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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2010 - VII ZB 120/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6237
BGH, 25.11.2010 - VII ZB 120/09 (https://dejure.org/2010,6237)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2010 - VII ZB 120/09 (https://dejure.org/2010,6237)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09 (https://dejure.org/2010,6237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 23

  • openjur.de

    § 23 ZPO
    Deutsche Vollstreckungsgerichte sind nicht zuständig für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen der Republik Argentinien

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Vollstreckungsgerichts für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen eines ausländischen Staates

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 ZPO, § 828 Abs 2 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Vollstreckungsgerichts für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen eines ausländischen Staates

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsgerichte für die Vollstreckung in Zollforderungen und Steuerforderungen der Republik Argentinien

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    ZPO § 23
    Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Vollstreckung in öffentlichrechtliche Forderungen eines ausländischen Staates

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 23
    Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsgerichte für die Vollstreckung in Zollforderungen und Steuerforderungen der Republik Argentinien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine deutsche Zuständigkeit für Forderungen Argentiniens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuergrüße nach Argentinien

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine deutsche Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen Argentiniens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 647
  • MDR 2011, 194
  • WM 2011, 78
  • Rpfleger 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

    Vollstreckung von Gebührenansprüchen eines ausländischen Staates

    Auszug aus BGH, 25.11.2010 - VII ZB 120/09
    Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates liegen, sind hingegen ausschließlich dessen Angelegenheit (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198 m.w.N.).

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Verpflichtung einer Drittschuldnerin, öffentlich-rechtliche Gebührenforderungen ausländischer Staaten zu befriedigen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, aaO; kritisch dazu Dutta, IPRax 2007, 109 ff.).

  • LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22

    Schiedsspruch, Vollstreckbarkeit, Unionsrecht

    Weiter wird für die Zwangsvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, dass sich im Inland befindet, denn nur darauf kann staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialitätsprinzip") (BGH, Beschuss v. 25.11.2010 - VII ZB 120/09, Rn. 13).

    Rn. 134 Umgekehrt ist durch die deutsche Rechtsprechung gleichsam statuiert worden, dass Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates liegen, ausschließlich dessen Angelegenheit sind (BGH, Beschuss v. 25.11.2010 - VII ZB 120/09, Rn. 13; BGH, Beschl. v. 04.10.2005 - VII ZB 9/05).

  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 24/17

    Zwangsvollstreckung: Pfändung eines Anteils an einer Limited Liability …

    Rn. 23 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Pfändung und Überweisung einer Forderung oder eines anderen Vermögensrechts setzt allerdings, wovon das Beschwerdegericht zu Recht ausgeht, voraus, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, das sich im Inland befindet, denn nur darauf kann in völkerrechtlich zulässiger Weise staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialprinzip", vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09 Rn. 13, NJW-RR 2011, 647;… Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198, juris Rn. 15;… Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 3200;… Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., § 19 Rn. 4, 79 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2024 - 26 W 7/24

    Antrag auf Erlass eines weltweiten Prozessführungs- und Vollstreckungsverbot im …

    Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates liegen, aufgrund des Territorialitätsprinzips ausschließlich dessen Angelegenheit (BGH, Beschl. v. 25.11.2010 - VII ZB 120/09, Rn. 13 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2016 - 9 T 85/16

    Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland besteht eine Zuständigkeit …

    Wie der Bundesgerichtshof für die Schuldnerin bereits entschieden hat, wird die internationale Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht vorrangig völkerrechtliche Verträge zu beachten sind, indiziert, wenn die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gegeben ist (BGH NJW-RR 2011, 647 [BGH 25.11.2010 - VII ZB 120/09] ).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

    bb) In Ermangelung anderweitiger Regelungen folgt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte der Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 828 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2019, VII ZB 24/17, NZG 2019, 710 Rn. 22; Beschluss vom 25. November 2010, VII ZB 120/09, NJW-RR 2011, 647 Rn. 15;… Riedel in BeckOK ZPO, § 828 Rn. 5;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, § 828 Rn. 4;… Geimer in Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, Rn. 1224;… Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, § 828 ZPO Rn. 18).
  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    Rn. 126 Steuerforderungen indes sind klassisch hoheitliche Materie und damit als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (BGH, Beschl. v. 25.11.2010 - VII ZB 120/09, NJW-RR 2011, 647), was auch und gerade trotz der von der Klägerseite angesprochenen Besonderheiten russischer Titulierung vorliegend gilt.
  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 275/14

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen …

    In einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei der öffentlich-rechtliche Charakter der Forderungen unstreitig gewesen (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09, WM 2011, 78).
  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23

    Internationale Zuständigkeit für eine aus dem Ausland betriebene …

    Denn nur darauf kann staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden, sogenanntes Territorialitätsprinzip (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09, Rn. 13 …und vom 3. April 2019 - VII ZB 24/17, Rn. 22 f.;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 20. Auflage 2023, ZPO § 828 Rn. 3).

    Sofern keine völkerrechtlichen Verträge bestehen, folgt die internationale Zuständigkeit grundsätzlich der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09, Rn. 15; …und vom 3. April 2019 - VII ZB 24/17, Rn. 22 f.;… Kindl/Meller-Hannich/Bendtsen, Zwangsvollstreckung, 4. Auflage 2021, ZPO § 828 Rn. 18).

  • KG, 27.08.2025 - 2 UH 24/25

    Internationale Zuständigkeit für Vollstreckung in Kontoguthaben eines im Ausland …

    Rn. 10 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Pfändung und Überweisung einer Forderung oder eines anderen Vermögensrechts setzt voraus, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, das sich im Inland befindet, denn nur darauf kann in völkerrechtlich zulässiger Weise staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialprinzip", vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2019 - VII ZB 24/17, NJW-RR 2019, 930 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 120/09, NJW-RR 2011, 647 Rn. 13;… Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2024, Rn. 3200;… Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2025, Rn. 19.4, 19.63 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24

    Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …

    Denn Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates liegen, sind ausschließlich dessen Angelegenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 120/09, juris Rn. 13 mwN;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., § 704 Rn. 19).
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