einer Immissionsquelle ansiedelt, muss deren Lärm ertragen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldung von Industrielärm; Ansiedlung in der Nähe einer vorhandenen Immissionsquelle

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer sich in einem Industriegebiet ansiedelt muss Lärm dulden

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 906 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB.

  • jurawelt.com

    Duldung von Immissionen bei nachträglicher Ansiedlung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zeitliche Priorität im Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 906 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht hinsichtlich bekannter Immissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 506 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 1004 Abs. 1
    Duldungspflicht bei Ansiedlung neben vorhandener Immissionsquelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Industrielärm bei späterer Wohnbebauung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Industrielärm ist bei späterer Wohnbebauung zu dulden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nachbarrecht; Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der Nachbarschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Duldungspflicht aufgrund eines sog. nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldung von Industrielärm in vorbelastetem Gebiet? (IBR 2001, 646)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 261
  • NJW 2001, 3119
  • NJW-RR 2002, 737 (Ls.)
  • MDR 2001, 1233
  • NVwZ 2001, 1018
  • NVwZ 2001, 1323 (Ls.)
  • DNotZ 2001, 949
  • NZM 2001, 1046
  • VersR 2002, 326
  • WM 2001, 1917
  • DVBl 2001, 1837
  • DB 2001, 2497 (Ls.)
  • DÖV 2002, 33
  • BauR 2001, 1859
  • BauR 2002, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).

    Den darin liegenden Gedanken der Mitverantwortung des beeinträchtigten Eigentümers für die spätere vorhersehbare Konfliktlage hat der Senat in seinem Tennisplatz-Pappelwurzel-Fall (BGHZ 135, 235, 241) aufgegriffen und in den Vordergrund gestellt.

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).

    b) Andererseits hat der Senat in dem Jugendzeltplatz-Fall (BGHZ 121, 248, 254) aber auch betont, daß der Grundstückseigentümer, der sich im Grenzbereich von Gebieten mit verschiedener Qualität und Schutzwürdigkeit als erster ansiedelt, keinen Anspruch darauf hat, daß im angrenzenden Bereich eine emittierende Nutzung in Zukunft unterbleibt.

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.

    d) Im übrigen führte die Festlegung eines höheren Mittelwerts lediglich zu einem stärkeren Unterschreiten des maßgeblichen Richtwerts, ohne daß allein dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks der Kläger ausgeschlossen wäre; das Einhalten oder Unterschreiten von Richtwerten indiziert nämlich nur die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (Senatsurt. v. 20. November 1998, aaO).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    a) Nicht zu beanstanden - und von der Revision auch nicht angegriffen - ist allerdings, daß das Berufungsgericht seiner Beurteilung das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, zugrunde legt (vgl. Senat, BGHZ 120, 239, 255; Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 411/97, NJW 1999, 1029, 1030) und sich an den Richtwerten der TA-Lärm 1968 und 1998 sowie den VDI-Richtlinien 2058 orientiert.
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringt nämlich die Pflicht zu gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen dazu führen kann, daß die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird (s. zu allem Senat, BGHZ 68, 350, 353 f; 88, 344, 351; 113, 384, 389; Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …

    Auszug aus BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
    Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Auch wenn in Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften für bestimmte Immissionen Grenz- oder Richtwerte festgelegt sind, bei deren Einhaltung nach § 906 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB in der Regel von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, kommt eine davon abweichende Beurteilung bei einer besonderen Gefahrenlage im Einzelfall stets in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2001 - V ZR 246/00, BGHZ 148, 261, 264; Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, muß auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, abgestellt werden (Senat, BGHZ 148, 261, 264 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Rn. 344 Die Frage der Wesentlichkeit (oder Erheblichkeit) beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem "Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist " (BGH…, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 41/03, Rn. 6; BGH…, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 121/19, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91, Rn. 44; BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00, Rn. 7).

    Rn. 397 Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00, Rn. 16) rechtfertigt gleichfalls nicht die Annahme einer Selbstgefährdung des Klägers; es fehlt in mehrfacher Hinsicht an einer Vergleichbarkeit.

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